Kampf um Yorckdreieck und Bautzener Brache
Erste EinwohnerInnenversammlung von Tempelhof-Schöneberg
[Update 17.2.: HELLWEGs Ingenieure haben offenbar durchgemacht und konnten Anwohnervertretern schon am Donnerstag vergangener Woche eine überarbeitete Baumarkt-Planung vorlegen, die in zwei Punkten den Vorschlägen der BürgerInnen entgegenkommt:
- Der Baumarkt wird um 7,5 m verkürzt, d. h. um eine Stützenachse. Damit entsteht zwischen Baumarkt und Grundstücksgrenze an der Yorckstraße ein Abstand von ca. 12,5 m. Diese Fläche wird gärtnerisch gestaltet werden, die Gestaltung selber ist noch nicht festgelegt.
- Die Kante zwischen zwischen Parkplatz und Bürgersteig der Yorckstraße wird nicht als 1,5 m hohe Stützwand, sondern als Böschung gestaltet.
Dieser Kompromissvorschlag ist auch nach unserer Meinung durchaus zu begrüßen, aber gleichwohl noch kein ausreichender Schritt in die richtige Richtung. Die überwiegende Mehrheit der AnwohnerInnen, der BUND wie auch die BaL halten den Verzicht auf eine Bebauung des von HELLWEG-Inhaber Reinhold Semer „als Privatmann“ erworbenen Teils der benachbarten Bautzener Brache, auf der bekanntlich (noch) gar kein Baurecht existiert, nach wie vor für unabdingbar!
Nur wenn diese Fläche als Ausgleichsgrün und integraler Bestandteil von Flaschenhalspark und Nord-Süd-Grünzug erhalten bleibt und zugleich als ökologische Kompensationsmaßnahme dient, besteht begründete Aussicht, dass sich die Bestandsbevölkerung mit der ungeachtet der genannten Kompromisse weiter verschlimmernden ökologischen Situation im Umfeld von Yorckdreieck und -straße abfinden kann und den innerstädtischen Baumarkt akzeptieren wird.]
Die von vielen AnwohnerInnen als höchst unzureichend beurteilte Beteiligung am Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu „Hellweg im Yorckdreieck“, namentlich das Abweisen wohlbegründeter Verbesserungsvorschläge, hatte zu erheblichem Unmut geführt und, wie berichtet, zwei Schöneberger BürgerInnen veranlasst, in der BVV am 16.1. das noch von der rot-roten Koalition geschaffene Recht, nach § 42 Bezirksverwaltungsgesetz die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu beantragen, Gebrauch zu machen [siehe auch hier und aktuell hier]. Vor allem, weil es sich dabei im Unterschied zu den sattsam bekannten, völlig unverbindlichen Bürgerinformationsveranstaltungen um eine Versammlung zur „Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten“ zusammen mit den BürgerInnen handelt.

1. Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan HELLWEG im Yorckdreieck, 12.02.13
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