Der Bock als Gärtner

Bei Ökologie, Natur- und Baumschutz kontrolliert sich der Vorhabenträger am besten selbst

WNA besetzt ökologische Baubegleitung mit eigener Mitarbeiterin

Die Personalie ökologische Baubegleitung bei der Instandsetzung der Uferabschnitte Flatow-Sporthalle unweit Oberschleuse und Altes Zollhaus gegenüber dem Prinzenbad in Kreuzberg hat nicht nur ein Geschmäckle, sondern ist vollständig verwürzt. Jedenfalls für Teilnehmer*innen des Mediationsverfahrens „Zukunft Landwehrkanal“ (LWK), denen jählings klar wird, warum ihnen jedes Mitspracherecht verweigert wurde. Hier rächt sich nicht erstmals, dafür jedoch besonders spektakulär, dass das WNA niemals an der Mediation teilnahm und die Vielzahl der Diskussionen gerade um die von der WSV so sträflich behandelten existentiellen Aufgaben Ökologie und Naturschutz auch nicht nachträglich zur Kenntnis genommen hat. Ein wesentliches Anliegen der Bürger*innen und der Umweltverbände, nämlich ein echtes Korrektiv pro Umwelt und Natur im Verwaltungshandeln besonders der WSV zu installieren, ist unversehens zur ÖBB geronnen, die zur Überwachung der Umsetzung des LPB ohnehin vorgeschrieben ist, wie zu erwarten oft mit bloßer Feigenblattfunktion.

Selbstverständlich und ohne jede Frage ist in der ein knappes Jahr ausgehandelten Mediationsvereinbarung an eine unabhängige, externe ökologische Baubegleitung gedacht, die vor allem das Vertrauen der Bürger*innen genießt, weil sie auf Seiten der Bäume und der Stadtnatur steht, und nicht im entferntesten an die Groteske, dass sich der Vorhabenträger quasi selbst begleitet. Dies ist ebenso wenig akzeptabel wie es der Coup für den Denkmalschutz wäre, wenn der/die Denkmalarchitekt/in aus dem Personalpool des WNA rekrutiert würde. Bei Ökologie und Partizipation, sprich: bei „Gedöns“, soll das ohne weiteres drin sein? Den Rest des Beitrags lesen »

Wir spielen die Scheibe immer von vorn!

Qualitätsmedien im Instant-Modus

Bewerbung jedoch jederzeit hochwillkommen!

In ihrer Donnerstagsausgabe enthüllten für die Berliner Zeitung (BLZ) der Chef des Berliner Wasserstraßenneubauamts (WNA), Rolf Dietrich, und der Leiter der Projektgruppe Landwehrkanal, Christoph Bonny, „erste Einzelheiten“ der Landwehrkanal-Sanierung −, die Interessierten allerdings schon ein Weilchen bekannt sind, spätestens seit der dritten WSA-Öffentlichkeitsveranstaltung vom März dieses Jahres.

Einseitig und unkritisch

Die lange Jahre an der Planung und noch unlängst an der Aushandlung der Modalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Umsetzungsphase mitwirkenden Bürgervertreter*innen im Expertenkreis wurden gar nicht erst befragt. Dabei nehmen die Mitglieder dieses aus dem Mediationsforum hervorgegangenen Nachfolgegremiums im Namen der Zivilgesellschaft durchaus eine Aufsichtspflicht wahr, sowohl wenn es um Unterhaltung und Pflege des Kanals geht, um die Fortschreibung eines entsprechenden Planwerks der BfG wie auch um die wenigen aktuellen Bauvorhaben, vor allem aber, wenn dermaleinst die eigentliche Umsetzung der Konsensvariante der Instandsetzung doch noch anhebt. Den Rest des Beitrags lesen »

Herbstzeit – Sägezeit

Beteiligen? − Unnötig!

Update

GHS vorher

An der GHS vorher

Als wenige Tage später auf dem Gelände der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg, die noch zwanzig Geflüchteten Obdach gibt, die Kettensägen röhrten und aus „Sicherheitsgründen“ u.a. ein Feldahorn, Baum des Jahres 2015, dran glauben musste, alarmierte ein BaL-Mitglied den Sprecher für Natur- und Verbraucherschutz der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Dr. Turgut Altuğ, der auch sofort zum Schauplatz eilte.

GHS nachher

nachher

Altuğ war bekanntlich lange Jahre Verordneter in Xhains BVV und erkannte Bezirksamtsmitarbeiter auf dem Schulgelände, doch die wollten ihn keineswegs mehr kennen. So verhalf ihm auch die Präsentation seines Abgeordnetenausweises nicht zum Zutritt, ja er musste sich mit einem „Da könnte ja jeder kommen…“ von der Security abfertigen lassen. Auch ein Telefonat mit Bauamtsleiter Axel Koller erwies sich als verlorene Liebesmüh: Die Fällungen seien aus Sicherheitsgründen notwendig. Ende der Durchsage.

Einfache Bürger*innen gehen Fällgenehmigungen nichts an!

Feldahorn-Rest

Feldahorn-Rest

Überdies vertreten Xhainer Verwaltungsmitarbeiter*innen seit neuestem die Ansicht, „normalen Bürgern“ brauche eine Fällgenehmigung nicht vorgewiesen zu werden. Während also offiziell bis zum Ermüden von Transparenz und Beteiligung gepredigt wird, gehen in unserem Bezirk offenbar die Uhren wieder rückwärts. Mithin kann potentiell jedeR auf beliebige Bäume mit der Kettensäge losgehen, denn gegenüber ihren eigentlichen Besitzer*innen, den Anwohner*innen, bedarf solches Tun keinerlei Legitimation oder Rechtfertigung. Dass auch im Fall von Landtagsabgeordneten so verfahren wird, zeigt immerhin, dass im grünen Kreuzberg gleiches (Un-)Recht für alle gilt. Die Zeiten, wo die Polizei eine Fällung schon mal kurzerhand stoppte, wenn keine Genehmigung vorgezeigt werden konnte, sind also vorbei. Einfachen Bürger*innen ist die Verwaltung und sind die von ihr Beauftragten keine Rechenschaft schuldig. Trübe Zeiten fürwahr!

Xhains Bauamt lässt Fälllisten abarbeiten

Linde 80, Skalitzer 49

Linde 80 mit Stammriss, Skalitzer 49

„Glauben Sie denn im Ernst, wir lassen Bäume zum Spaß fällen?“ wurden wir schon des öfteren empört gefragt, wenn wir gegenüber Bauamtsbeschäftgten die Notwendigkeit finaler „Baumarbeiten“  in Zweifel zogen. (Ganz recht: Bäume unterstehen mit dem Fachbereich Natur und Grünflächen dem Bauamt bzw. dem „Stadtentwicklungsamt“, sind Schlusslicht der Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt).

Selbstverständlich fielen in der Vegetations- und Brutperiode, also zwischen März und September, auch wieder in F’hain-Kreuzberg etliche Bäume, von denen niemand außerhalb des Bezirksamts ernstlich Gefahr für die Verkehrssicherheit befürchtete − über Beispiele haben wir berichtet − , doch seit dem Beginn der Fällsaison mit Anfang Oktober scheinen wieder alle Hemmungen gefallen. Den Rest des Beitrags lesen »

Endliche Rückmeldung

Am Landwehrkanal nicht viel Neues

Unbefriedigendes zur Ökologie

Die sich bis in den goldenen Oktober dehnende Sommerpause, die sich der Landwehrkanal-Blog gönnte, während er nur noch im 140-Zeichen-Format fortfuhr, ist nicht nur der Notwendigkeit geschuldet, nach acht Jahren intensiven Engagements, zuletzt noch in der Erarbeitung eines Informations- und Kommunikationsplans (IKP) „gipfelnd“, mal etwas Distanz zu gewinnen, sondern eher der Tatsache, dass sich hinsichtlich unseres Kernanliegens: der zukunftsfähigen Landwehrkanal-Sanierung (wenn auch erwartungsgemäß) ein weiteres Jahr nicht eben viel tut − Mediationsvereinbarung hin oder her.

Was heißt Aktualisierung?

Im Rahmen der Fortschreibung des angejahrten Unterhaltungsplans (U-Plan) von 2001 kartierte zwar das renommierte Unternehmen RANA aus Halle bis Ende August die unterschiedlichen Biotope entlang der über zwanzig Uferkilometer und erfasste dabei rund 1300 Einzelbereiche. Über ökologisch wertvolle Hotspots, deren Zahl erwartungsgemäß nicht überbordet, könne allerdings vor der Informationsveranstaltung am 17. November keine Ausküfte erteilt werden, schon weil wir ja nicht Auftraggeber seien, sondern die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) den Auftrag erteilt habe.

Bundesanstalt für Gewässerkunde sollte auf ökol. Aufwertung dringen!

Angesichts dieses Bescheids sei noch mal daran erinnert, dass wir es waren, also Vertreter*innen der BaL und der Bürger*innen, die sich seinerzeit nachdrücklich dafür einsetzten, dass die BfG, die als Fachbehörde jeweils nur auf konkretes Ersuchen hin tätig werden kann, gegen einige Widerstände innerhalb des WSA und erst auf Weisung der vorgesetzten Behörde, der damaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) [jetzt Generaldirektion Wasserstraßen Außenstelle Ost (GDWS ASt Ost) und immer noch, wie auch die unabhängige Planfeststellungsbehörde und im selben Dienstgebäude in Magdeburg] −, dass die BfG von Anbeginn in den Prozess der Lösungssuche und Variantenfindung involviert war.

Und eben auch die Fortschreibung des U-Plans, der alle zehn Jahren aktualisiert werden sollte, mussten wir einige Jahre lang anmahnen. Zunächst wollte der Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamts (WSA), Michael Scholz, den Abschluss der Instandsetzung abwarten −, mit dem wir frühestens 2030 rechnen dürfen. Der LWK ist hier nur bedingt mit dem BSK vergleichbar, muss im Rahmen der Unterhaltung viel mehr geschehen, gerade weil seine ökologische Funktion im innerstädtischen Bereich noch viel wichtiger ist.

Die Chance, im Rahmen der Unterhaltung des Kanals (die Zuständigkeit des WSA) mit bestimmten künstlich zu schaffenden Habitatstrukturen zu experimentieren, um ihn, wie es die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nun mal vorschreibt, ökologisch aufzuwerten, verstrich also auch dieses Jahr wieder ungenutzt, mit ähnlich zirkelhaften Begründungen wie im Fall U-Plan. (Erst das PFV usw.) Wenn denn die Stadtentwicklung enkeltauglich sein soll, scheint man in der Verwaltung der Meinung und äußerte der WSA-Chef auch explizit, dann sollen sich auch die Enkel darum kümmern.

Pflichtübung bei Unterhaltung wie „Ausbau“

Das Wasserstraßenneubauamt (WNA) wiederum, der eigentliche Träger des Vorhabens (TdV) in Sachen Instandsetzung, der, ums einmal mehr in Erinnerung zu rufen, niemals einE Vertreter*in ins Mediationsforum, also ins Gremium der Planungsbetroffenen entsandte, fertigte in diesem Jahr, wie lange angekündigt, die Ausschreibung für die Sanierung von zwei Einzelbereichen, den Abschnitt unterhalb der Flatow-Sporthalle nahe Oberschleuse und des Zollhauses gegenüber dem Prinzenbad in Kreuzberg. Wegen der Dringlichkeit in Anbetracht des Schadensbilds und der an beiden Stellen auflastenden, stark frequentierten Gebäude darf das, wie schon auf der letzten Infoveranstaltung erläutert, ausnahmsweise vor und außerhalb des  Planfeststellungsverfahrens (PFV) geschehen. Derzeit werden, dem jüngstem Newsletter der ZÖB (Zentrale Anlaufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung) vom 18.9.die eingegangenen Angebote geprüft.

Wasserbauer werden keine ökologischen Fachstudien beauftragen

Damit nicht genug, beauftragte das WNA fürs sogenannte Screening, [siehe auch das hier] das Aufschluss über die Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben soll, nach entsprechender Ausschreibung, über deren Details „aus Datenschutzgründen“ natürlich keinerlei Aufschluss öffentlich gemacht werden kann, die uns schon von der Erstellung des U-Plans zum Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal bekannte Pöyry Gruppe. Sie „wird sich dabei auf den reichen Datenbestand stützen, der im Mediationsverfahren „Zukunft Landwehrkanal“ und der nachfolgenden Zeit erarbeitet wurde“, heißt es dazu im erwähnten Newsletter, und soll eben entscheiden, ob es überhaupt einer UVP bedarf.

Bestandserfassung und -bewertung revisited?

Uns ist allerdings noch sehr gut erinnerlich, dass die Bietergemeinschaft DHI-WASY und JWP, die einst auf Drängen von Bürger- wie Bezirksvertreter*innen eine „Bestandserfassung und -bewertung anhand vorhandener Unterlagen“ vornahm − damals sollte noch „analog zu einem PFV„, so die Anweisung aus Magdeburg, eine Umweltstudie erstellt werden − eine stattliche Anzahl fehlender, wenngleich relevanter oder längst veralteter Daten auflistete, so dass es uns nicht überraschte, bspw. vom Fehlen jeglicher ornithologischen Kartierung zu hören. Hier kann es, jedenfalls nicht nur darum gehen, vorhandene Unterlagen zu berücksichtigen, sondern allererst welche zu schaffen! Schließlich heißt das Beteiligungsverfahren immer noch „Zukunft Landwehrkanal“!

Auch eine systematische Erfassung der aktuellen oder auch nur potentiellen und deshalb entsprechend zu fördernden Habitatstrukturen scheint nicht zu den konkreten Leistungsanforderungen gehört zu haben. Dabei ist bekanntlich nur wenig an Wissen über Flora und Fauna am Kanal vorhanden, aber offenbar leider nach wie vor kein gesteigertes Interesse, diesem Manko abzuhelfen und eben das Potential des LWK als eine Schlagader des innerstädtischen Biotopverbunds von Kreuzberg bis Charlottenburg auszuschöpfen.

Wahrscheinlich wird auf Vorschläge aus der Zivilgesellschaft gewartet, von in diesem Fall ehrenamtlich oder für lau, aber im Interesse der Allgemeinheit tätiger Fachleute, um sie bei genügender Erfolgsaussicht ggf. zu übernehmen. Es wurden für diesen Zweck aber öffentliche Gelder bewilligt, die man nicht erst 2030 angreifen sollte.

Wie steht’s um die Synergie?

Auch zum Stand des „Masterplans Tiergartengewässer“, wovon die Öffentlichkeit, außer sie liest unsern Blog, noch gar nichts weiß, wäre ein Zwischenbericht zu begrüßen. Die Mediationsvereinbarung spricht in ihrem Anhang jedenfalls ausdrücklich von der „Anbindung der Tiergartengewässer an den Landwehrkanal durch einen künstlichen Graben, um den Biotopverbund zu fördern und einen Laich- und Rückzugsraum für ein größeres Fischartenspektrum zu schaffen; dieses Vorhaben bleibt eine Option, die nach dem Vorliegen des Masterplans Tiergartengewässer in etwa anderthalb Jahren (d.h. etwa Mitte 2015) näher und eingehend geprüft werden soll.“ (S. 28)

Dass hier die bürokratisch säuberlich getrennte Bereiche von Unterhaltung und Instandsetzung sowie die Zuständigkeiten von Bund, Land und Bezirken ineinander übergehen, ist eine Binse; das Mediationsverfahren wollte hier neue Perspektiven und Wege öffnen helfen, denn es handelt sich immer um ein und denselben städtischen Wasserlauf und Naturraum mit akuten Problemen und Defiziten.

Gleichwohl ist es sehr unwahrscheinlich, dass der TdV, das WNA, Pöyry mit ornitologischen Kartierungen, entomologischen Untersuchungen und dgl. betraut. Warum sollte es, soll Pöyry doch im Gegenteil attestieren, dass es angesichts der geringen Eingriffstiefe in die Schützgüter gar keiner UVP, keines Scoping-Termins und dergleichen bedarf. D.h. es wird eine defensive, keine aktive Haltung eingenommen und immer nur punktuell, wobei der Kanal und Naturraum niemals ganzheitlich in den Blick geraten.

Bspw. ornithologische Kartierung vorzunehmen, bedürfte es konkreter Weisung im Hinblick auf die Unterhaltung: also wo es z.B. artenreiche Vogelpopulationen gibt, die besonders schützenswert sind und durch diese und jene Pflanzung o.ä. unterstützt, durch unsere allzu bekannten unfachgerechten Schnittmaßnahmen aber gefährdet werden können. Das Ziel aktiver ökologischer Aufwertung ist allerdings wesentlicher Teil der eingereichten Konzeption Entwurf-Haushaltsunterlage und diesem selbst sowie der Mediationsvereinbarung (s.o.) und nichts anderes als die konkrete Anwendung geltenden Rechts inklusive der vergleichweise neu hinzugekommenen ökologischen Verpflichtungen. Es wurde im Forum sogar von Amtsträgern wiederholt vorgetragen.

Keinesfalls geht es um bloße Wiederherstellung des Status quo ante − auch dem BMVI
nicht, sonst gäbe es nicht den Kalauer vom „negativen Ausbau“ mit dem Erfordernis der Planfeststellung. Auch ein solcher aber hat „ökologische Belange aktiv und über den reinen Verkehrsbezug hinaus“ zu berücksichtigen, wie es der hundertfach zitierte Törkel-Erlass anweist, den die Verwaltung so gerne vergessen machen möchte.

Save the Date!

Auch wenn es noch eine Weile hin ist, seien schon jetzt alle an zukunftstauglicher Stadtentwicklung und echter Bürger*innenbeteiligung Interessierte dringend zur nächsten öffentlichen Informationsveranstaltung des WSA Berlin in seinem Amtssitz am Platz der Luftbrücke (Mehringdamm 127) eingeladen, denn das Bestreben, die ansonsten landauf, landab als unabdingbar beschworene Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten allein durch diese zeitlichen Dimensionen und diesen stoischen Dienst nach Vorschrift auszuhungern und zu zermürben, wird allzu deutlich.

Fiasko am Fraenkelufer

Der Fallout mangelnder zivilgesellschaftlicher Einbeziehung geht schon eine ganze Weile am Kreuzberger Fraenkelufer nieder, wo der Bezirk, am Mediationsverfahren natürlich durchgehend beteiligt, jedoch völlig an diesem vorbei die „Neugestaltung“ des nördlichen Kanalufers zwischen Admiral- und Baerwaldbrücke planen wollte: Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wollten verausgabt werden.

„Neugestaltung“ Nordufer Urbanhafen mit unzureichender Partizipation

Nach scharfem Protest zumindest der Bürgervertreter*innen im Mediationsforum und einigem Hin und Her wurde schließlich doch noch eine Anwohnerin in die Jury des Wettbewerbsverfahrens berufen − wir haben darüber berichtet − und ihr nach weiterem Gezerre sogar Stimmrecht erteilt, doch da es in solchen Gremien natürlich nicht nach Konsens- sondern Mehrheitsprinzip geht, wurde sie erwartungsgemäß überstimmt.

Irgend wann wurden aus einem Vorhaben zwei, und das längere, ökologisch bedeutsamere, aber halt „unbewohnte“ Teilstück „Böcklerpark“, also das eigentliche Nordufer des Urbanhafens, schon vor Jahren unter Vermeidung größeren Aufsehens „zum Abschluss“ gebracht. Die Planung ist längst zu einer von Senat und Landesdenkmalamt genehmigten Bauplanungsunterlage (BPU) geronnen, eine dreiviertel Million bewilligt und schon diesen Herbst soll es an die Umsetzung gehen.

Heftig umstrittene Fraenkelufer-Planung

Mit dem Abschnitt „Fraenkelufer“ klappte es weniger glatt, hunderte Unterschriften wurden gegen den Entwurf gesammelt, der ebenfalls ordentlich Versiegelung, Beseitigung von Strauchwerk, ja sogar − entgegen aller behördlichen Versicherung − zwei Baumfällungen vorsieht, doch da sich inzwischen mehrere Fraktionen gebildet haben, eine für die Nullvariante und welche, die unterschiedliche Kompromisslösungen vorsiehen und obendrein mit Desinformation gearbeitet wird, wofür sich nicht mal Politiker zu schade sind, sehen wir uns momentan außerstande, die Gemengelage zureichend zu analysieren.

Hätte der Bezirk F’hain-Kreuzberg, so wie es jetzt die Mediationsvereinbarung vorsieht, wie es aber auch schon während des Verfahrens eigentlich selbstverständlich war, das Mediationsforum bzw. den daraus hervorgegangenen Expert*innenkreis einbezogen, wäre es nicht zu einem derartigen Gerangel gekommen und hätte die gemeinsam gefundene Lösung mit Sicherheit auch breite Akzeptanz gefunden. Schon das wäre auf jeden Fall ihrer Nachhaltigkeit zugute gekommen, hätte sich also „gerechnet“. Doch seit Bürger*innenbeteiligung dem Xhainer Baustadtrat eine weitere Asphaltierung des Görli vermasselte, hat er offenbar jedes Interesse daran verloren, sie bei Freiraumgestaltung noch angemessen einzubeziehen.