Zukunft des LWKs soll sich konkretisieren
Arbeitskreis Sanierung tagte an legendärer Abbruchstelle

Mitglieder AK Sanierung, Amtsleiter Scholz (re)
Vergangenen Dienstag (14.10.) war’s dann soweit: Die Mitglieder des Arbeitskreises Sanierung trafen sich, um konkret zu werden und die dauerhaften Maßnahmen anzupacken, dort, wo am 19. April 2007 mit dem Abrutschen der Ufermauer alles anfing: am Riedel-Anleger nahe der Kottbusser Brücke. Drei Tage vorher, so rekapitulierte Riedel-Geschäftsführer Freise die folgenreichen Ereignisse, kündigten untrügliche Zeichen das Unheil an, verbreiterte sich eine Fuge auf der Anleger-Plattform, trieben Spundhölzer im Kanal umher, und sogleich sei das WSA alarmiert worden. Ein Sachverständiger habe die Fuge begutachtet, doch direkt unternommen oder gar gesperrt wurde bekanntlich nichts. − So war es pures Glück, dass damals Personen nicht zu Schaden kamen.

Abbruchstelle mit Zwischennutzern
Auf die Frage nach etwaigen Versäumnissen und etwaiger Haftung angesprochen − die im Nutzungsvertrag eigentlich vorgesehene regelmäßige Peilung lag bspw. ganze sieben Jahre zurück −, erklärte Lutz Freise, sein Unternehmen habe sich mit 30.000 Euro an den anschließenden Sicherungsmaßnahmen beteiligt, während WSA-Leiter Scholz leicht ungeduldig auf die von seiner Behörde ja wiederholt übernommene Verantwortung für Unregelmäßigkeiten bei Wartung und Unterhaltung des LWK in der Vergangenheit verwies.
Was die genannte Summe angeht, so scheint sie jedenfalls eher in die Erneuerung der Plattform, der Anbindung ans Wasser, der Stromversorgung und für eine zum sog. Türkenmarkt am Maybachufer führende provisorische Steganlage investiert worden zu sein, als etwa in Big Bags und Steinschüttung, womit die Uferstabilität provisorisch wiederhergestellt wurde. Allerdings wird auf Riedels Kosten zur Herstellung der Baufreiheit für die Sanierungsmaßnahmen all das, inklusive Dalben und Leitwerk, komplett wieder beräumt werden müssen, um sodann ein weiteres Mal neu errichtet zu werden.

AK-Sitzung im Unterdeck der "Spreeblick III"
Knackpunkt der Uferbefestigung ist bekanntlich die Ziegelflachschicht in der Wasserwechselzone sowie die nach über 100 Jahren marode gewordene Holzspundwand. Von Bord der Spreeblick III aus, deren Unterdeck dem AK als Tagungsort zur Verfügung stand, zeigte uns Lutz Freise die durchs auffällig klare Kanalwasser heraufschimmernden Rudimente verrotteter Spundhölzer.
Prioritätsstufe I für 35 oder 90 Meter?
Als einzigem der zu sanierenden Uferabschnitte hat das WSA diesem (und zwar unter der Benennung „Maybachufer“) die Prioritätsstufe I erteilt, weil z. B. die erwähnten Big Bags − voluminöse, mit Kies befüllte Acrylsäcke − Temperaturwechsel und UV-Strahlung nur zwei bis drei Jahre standhalten. Die Länge der eigentlichen Abbruchstelle beträgt freilich nur ca. 35 m, doch da die Stelle innerhalb eines verpachteten Abschnitts liegt, werde im Interesse des Nutzers, nämlich der Reederei Riedel, der gesamte Abschnitt von 87,9 m saniert und im Hinblick auf die Ausschreibung gleich auf 90 m aufgerundet. Die Tiefe der verpachteten Böschung beträgt etwa 10 m, doch diese Fläche mit ihren Baulichkeiten interessiere hier nicht.
Denkmalschutz punktuell?
Im Nutzungsvertrag wurden zwar auch statische Nachweise für die beiden in den 1990er Jahren in Leichtbauweise − und nicht eben denkmalgerecht − errichteten Lagerschuppen verlangt und auch erbracht, doch das Denkmal wird hier ausnahmsweise auf die schiere Ufermauer reduziert, und auch nur auf ihren Teil oberhalb der Wasserlinie: Klaus Lingenauber vom Landesdenkmalamt (LDA), der zur allgemeinen Verwunderung auch diesem Treffen des AK Sanierung wieder fernblieb (ebenso wie Sigrid Kayser von der Obersten Denkmalbehörde), obwohl es mit ausdrücklicher Berücksichtigung seines heiklen Terminplans anberaumt worden war −, Lingenauber sei unter Wasser weich geworden, will sagen: das WSA habe den Denkmalschutz überzeugen können, dass nach bestehender Baugesetzgebung 1:1-Sanierung immer auch „nach dem neuesten Stand der Technik“ heiße: Eine originalgetreue Wiederherstellung mit Holzspundwand und Magerbeton als Gründung wäre heute schon deshalb nicht möglich, da sich eine derartige Konstruktion statisch gar nicht zureichend berechnen lasse. Seinerzeit habe man sich auf ihre Stabilität aus rein empirischen Gründen verlassen dürfen − durchaus zu Recht, wie sich immerhin über hundert Jahre hindurch gezeigt habe −, aber nach heutigen Regularien sei dies nicht mehr machbar. − Dass aber das Baudenkmal hier „punktuell“ nur bis Oberkante Ufermauer reicht, wo doch sonst sein gesamtes Erscheinungsbild mitsamt der Böschungsbereiche und dem landschaftsprägenden Baumbestand dazuzählt, erstaunt denn doch.
Aus gewässerökologischen Gründen als Material der einzubringenden Spundwand Hartholz zu wählen, scheitert WSA-Ingenieur Biewald zufolge nicht nur am Geld, sondern vor allem daran, dass Bohlen in der benötigten Stärke (24 cm) und Länge (12 m) auf dem Markt nicht erhältlich seien. − Der Einwand jedoch, dass Baumschützer die Verwendung von Holz nicht empfehlen dürften, lohnt sicher keine ernsthafte Auseinandersetzung…
Unterhalb der Kanalsohle und des Restaurants Ankerklause, dessen Pokerräume nur durch eine relativ dünne Stahlbetondecke davon getrennt sind, verläuft in ungefähr nord-südlicher Richtung der Schacht der U-Bahnlinie 8. Er ist mit Stahl umspundet und gilt zu 99 Prozent als statisch sicher. Die brückennächste der Riedelschen Dalben z. B. wurde wegen des Schachts von der BVG nicht genehmigt, und die Sanierung wird in einem sog. Tal des Schachtverlaufs ansetzen, um ihn nicht zu berühren.
„Allererste Vorschläge“
Laut Michael Scholz handelt es sich in der jetzigen Diskussionsphase nur um ein Brainstorming und allererste Vorschläge. Wenn die Sanierung des Abschnitts lediglich als Ersatzinvestition, Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahme (kein Aus- oder Neubau!) möglich sei, könne ein förmliches Planfeststellungsverfahren (PFV) entfallen und dadurch vor allem wertvolle Zeit gewonnen werden. Mit der Denkmalbehörde, den anderen beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange, darunter Naturschutzverbände und -Vereine, genüge dann eine Benehmensherstellung, die ja nach bestimmten Richtlinien zu erfolgen habe, wonach jeder Einwand entsprechend zu würdigen sei etc. − Andererseits böte sich dieser Abschnitt wegen der unterschiedlichen Höhe der Ufermauer durchaus auch als Pilotprojekt für die Erprobung verschiedener technischer Varianten an.
Nach einem schematischen Überblick über die Rahmenbedingungen der WSV, die zu berücksichtigenden Interessen und die Sanierungskriterien [siehe hier] präsentierte Amtsleiter Scholz vier Varianten(„-familien“), wovon offensichtlich nur eine seriös gemeint war, die anderen hingegen eher Wahlmöglichkeiten nur vorgaukeln sollten, indem sie etwa hinter die Regelbauweise eine Stahlspundwand stellen, damit die Fahrrinne verbreitern, jedoch Fläche verbrauchen, oder gar davor und so die Kanalbreite reduzieren und das wohlbehaltene Denkmal komplett verdecken, oder gar Schrägufer vorsehen, also das ganze Denkmal platt machen − und die natürlich allesamt ein PFV erfordern würden.
1/2 Varianten-Tablette und 3 Placebos

Kottbusser Brücke (vorne li. Steinschüttung)
Die allein ernst gemeinte erste aber zitiert die Plass’sche Variante 4: Eine Stahlspundwand wird vertikal in die Gründung eingebracht, ein sog. Peine-Träger (doppelter T-Träger) aufgesetzt, darauf wiederum ein Betonholm, auf diesen die vorher nummerierten und abgenommenen Granitquader der Schwergewichtswand und zum Abschluss der Granitabdeckholm. − Die Vorlaufszeit für Stahlbestellung, Planung etc. eingerechnet könnte das Werk in 13 Monaten, also nach der Saison ’09, beginnen.
Wo, wenn nicht hier…?
Spätestens an dieser Stelle hieß es für die BI einzuhaken. Ihr geht es, wie inzwischen sattsam bekannt [und sinnigerweise bereits am 29.6.07 auch seinen Niederschlag in einem Berliner SPD-Blog fand!] um ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiges Gesamtkonzept der Kanalsanierung, woraus dann die Lösung für seine Einzelabschnitte „deduziert“ werden muss. Da wir in Sachen Masterplan jedoch inzwischen wenig ermutigende Signale empfangen und eine entsprechende Erkundigung bei den MediatorInnen erwartungsgemäß wieder nur mit Schulterzucken quittiert wurde, erging nun an diese das Ersuchen, bis zur nächsten, der 13. Forumssitzung am 17.11. von verantwortlicher Seite eine offizielle Stellungnahme zu dieser kardinalen Frage einzuholen.
Wie bereits mehrfach betont, geht es in unseren Augen hier nämlich gerade nicht um Pflicht und Kür oder gar Arbeit und Spiel, sondern um ein Herangehen, womit die auch von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) angeblich erstrebte Nachhaltigkeit des ganzen Unterfangens steht und fällt. Und zwar auch und gerade hier am Ausgangspunkt der Geschichte und äußeren Veranlassung dieses als beispielgebend intendierten Mediationsverfahrens zur „Zukunft des LWK“!
Denn dies ist ja nicht irgendein Abschnitt am Maybachufer, sondern eine intensiv (bislang jedoch leider nur exklusiv) genutzte Anlegestelle in direkter Nachbarschaft eines Brennpunktes ufernahen Gewerbes, dem sog. Türkenmarkt, der zugleich − neben den bekannten Kneipen, Garten- und Uferrestaurant am Paul-Lincke-Ufer, der „Gebrauchtwagen-Brücke“ etc. −, mit dazu beiträgt, aus dieser Stelle auch einen touristischen Hot Spot zu machen. Die bloße Wiederherstellung des Status quo kann hier unmöglich auf der Höhe der Zeit, geschweige denn zukunftsfähig sein, sondern lässt vielfältige Potentiale für eine Hinwendung zum Wasser, für Berlin als Wasserstadt und für die nachhaltige Stärkung sanfter Mobilität weiterhin ungenutzt.
Wo, wenn nicht hier wäre z. B. der Ort für eine Wassertaxi-Station? Wo, wenn nicht hier muss der Zugang zum Anleger barrierefrei, die Schwelle Land-Wasser möglichst niedrig gestaltet werden? Für kleine Taxiboote, geschweige denn Kanus und Paddelboote, aber sind 90 cm Ufermauer zu hoch, wären 40 cm angebracht, und gerade irgendwelche vorgebauten Metallkonstruktionen und Behelfe verunzieren das Bauwerk. Die Ufermauer weist hier ohnehin unterschiedliche Niveaus auf, weshalb Modifikationen denkbar sind, die den Charakter des Denkmals keinesfalls beeinträchtigen, sondern im Gegenteil eine zeitgemäße Antwort auf die Intentionen seines Schöpfers geben, der den LWK vor allem als sozialen Begegnungsraum gestalten wollte. Selbst dem Laien als nicht denkmalgerecht müssen vielmehr die derzeitigen, teilweise potthässlichen Uferaufbauten und Installationen erscheinen.
Brainstorming im Windkanal
WSA-Chef Scholz hatte von Brainstorming gesprochen, doch kaum wagte sich ein Gedanke über die Oberkante Ufermauer hinaus zu artikulieren, schlüpften Bezirks- oder gar AnwohnervertreterInnen in die Rolle des abwesenden Lingenaubers und gaben den dogmatischen Denkmalschützer, oder verbaten sich, dass Nicht-AnwohnerInnen über die Reduktion der Emissionsbelastung für AnwohnerInnen nachdenken, ja es wurde sogar argumentiert, dieser Uferabschnitt sei gewissermaßen Privatbesitz und alle Überlegungen zugunsten seiner Öffnung verletzten gewissermaßen die Eigentumsgarantie, wollten den Riedel-Anleger „sozialisieren“, seien mithin obsolet und bloße Zeitverschwendung.
Michael Scholz rechtfertigte die bisherige Praxis, die am LWK keine Gemeinschaftsanleger kenne und eine Anlage jeweils nur mit einem Nutzer und einem Nutzungsvertrag belege, mit der Sicherungspflicht. Dem Hauptpächter stehe es aber jederzeit frei, Unterpachtverträge abzuschließen. Andererseits seien Verträge natürlich auch kündbar. Jedoch wolle man nicht vom Konzept der privat betriebenen Anleger in das der öffentlichen (Beispiel Schiffbauer Damm) „zurückfallen“.
Reederei Riedel will sich Marktbegleitern öffnen
Kein anderer als Lutz Freise distanzierte sich von der Monopolisierung des Anlegers durch eine Reederei und machte dafür die geschichtliche Entwicklung der Fahrgastschifffahrt auf dem LWK verantwortlich, die wie überall zu einem Konzentrationsprozess geführt habe, und nicht zuletzt die Politik des „alten Riedel“. Er, Freise, sei jedoch durchaus bereit, die Anlegestelle mit „Marktbegleitern“ zu teilen, und dies werde „perspektivisch“ auch so in der „Interessengemeinschaft Wassertaxi“ und der IHK diskutiert. „Wo es unseren Betrieb nicht tangiert, werden wir Unterverträge mit Wassertaxi-Unternehmen schließen.“ Die Stationen würden noch benannt. − Bei Jürgen Loch von Stern und Kreis klingt das natürlich noch anders.
Für Dauerliegeplätze im Osthafen!
Momentan stoße eine solche Mitbenutzung jedoch auf die Schwierigkeit, dass dieser Anleger nach erfolgter Sanierung wieder, wie schon vor der Havarie, als Liegeplatz für drei Schiffe benötigt würde, wenn die temporäre Umnutzung der Stationen Corneliusbrücke und Hallesches Tor auslaufe. Der Wunsch, im Urbanhafen Liegeplätze zu bekommen und dafür auch das Wrack des Theaterschiffs zu bergen, sei am Widerstand von Bürgermeister Schulz gescheitert, der aus stadtplanerischen, nicht aus ökologischen Gründen opponiere und auch von der Aussicht unbeeindruckt bleibe, Riedel könne, da auch im Osthafen eine erschwingliche Möglichkeit fehle, nun nach über dreißig Jahren Kreuzberg ganz verlassen. Es bleibe aber als Option voraussichtlich nur das weitab liegende Oberschöneweide in Treptow-Köpenick.
Alternative Nutzungen baulich verankern!
An dieser Stelle griff Gerhard Heß von SpreeCab ein, der − reich an frustrierender Erfahrung mit allen Ebenen deutscher Bürokratie [siehe hier] − zwar nicht bestätigen konnte, dass in der „Interessengemeinschaft Wassertaxi“ je perspektivisch auch über den Landwehrkanal gesprochen worden sei, Freises Worte aber erfreut vernommen habe, allein „perspektivisch“ sei zu wenig. Hier und jetzt müsse nach bautechnischen Lösungen gesucht und eine alternative Nutzung auch baulich verankert werden! „Ich kann doch nicht zwei Tage vorher anrufen, ob ich mit meinem Taxi anlegen kann…“ Und Heß machte den Vorschlag, der AK möge das Forum zur einer Entschließung auffordern, die Reederei Riedel in ihrem Bestreben, im Osthafen Dauerliegeplätze zu erhalten, gegenüber den Behörden zu unterstützen; dadurch werde ganz unterschiedlichen Interessen gleichermaßen gedient: alternativen Nutzungsformen des LWK, der Minderung von Lärm- und Schadstoffemissionen für AnwohnerInnen und Betroffene, dem ufernahen Gewerbe, dem Wassertourismus und Berlin-Tourismus überhaupt. − Der AK kam überein, bis zum nächsten Treffen dieses Ansinnen zu bedenken.
To-Do-Listen
Spätestens angesichts der Ausführungen Ingenieur Biewalds, dass als Untervariante zur ersten auch eine Schräg-Einpressung der Spundbohlen, gleitend im Winkel zur Holzspundwand, angedacht worden sei, was statisch keinen Unterschied zur vertikalen mache, wodurch aber möglicherweise die alte Mauer stehen bleiben könne, allerdings Probleme in der Kanalsohle absehbar seien und hinsichtlich der Uferbäume unausweichlich würden −, wurde zumindest klar, dass noch eine Fülle genauerer Informationen zum Bauablauf, den notwendigen Arbeitsschritten, den Vor- und Nachteil bestimmter Methoden, den zu erwartenden Belastungen für die AnwohnerInnen etc. vom WSA zur Verfügung gestellt werden müssten. (Bzgl. des Einbringens der Spundwände überraschte Biewald mit der Auskunft, dass Rammen zwar akustisch spektakulärer, fürs Bauwerk aber schonender sei als Pressen.) Eine detaillierte Darstellung war freilich auch nicht Thema dieses Brainstorming-Treffens, doch für die nächste Sitzung am 5.11. wurde dem Amt wie auch dem AK insgesamt eine umfängliche To-Do-Liste aufgegeben, die auch Antworten auf Fragen beinhaltet wie
- Welche weiteren Belange spielen bei einer Entscheidung über eine Sanierung am Maybachufer eine wichtige Rolle?
- Welches Präjudiz wird befürchtet bei einer jetzigen Entscheidung über eine 1:1-Sanierung des betreffenden Abschnitts am Maybachufer?
- Welche Belange/Interessen könnten so möglicherweise vorwegnehmend nicht berücksichtigt werden?
- Erfordert der Einbau einer Treppenanlage ein Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren?
- Wann ist bei der Sanierung des Landwehrkanals eine Änderung so wesentlich, dass ein Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren erforderlich würde?
Bleibt nur zu hoffen, dass sich nächstes Mal auch der Denkmalschutz an der Diskussion beteiligt.
Wann, wenn nicht jetzt…?
Ansonsten können wir nur alle Interessierten erneut auffordern, sich mit ihren Anregungen, Vorschlägen, Wünschen und Einwänden an uns, BI/Verein Bäume am Landwehrkanal, oder das Mediationsteam zu wenden und/oder auch diese Beiträge entsprechend zu kommentieren, sonst wird am Ende noch die Befürchtung wahr, dass, je näher Beschluss und Umsetzung dauerhafter Sanierungsvarianten rücken, die öffentliche Beteiligung umso weiter abnimmt.