Konsequenzen aus OVG-Beschluss zu Crelle-Linden
Schon mehrfach hat in jüngster Zeit der BUND Berlin so dankenswert wie vergeblich versucht, per Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim Berliner Verwaltungsgericht Baumfällungen zu verhindern, sei’s im Ottopark in Moabit oder an der Flottwellstraße in Tiergarten. Ganz abgesehen vom Antragsziel, bis zur weiteren Aufklärung der Sachverhalte eine Aussetzung der strittigen Fällungen zu erreichen und wenigstens vorerst keine irreversiblen Tatsachen schaffen zu lassen, wurde dem Naturschutzverband mit wechselnden Begründungen eine Klage- bzw. Antragsbefugnis nicht zuerkannt.
So hat es das Berliner VG auch wieder bei den drei Linden in Schönebergs Crellestraße 22a gehalten, die einem nicht nur wegen seiner Überdimensionierung, sondern seiner schieren Existenz umstrittenen Wohnungsbauprojekt weichen sollen und − zufällig schräg gegenüber der BUND-Landesgeschäftsstelle aufragen. − Abermals wurden dem BUND Antragsbefugnis und Mitwirkungsrecht bestritten.