Barrierefreier Terminal Kottbusser Brücke?

Skepsis gegenüber 90-Meter-Plattform mit Rampenbauwerk

Auch in der 20. Sitzung des Mediationsforums am vergangenen Montag (23.11.) wurde anlässlich des WSA-Berichts über die angelaufene erste Sanierungsmaßnahme am LWK, nämlich die Instandsetzung der Abbruchstelle am Maybachufer nahe Kottbusser Brücke, das Vorhaben von Riedel-Geschäftsführer Lutz Freise [der selbst leider nicht teilnehmen konnte], an Stelle des dortigen, ursprünglich dreigeteilten Anlegers nunmehr einen veritablen, barrierefreien Terminal mit 90m-Plattform und ausgreifendem Rampenbauwerk zu errichten, von den Forumsmitgliedern überwiegend zurückhaltend aufgenommen.

Die Bundesbehörde WSA, die auf entsprechende Anträge der Reederei hin erstmal einen Zwischenbescheid erteilt hat mit dem Hinweis, dass, wie bei der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Doppelgenehmigung üblich, zunächst die zuständigen Fachbehörden des Landes einzubeziehen seien, welche die mit Abstand meisten der hier zu erfüllenden Parameter aufstellen −, das WSA jedenfalls hat das Mediationsforum um Unterstützung in dieser Angelegenheit ersucht. Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Sicht spreche nichts gegen die Genehmigung einer solchen Anlage, doch sie werde dem Antragsschneller immer erst nach Vorliegen auch der landesbehördlichen erteilt.

Unklare Rechtslage

Reederverbandsvertreter Bernd Grondke, zugleich Leiter Technik bei der Stern und Kreisschifffahrt, sprach, was die Auflagen zur Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit bei der Einrichtung neuer Anlegestellen betreffe, von einer noch immer unklaren Rechtslage dann, wenn es sich nicht um Personennahverkehr, sondern um touristische Ausflugsschifffahrt handele. Gleichwohl werde der neue Anleger von Stern und Kreis an der Gotzkowsky-Brücke (Spree) vorsorglich behindertengerecht gestaltet, doch sei dies am LWK wegen der Ufersituation vielerorts gar nicht möglich.

Ansprechpartner in der Senatsverwaltung ist fürs WSA bei derartigen Genehmigungen, da es vorrangig um die Wasserwirtschaft geht, immer SenGUV, die dann die Fachbehörden auf Bezirksebene kontaktiert, doch im vorliegenden Fall und wenn es um Kriterien der Behindertengerechtigkeit geht, ist nach Auskunft der SenStadt-Vertreterin, Annette Mangold-Zatti, der bei SenIAS angesiedelte Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung zu konsultieren, dem wiederum der gleichnamige Landesbeirat zur Seite steht.

Was die Denkmalpflege betrifft, so hatte Klaus Lingenauber vom LDA zwar vom Eingang eines entsprechenden Antrags auch in seiner Behörde erfahren, kannte aber noch keine Details, stieß sich zunächst einmal an der Formulierung „eigenständiges Bauwerk“, behielt sich aber jede weitere Beurteilung vor.

Der Vertreter des zuständigen Bezirksamts Neukölln, Heinrich Mechelhoff, wünschte sich, wie auch die meisten anderen Beteiligten, eine detaillierte Unterrichtung des Forums über die Planungen.

Machbarkeitsstudie vorab!

Die BürgervertreterInnen betonten erneut, dass ein scheibchenweises Einreichen von Planungsunterlagen und Anträgen prinzipiell kritisch beurteilt werde, und wiesen noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass das ‚kreuzköllner‘ Areal um die Kottbusser Brücke schon jetzt einer hohen Verkehrsbelastung mit entsprechenden Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt sei und die AnwohnerInnen sich bei den seitens der BürgervertreterInnen durchgeführten Befragungen vor allem gegen einen weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens ausgesprochen hätten: Angesichts des zweimal wöchentlich stattfindenden Markts und des erheblichen Betriebs auf Kottbusser Damm und Brücke sowie in den zahlreichen Restaurants und Kneipen sei in punkto Lärmemissionen die Grenze des Erträglichen längst erreicht. Wenn dann noch in Medien und Reiseführern womöglich mit dem behindertengerechten Terminal für die „Brückenfahrt“ geworben werden könne, seien Kolonnen von Reisebussen, Taxis und PKW und zum Lärm auch noch zusätzliche Schadstoffemissionen zu gewärtigen.

Deshalb müsse, wie bereits gefordert, vorab eine Machbarkeitsstudie den gesamten Kanal in den Blick nehmen, um vor dem Hintergrund der konkret zu erfüllenden Vorgaben und Auflagen geeignete behindertengerecht auszugestaltende Anlagestellen oder Orte für Neuanlagen ausfindig zu machen.

Eine solche Machbarkeitsstudie wiederum mag das WSA verständlicherweise nicht finanzieren, doch ob die Kosten dem privaten Vorhabenträger aufgebürdet werden können, wenn unterm Label Barrierefreiheit Fördermöglichkeiten mit Sicherheit nur für konkrete Bauvorhaben bereitstehen, erscheint uns eher zweifelhaft. Da es um die Verbesserung der regionalen touristischen Infrastruktur geht, ist nach unserer Auffassung vielmehr SenWTF gefragt.

Von Baumgeschirren, Betonklötzen und Bauzäunen

Dritte Modifizierung der (überflüssigen) Baumanbindung

Da entlang der Corneliusstraße in Mitte die Einbringung der Spundwand wegen unerwarteter Festigkeit der Kanalsohle unterbrochen und auch die beschränkte Ausschreibung mit dem Ziel, unter den lokalen berlin-brandenburgischen Wasserbaufirmen eine zu finden, welche dort mittels Pressen mit integrierter Bohrhilfe die Stahlspundwand noch in dieser Wintersaison fertig stellt, wie berichtet, wegen mangelhafter Angebote mit intransparenten Preiskalkulationen wieder aufgehoben werden musste, müssen nun die malträtierten Kastanien voraussichtlich noch eine dritte Vegetationsperiode angeschirrt überstehen.

Lockere Verseilung

Daran, dass sie dies unbeschadet aushalten, zweifelt inzwischen offenbar auch der „Erfinder“ der jetzigen Korsettierung, der Baumwertermittler Jochen Brehm, und hat eine alternative Anbindung durch leichte Seil-Halterung vorgeschlagen, die sich nur im Versagensfall der Ufermauer straffen und den betreffenden Baum am befürchteten gefahrenträchtigen Umstürzen hindern würde.

Das WSA betonte, dies heiße noch nicht, dass Brehm im Zusammenhang mit der Baumanbindung nunmehr den dritten Auftrag bekomme und regte einen baldigen Termin an, um zusammen mit dem zuständigen Vertreter des Grünflächenmats Mitte und dem Baumsachverständigen Barsig eine geeignete Modifizierung der umstrittenen Anbindung zu diskutieren. (Es sei hier auch noch mal von unserer Seite festgehalten, dass diese vermaledeite Baumanbindung, deren Gesamtkosten sich inzwischen im sechsstelligen Bereich bewegen dürften, nur in uneigentlicher Weise mit Baumschutz zu tun haben, in erster Linie aber seiner Diskreditierung und der behördlichen Gesichtswahrung dienen sollen.)

Brockelmanns Würfel

Zur Verwunderung nicht nur der BürgervertreterInnen liegen auch noch dort die Brockelmannschen Würfel bzw. stehen die Bauzäune, wo die wasserseitige Sicherung der Ufermauer durch Einbringen und Hinterfüllen der Spundwand erfolgt ist. Was den kürzlich verspundeten Bereich mit den Linden am Tempelhofer Ufer (Abschnitt 6) angeht, so soll in Kürze [ab 7.12.] unter Verwendung eines Baggers mit sog. Tieflöffel Zweischalengreifer verfüllt werden, um die Linden nicht noch einmal zu gefährden, und anschließend, also noch vor Weihnachten, sollen dann die Betonklötzer verschwinden. [Update 6.12.: Wegen Schadens an einer Schute und sich dadurch verzögernder Geräte-Heranführung gilt dies inzwischen als eher unwahrscheinlich.]

Bauzäune bleiben vorerst

Was aber die Entfernung der Bauzäune anbelangt − auch an anderen Stellen der insgesamt 2,5 km, die sie zum Verdruss Erholungssuchender das Ufer versperren und also immer wieder geöffnet bzw. umgeworfen werden −, so haben wir uns nach entsprechenden Ausführungen von WSA-Chef Scholz im Mai dieses Jahres, wonach sich eine weniger enge Auslegung der Verkehrssicherungspflicht abzeichne und daher auch die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Zäune abzuräumen, offenbar zu früh gefreut. Jetzt werden wieder (versicherungs-)rechtliche Gründe dafür angeführt, dass die Zäune selbst dort, wo verspundet und verfüllt worden ist, einstweilen stehen bleiben müssten, da es sich bei den betreffenden Uferabschnitten nach wie vor um Baustellen handele. − An dieser Stelle müssen wir an die schweren Schädelverletzungen erinnern, die sich ein Radfahrer infolge seines Sturzes über einen in der Nacht umgestürzten Bauzaun nahe Prinzenbad zuzog.

Denkmalpflegerisches Gutachten vs. Umweltverträglichkeitsstudie

Fortschreibung des Denkmalgutachtens angelaufen

Die Teilnahme der Autoren des Großen Denkmalpflegerischen Gutachtens von 1990, Geyer und Bappert, an der 20. Forumssitzung signalisierte, dass dessen Aktualisierung und Fortschreibung mit ca. einem Jahr Verspätung doch noch auf den Weg gebracht werden konnte. Und richtig: Die entscheidende Hürde wurde dadurch genommen, dass das WSA jetzt nicht nur für die Digitalisierung aufkommt, sondern vier Fünftel der Gesamtkosten übernehmen will, wofür sich Klaus Lingenauber gleich zweimal bedankte und dies auch fürs Protokoll noch mal unterstrich. Das LDA übernimmt die Geländer-Kartierung und − bei dieser Gelegenheit hoffentlich − auch die der überflüssigen, weil zweck- und nutzlosen, den Gesamteindruck aber oftmals erheblich störenden Aufbauten und Installationen.

Lingenauber bekräftigte sogleich seine Forderung, als Pendant zum Baumsachverständigen auch einen Denkmalarchitekten zu beauftragen, der, mit der Baustelle Maybachufer beginnend, die Aufgabe hätte, die Bilanz erhaltener Original-Mauerquader und die Beschaffung von Ersatzmaterial zu kontrollieren. − Ein solcher Denkmalarchitekt sollte u.E. ebenfalls das Vertrauen der BürgervertreterInnen genießen.

Als BürgervertreterInnen an die immer noch ausstehende Kartierung überhängender Baumkronen erinnerten, die eine Vorstellung darüber verschaffen soll, wie oft das am Tempelhofer Ufer mit großem Erfolg angewandte Verfahren einer baumfreundlichen Verspundung auf der zu sanierenden Gesamtstrecke zum Einsatz kommen müsse, mahnte Professor Geyer, es bei der Baumkartierung, die ja auch im Zuge der UVS durchgeführt werden müsse, nicht zu „Parallelarbeiten“ kommen zu lassen. UVS und Denkmalgutachten müssten sich bei Erstellung des LPB „verschränken“.

Zwei Paar Schuhe

Dagegen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass es bei der floristischen und faunistischen Kartierung entlang der Kanalufer zur Bestandserfassung im Zuge der UVS um wesentlich anderes, partiell diametral Gegenläufiges geht als etwa bei der Kartierung denkmalkompatiblen Altbaumbestands oder der Identifizierung geeigneter Stellen für dito Nachpflanzungen. Das dringliche Bestreben, den LWK und seine Grünzüge im Rahmen des Biotopverbunds als Ausbreitungs- und Wanderkorridor für seltene Tier- und Pflanzenarten im Stadtgebiet wasser- wie landseitig aufzuwerten, folgt evidentermaßen gänzlich anderen und sicher nicht selten konfligierenden Zielstellungen als ein denkmalpflegerischer Ansatz, dem allenfalls der Alleebaumbestand als grünes Ornament wertvoll und alle sonstige Uferbegleitvegetation als Beeinträchtigung des Baudenkmals gilt, sei es durch Verstellen der freien Sicht auf seine steinerne Kontur; durch Untergraben seiner Stabilität infolge ungezügelten Wurzelwachstum, oder sei es gar als Brutstätte und Hort von „Schädlingen“ (Lingenauber).

M.a.W.: beim Erstellen eines LPB werden ökologische und denkmalpflegerische Gesichtspunkte vielfach unversöhnlich aufeinanderprallen (wie es seinerzeit etwa das radikale Ignorieren des von der BfG entwickelten naturnahen Pflege- und Unterhaltungsplans von 2001 seitens der Denkmalbehörde schlagend gezeigt hat), und die Kompromissfindung wird nicht einfach sein −, aber dass die denkmalpflegerische Optik schon bei der Kartierung lebendiger Natur entlang des LWK in Anschlag gebracht wird, ist tunlichst auszuschließen!

Auch das Landschaftsbild wird für die Denkmalschützer, abgesehen vom Bauwerk, nur durch (angepflanzte) Altbäume konstituiert, nicht aber z. B. durch die bei Einheimischen wie Gästen so bewunderten wie geliebten, tausendfach fotografierten überhängenden Trauerweiden, Linden und Kastanien und schon gar nicht durch überwuchernde Büsche, Kletterpflanzen, Flechten und Moose natürlich gestalteten (und nicht selten ästhetisch veredelten) Mauern. − Gerade überhängende Vegetation aber, so haben wir erst kürzlich gelernt, ist auch für die Fauna im Wasser von hoher ökologischer Bedeutung, beschattet den Kanal und wirkt in Hitzeperioden der Aufheizung des Wassers und damit Sauerstoffknappheit und Fischsterben entgegen. − Auf der anderen Seite führt eine Rodung des Unterwuchses, wie vielfach zu beobachten, zur Vermüllung der Böschungen wie des Kanals.

Baumschau und -kontrolle im ABZ Neukölln

Auf Vorschlag der BürgervertreterInnen referierte der Leiter des ABZ Neukölln, Jörg Augsten, über Grundlagen, Aufgaben und Qualitätssicherung der Baumkontrolle entlang des LWK.

Die Baumkontrolle unterm Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit ist sowohl eine hoheitliche (nach Bundeswasserstraßengesetz: Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt) als auch zivilrechtliche Aufgabe (nach BGB: Schutz des Publikums), insofern jeder, der einen Verkehr eröffnet, für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist.

Regelmäßige Baumkontrollen seitens des WSA gibt es am LWK erst seit 1995, und erst seit 1999 wird ein Baumkataster mit Grund- und Zustandsdaten geführt. − Für die Kontrolle der ca. 14.000 Bäume stehen dabei lediglich zwei Baumschauer zur Verfügung.

Bei offenkundigem Handlungsbedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erfolgt eine eingehende Untersuchung evtl. unter Hinzuziehung eines externen Experten; weitere Sichtkontrollen werden durchgeführt, und im Fall von „WSA-Bäumen“ gibt es eine Abstimmung/Benehmensherstellung mit der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde. Handelt es sich hingegen um „bezirkseigene“ Bäume, bedarf es für Pflege- oder Fällmaßnahmen der Einholung einer Genehmigung des zuständigen Grünflächenamts. Der Abstimmung dienen auch die gemeinsamen Kanalbereisungen, deren Protokoll als Beleg der Benehmensherstellung fungiert. − Die Vergabe erforderlicher Baumarbeiten an Fachfirmen erfolgt mit Unterstützung durch die Bundesforsten.

[In diesem Zusammenhang muss jedoch erstaunen, dass in der Vergangenheit bei Hinweisen auf überfällige bzw. unterbliebene Pflegemaßnahmen an Bäumen WSA-Mitarbeiter bisweilen auf die bezirkliche Zuständigkeit verwiesen. − Unklar bleibt außerdem, ob bei erheblichen Pflegemaßnahmen an ufernahen „bezirkseigenen“ Bäumen (z. B. Kappung) umgekehrt das jeweilige Grünflächenamt das WSA vorab zumindest ins Benehmen setzen muss.]

Qualitätssicherung

Für die Ausbildung der Baumschauer zum Zweck der Qualitätssicherung der Baumkontrolle ist der Amtsleiter verantwortlich; für ihre Ausrüstung der ABZ-Leiter. Die Baumschauer, von Haus aus gelernte Wasserbauer, erhielten bis dato jeweils sieben Fortbildungsseminare für insgesamt 5.600 Euro pro Mitarbeiter. − Jährlich findet zu Fortbildung und Austausch im WSA ein „Baumprüfertag“ statt.

Die Regelkontrollen erfolgen als Sichtkontrollen, wobei der BfG-Leitfaden „Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen“, der sich auf die FLL-Richtlinie 2004 stützt, Grundlage ist. (Laut Amtsleiter Michael Scholz hat das WSA Berlin jedoch aus Gründen der Personalknappheit gegen die strenge Anwendung des Leitfadens remonstriert.) − Die BfG plant ein Online-Portal für Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen.

Konkrete Umsetzung

Die Kontrollen erfolgen in ganz verschiedenen Intervallen zwischen ½ und 3 Jahren je nach Baumart, Entwicklungsphase, Alter, Zustand und Sicherheitserwartung, wobei nach Ereignissen wie Sturm oder Hagel Zwischenkontrollen erfolgen.

Notwendige Rückschnitte richten sich − auch mit Blick auf die Erhaltung des Landschaftsbilds − nach dem Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ und erfolgen durch externes Fachpersonal nach ZEV für Baumpflege. (Andererseits werden die ABZ-Sägeführer extern geschult.)

Wegen der Vorfälle 2007 hat bekanntlich das Mediationsforum im Hinblick auf kurzfristig erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowohl bei akuter wie latenter Gefahr bestimmte Routinen mit Einspruchsfristen beschlossen, wobei allerdings dem WSA die dreiwöchige Frist bei latenter Gefahr zu lang ist. Da jedoch eine Verbesserung der Baumkontrolle angestrebt und Vertrauen wieder aufgebaut wird, erhofft sich das Amt, dass die Sache ohnehin bald zum Selbstläufer wird. − Als konkrete Maßnahme soll es heute (30.11.) eine Begehung mit dem Baumsachverständigen Barsig zwecks Begutachtung nicht akuter Schadensfälle geben, die dann ab 11.1.10 durch eine externe Baumpflegefirma bearbeitet werden.

Reduzierung der Mischwasserentlastung

BWB-Mitarbeiter Kai Joswig informierte das Mediationsforum über die geplanten hydraulischen Sanierungsmaßnahmen mittels Erweiterung der Entlastungkanäle und Vergrößerung der Auslaufbauwerke, und zwar

  • entlang der Lausitzer Straße in Kreuzberg: Hier soll der Entlastungskanal von jetzt DN 800 auf DN 1800 erweitert werden, was dann an der Ecke Lausitzer Str./Paul-Linke-Ufer ein größeres unterirdisches Auslaufbauwerk erfordert, um den Druck der Einleitung mit Rücksicht auf den passierenden Schiffsverkehr zu reduzieren; die genaue Lokalisierung dieses Auslaufbauwerks (und damit die Anzahl der nötigen Baumfällungen!) hängt davon ab, wo Leitungsträger/Medientrassen die Verlegung des ca. zwei Meter breiten Rohres zulassen. − Womöglich gibt es auch die Alternative, ins vorhandene Auslaufbauwerk rechts und links eine Nut für Dammbalken einzubauen, um dann das nach Starkregen angestaute Mischwasser kontrolliert abzulassen, doch das wolle man während der Sanierung durch Taucher untersuchen lassen, habe allerdings auch jetzt schon auf die Hansa Taucher zurückgegriffen. [Kaum überraschend, plädieren wir im Interesse des Baumschutzes unbedingt für die zweite Variante!] Und
  • an der Ecke Fasanerstr./Müller-Breslau-Ufer: Dort soll ein Stauraumkanal für Mischwasser-Zwischenspeicherung angelegt werden, wobei allerdings auch hier noch ganz offen ist, ob ein neues Auslaufbauwerk errichtet oder das vorhandene umgebaut wird.

Beide Vorhaben befinden sich laut Joswig noch immer in der Vorplanungsphase, und das Forum werde in einer konkreteren Phase rechtzeitig eingebunden.

Naturzerstörung im Namen von Tourismus und Denkmalpflege

Die Optimierung Berlins grüner Lunge

Schlachtfeld Tiergarten

Schlachtfeld Tiergarten

Im Tiergarten reiten die Denkmalschützer- und rückwärtsgewandten StadtentwicklerInnen und scheren sich kein Deut um Vereinbarungen von gestern. Die touristische Infrastruktur muss optimiert, das Wegenetz und die bestehenden Wege müssen auf Kehrmaschinenbreite erweitert werden. Schon 2005/6 sollte nach dem Willen des Landesdenkmalamts der östliche Tiergarten und namentlich das Areal um das Venusbassin (vulgo „Goldfischteich“) denkmalgerecht rekonstruiert, Wildwuchs gerodet, Sichtachsen freigelegt und zugunsten von gerader Linie und rechtem Winkel Asymmetrien beseitigt werden, gemäß einer überkommenen, jedoch gründlich diskreditierten Symbolik, der zufolge eine Parkanlage auch von der Bändigung und Veredelung einer in ihrer unordentlichen Wildheit unvollkommenen Natur zeugen soll.

Doch ganz abgesehen von musealer Ästhetik und Reduzierung des Erholungswerts, waren die Berliner Naturschutzverbände entsetzt, wie einem weitbekannten und beliebten innerstädtischen Refugium − eben nicht nur für gestresste GroßstädterInnen, sondern auch für eine ungeahnte Vielfalt mitunter selten gewordener Arten aus Flora und Fauna – derart brutal und zerstörerisch zu Leibe gerückt werden sollte.

Artenreichtum inmitten der City

Goldfischbassin

Goldfischbassin: Sechs Bäume gefällt...

1410 Tier- und Pflanzenarten wurden im Rahmen des GEO-Tags der Artenvielfalt 2005 an einem einzigen (regnerischen) Tag bestimmt: von der Nachtigall bis zu Raritäten wie Osterluzei und Herzgespann, und Berlin gewann lässig gegen den New Yorker Central Park, in dem zeitgleich eine Artenzählung stattfand. Das Engagement der Verbände schien von Erfolg gekrönt, als Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer zusagte, den östlichen Tiergarten mit neuen Wegen und Baumfällungen zu verschonen.

perfekt

...und neue aufgestellt

Doch wenn über die Senatsverwaltung Wirtschaft, Technologie und Frauen 16,5 Mio. Euro Fördermittel von EU und Bund für die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ [!] winken, sagt sich Frau Junge-Reyer mit Adenauer „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“, und so bewegen im Auftrag von SenStadt und LDA seit Anfang der Woche schwere Baumaschinen Erdmassen und verdichten dabei den Boden, werden gesunde Bäume gefällt und die wenigen zusammenhängenden Restgehölze durch Wegschneisen weiter verinselt, werden beim Verlegen von Wasserrohren Wurzeln „im Weg“ stehender Bäume gnadenlos gekappt, und ungeachtet geltender Regelwerke und DINormen zum Baumschutz auf Baustellen, entgegen allen Erkenntnissen und Alarmrufen von BaumschützerInnen, wonach die meisten abgängigen Bäume Berlins eben im Zuge von Bauarbeiten zu schaden gekommen sind, wird auf Baumscheiben Aushub abgekippt, schweres Baumaterial und Gerät deponiert etc. − Scheitert bei einer solchen Millioneninvestition der Einsatz eines „Bauleiter Baumschutz“ am Geld? Die Umweltverbände NABU und BUND haben gegen das Vorhaben scharf protestiert.

Ist das schon mal ein Vorschein des wort- und broschürenreich angekündigten Grünen Leitbilds Berlin? Sieht so die Beteiligung von Naturschutzverbänden und BürgerInnen an einer nachhaltigen Grünflächengestaltung aus? – Vor allem ist es nach der Schleifung der Brachlandschaft auf dem Gleisdreieck ein weiterer Fall von Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum herausragenden ökologischen Werts, ein weiteres Indiz dafür, dass diese Senatsverwaltung die Zeichen der Zeit penetrant ignoriert! Hier gibt’s keinen Lernprozess, kein Umdenken, keinen Paradigmenwechsel. − Und Schlimmstes ist für die „Erschließung“ des Tempelhofer Felds zu gewärtigen. [Siehe auch hier.]

Ausbau

Das Investitionsvorhaben

A 100 gebremst, aber noch nicht gestoppt

Kommt Freitag zur Erörterung der Umweltverträglichkeit ins CCB

Stop A 100

Nachdem das Abgeordnetenhaus weitere 3,1 Mio. Euro für die Planung des 16. Bauabschnitts der A 100 bis zur Vorlage der Gesamtverkehrsprognose erst mal eingefroren hat, suggerierten die Schlagzeilen in der Hauptstadtpresse [siehe auch immer unsere aktuelle Presseschau] schon zum Wochenanfang, die Kuh sei vom Eis, und folgerichtig fand noch weniger Öffentlichkeit den Weg in die derweil unbeirrt weiterlaufende Erörterung im Congress Centrum am Alexanderplatz.

VertreterInnen von BISS und BUND hoffen zwar, dass diese anachronistische Betonnerei, womit sich unsere Stadtentwicklungssenatorin offenbar ein geziemendes Wahrzeichen für ihr politisches Wirken zu errichten gedenkt, nicht zuletzt mit Blick auf die nicht mehr ferne Abgeordnetenhauswahl eines baldigen politischen Todes stirbt, doch wetten möchte niemand darauf. Und so geht es nach wie vor darum, akribisch die Fehler, Versäumnisse und offenkundigen Tricksereien in den Planunterlagen aufzudecken und mit Blick auf die noch abzuarbeitende Tagesordnung fragt sich, ob mit dem morgigen Freitag (27.11.) nach dann neun Tagen wirklich schon der letzte gekommen ist.

Ging es gestern und auch noch heute Vormittag um den Komplex Verkehrslärm und dabei u.a. um die Frage, ob die schutzwürdigen Belange weiter entfernt vom Planungsgebiet, etwa in Friedrichshain-Kreuzberg, Wohnender ausreichend in die Abwägung eingestellt worden sind, wie es nach Auffassung vom Anwalt der EinwenderInnen, Carsten Sommer, die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt, so wandte sich die Anhörungsbehörde nachmittags dem lufthygienischen Gutachten zu. Auch hier zeigen sich aus Sicht der EinwenderInnen etliche Ungereimtheiten: von der Konzedierung des durch die Autobahn zwar leicht anwachsenden Anteils des Schwerlastverkehrs, der sich dann aber im Straßennetz irgendwie verlieren soll, bis zu fotokatalytisch aktiven Gehwegplatten (Heidelberger Zement), welche die womöglich doch zu erwartenden Stickoxiddemissionen jenseits zulässiger Grenzwerte in Schwefeltrioxid verwandeln sollen, wobei der Nachweis der Praktikabilität − wie im Fall jener ominösen CO2-Abscheidung − indessen noch fehlt.

Morgen wird zunächst weiter die Lufthygiene erörtert, doch dann dürfte es um Umwelt und Natur, nämlich die Umweltverträglichkeitsstudie und den Landschaftspflegerischen Begleitplan gehen. Auch Inforadio und Abendschau haben sich angesagt.

Also kommt, falls Ihr könnt, in die Alexanderstraße 11 und zeigt, dass über ein für die Lebensqualität in der südöstlichen City so schicksalhaftes Vorhaben nicht ohne reges öffentliches Interesse verhandelt werden kann. Wenn NichteinwenderInnen auch kein Rederecht haben, so sind sie an Zustimmungs- und Missfallenskundgebungen und daran, der EinwenderInnen-Seite dergestalt den Rücken zu stärken, nicht gehindert!

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