Skepsis gegenüber 90-Meter-Plattform mit Rampenbauwerk
Auch in der 20. Sitzung des Mediationsforums am vergangenen Montag (23.11.) wurde anlässlich des WSA-Berichts über die angelaufene erste Sanierungsmaßnahme am LWK, nämlich die Instandsetzung der Abbruchstelle am Maybachufer nahe Kottbusser Brücke, das Vorhaben von Riedel-Geschäftsführer Lutz Freise [der selbst leider nicht teilnehmen konnte], an Stelle des dortigen, ursprünglich dreigeteilten Anlegers nunmehr einen veritablen, barrierefreien Terminal mit 90m-Plattform und ausgreifendem Rampenbauwerk zu errichten, von den Forumsmitgliedern überwiegend zurückhaltend aufgenommen.
Die Bundesbehörde WSA, die auf entsprechende Anträge der Reederei hin erstmal einen Zwischenbescheid erteilt hat mit dem Hinweis, dass, wie bei der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Doppelgenehmigung üblich, zunächst die zuständigen Fachbehörden des Landes einzubeziehen seien, welche die mit Abstand meisten der hier zu erfüllenden Parameter aufstellen −, das WSA jedenfalls hat das Mediationsforum um Unterstützung in dieser Angelegenheit ersucht. Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Sicht spreche nichts gegen die Genehmigung einer solchen Anlage, doch sie werde dem Antragsschneller immer erst nach Vorliegen auch der landesbehördlichen erteilt.
Unklare Rechtslage
Reederverbandsvertreter Bernd Grondke, zugleich Leiter Technik bei der Stern und Kreisschifffahrt, sprach, was die Auflagen zur Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit bei der Einrichtung neuer Anlegestellen betreffe, von einer noch immer unklaren Rechtslage dann, wenn es sich nicht um Personennahverkehr, sondern um touristische Ausflugsschifffahrt handele. Gleichwohl werde der neue Anleger von Stern und Kreis an der Gotzkowsky-Brücke (Spree) vorsorglich behindertengerecht gestaltet, doch sei dies am LWK wegen der Ufersituation vielerorts gar nicht möglich.
Ansprechpartner in der Senatsverwaltung ist fürs WSA bei derartigen Genehmigungen, da es vorrangig um die Wasserwirtschaft geht, immer SenGUV, die dann die Fachbehörden auf Bezirksebene kontaktiert, doch im vorliegenden Fall und wenn es um Kriterien der Behindertengerechtigkeit geht, ist nach Auskunft der SenStadt-Vertreterin, Annette Mangold-Zatti, der bei SenIAS angesiedelte Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung zu konsultieren, dem wiederum der gleichnamige Landesbeirat zur Seite steht.
Was die Denkmalpflege betrifft, so hatte Klaus Lingenauber vom LDA zwar vom Eingang eines entsprechenden Antrags auch in seiner Behörde erfahren, kannte aber noch keine Details, stieß sich zunächst einmal an der Formulierung „eigenständiges Bauwerk“, behielt sich aber jede weitere Beurteilung vor.
Der Vertreter des zuständigen Bezirksamts Neukölln, Heinrich Mechelhoff, wünschte sich, wie auch die meisten anderen Beteiligten, eine detaillierte Unterrichtung des Forums über die Planungen.
Machbarkeitsstudie vorab!
Die BürgervertreterInnen betonten erneut, dass ein scheibchenweises Einreichen von Planungsunterlagen und Anträgen prinzipiell kritisch beurteilt werde, und wiesen noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass das ‚kreuzköllner‘ Areal um die Kottbusser Brücke schon jetzt einer hohen Verkehrsbelastung mit entsprechenden Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt sei und die AnwohnerInnen sich bei den seitens der BürgervertreterInnen durchgeführten Befragungen vor allem gegen einen weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens ausgesprochen hätten: Angesichts des zweimal wöchentlich stattfindenden Markts und des erheblichen Betriebs auf Kottbusser Damm und Brücke sowie in den zahlreichen Restaurants und Kneipen sei in punkto Lärmemissionen die Grenze des Erträglichen längst erreicht. Wenn dann noch in Medien und Reiseführern womöglich mit dem behindertengerechten Terminal für die „Brückenfahrt“ geworben werden könne, seien Kolonnen von Reisebussen, Taxis und PKW und zum Lärm auch noch zusätzliche Schadstoffemissionen zu gewärtigen.
Deshalb müsse, wie bereits gefordert, vorab eine Machbarkeitsstudie den gesamten Kanal in den Blick nehmen, um vor dem Hintergrund der konkret zu erfüllenden Vorgaben und Auflagen geeignete behindertengerecht auszugestaltende Anlagestellen oder Orte für Neuanlagen ausfindig zu machen.
Eine solche Machbarkeitsstudie wiederum mag das WSA verständlicherweise nicht finanzieren, doch ob die Kosten dem privaten Vorhabenträger aufgebürdet werden können, wenn unterm Label Barrierefreiheit Fördermöglichkeiten mit Sicherheit nur für konkrete Bauvorhaben bereitstehen, erscheint uns eher zweifelhaft. Da es um die Verbesserung der regionalen touristischen Infrastruktur geht, ist nach unserer Auffassung vielmehr SenWTF gefragt.