Zweite Rettung einer Linde

Widerstreitende Gutachten und ein Ortstermin

Sinnbild eines zehnjährigen Beteiligungsprozesses

Tempelhofer Uferlinde 124

Ortstermin Tempelhofer Ufer, 23.11.2017

Im Frühling dieses Jahres begutachtet und für erhaltenswert beurteilt, allerdings angesichts des Lackporling-Befalls, eines wurzelbürtigen, holzzersetzenden Pilzes am Stammfuß, nur mit dreißigprozentiger Kroneneinkürzung, musste es überraschen, dass das Grünflächenamt F’hain-Kreuzberg im September plötzlich dennoch die Fällung der in Rede stehenden Linde am Tempelhofer Ufer ankündigte. Aus Verkehrssicherungsgründen sei dies dringend geboten und alternativlos.

Offenbar war ein neues Gutachten beauftragt worden, das neben dem Lackporling auch noch von einem Stammriss sprach und ihn auch fotografisch dokumentierte. Überdies zeigten Resistographen-Kurven, also die Grafiken der Bohrwiderstandsmessungen, eine schon weit fortgeschrittene Holzzersetzung am Stammfuss. Der Baum habe zudem viel Totholz in der Krone und sei insgesamt nurmehr von eingeschränkter Vitalität.

[Aus gegebenem Anlass nochmals der Hinweis auf die Kurzfassung des neuen Unterhaltungsplan LWK der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) | Heute (12.12.17) hat auch das WSA die entsprechende Webseite aktualisiert.]

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Zehn Jahre Landwehrkanal-Beteiligung

Werden Warnungen Wirklichkeit?

Zur 8. WSA-Informationsveranstaltung

Haushaltsmittel

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Als Umweltverbände und Bürgervertreter*innen im Mediationsverfahren „Zukunft Landwehrkanal“ (LWK) die von der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangte Herstellung ökologischer Durchgängigkeit, also der Passierbarkeit von Ober- und Unterschleuse für die Aquafauna forderten, wurde im Fall LWK immer und ständig auf die WSV-Prioritätenliste verwiesen, in der Haushaltsunterlage (HU) aber sind rund drei Mio. Euro dafür vorgesehen und genehmigt.

Keine Herstellung ökologischer Durchgängigkeit bei künstlichen Gewässern

Wie so vieles Relevante erfuhr die interessierte Öffentlichkeit im Lauf der 8. Informationsveranstaltung des Wasser- und Schifffahrtsamts (WSA) am vergangenen Dienstag (21.11.) nur ganz nebenbei, dass der LWK auf jener Liste an letzter Stelle rangiert, so dass er laut Leiter des WSA, Michael Scholz, erst 2075(!) an der Reihe sei, es also nicht die Aufgabe unserer Enkel sei, wie Scholz gewöhnlich zu formulieren pflegte, sondern eher für unsere „Ururenkel“, so lautete sein Update.

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Dissens überschattet 8. WSA-Öffentlichkeitsveranstaltung

Noch keine Antwort der neu Zuständigen im BMVI

Konfliktbearbeitung steht weiterhin aus

Nachdem wir vom Vize-Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Dirk Schwardmann, in Bonn nur eine Bekräftigung der Position von WSA-Leiter Scholz erhielten, wandten wir uns an Jochen Kies vom Verkehrsministerium (BMVI), der in der Schlussphase der Mediation anno 2013 einige Male quasi als Beobachter im Mediationsforums saß (das BMVI war selbst nicht Mitglied des Forums). Doch enttäuschenderweise repetierte auch er nur die hohl tönenden Versicherungen Schwardmanns, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Mediationsvereinbarung 1:1 umsetzen werde, ging aber auf die eigentlichen Streitpunkte nicht ein. Stattdessen teilte er mit, für den Landwehrkanal (LWK) nicht mehr länger zuständig zu sein und leitete unsere Bitte um einen Termin für eine Sitzung des Expertenkreises mit Vertreter*innen von GDWS und BMVI an die jetzt für Nebenwasserstraßen zuständige Baudirektorin, Geta Schwoon, weiter. Wir brauchen eine Sondersitzung zur Thematik ‚Zentrale Anlaufstelle Öffenlichkeitsbeteiligung‘ (ZÖB), der Stelle für Koordination und Förderung zivilgesellschaftlicher Beteiligung, sowie einer evaluierenden Zwischenbilanz!

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