Mediations-Turbulenzen
Schon vor Monaten hatte es in der Zeitung gestanden, wurde darauf in einer hastigen Rundmail auch vom Mediationsteam kolportiert und als sich nun bei der 16. Sitzung des Mediationsforums am vergangenen Montag (25.5.) die Xhainer Baustadträtin wieder von der Devise leiten ließ „Wer später kommt, darf auch früher gehn“, entschied sich die Runde schon vorm Auftritt Jutta Kalepkys, die Konsequenzen aus der Beerdigung des sogenannten Masterplan-Gedankens zu debattieren. − Und richtig: es kam zu einer dichten Abfolge von Déjà vus.
Senat verweigert auch Masterplan light nur für Xhainer Abschnitt
Nachdem sich, wie öfters berichtet, zwar F’hain-Kreuzberg zur Federführung bereiterklärt hatte, doch keiner der vier anderen Kanalanrainer-Bezirke unter diesen Regeln (Senat moderiert, Bezirke sichern finanziell ab) mitspielen mochte und daraufhin Xhain unter Senatsbeteiligung eigene Schwerpunkte für einen Masterplan light nur für den eigenen Kanalabschnitt zu setzen gedachte, weigerte sich der Senat, nur einen Bezirk alleine bei entsprechenden (Forschungs-) Vorhaben zu unterstützen. Mithin bleibe nur übrig, so Frau Kalepky später, etwa vorhandene Pläne von einer Person sichten zu lassen, die freilich noch nicht gefunden sei −, doch auch dann möge man bitte nicht erwarten, dass sie sich dieser Aufgabe unter Volldampf widmen könne.
Bezirke nicht prinzipiell gegen Gesamtplanung!
Die VertreterInnen der anderen Bezirke − besonders Treptow-Köpenick, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf − aber machten noch einmal nachdrücklich deutlich, dass sie selbstverständlich nichts gegen eine Aufwertung der Kanalabschnitte in ihrem Zuständigkeitsbereich hätten, sondern nur dann, wenn sie die finanziellen und personellen Ressourcen dafür bereitstellen müssten, denn die stünden ihnen bekanntlich nicht zu Gebote. Würde indessen der Senat hier nicht nur moderieren, sondern selber initiativ werden, um die Voraussetzungen zu schaffen, würden sich die Bezirke einer Gesamtplanung und entsprechenden Maßnahmen natürlich nicht in den Weg stellen.
Der Senat jedoch weigert sich standhaft, zusammen mit dem Bund und den Bezirken das Boot „Modellprojekt zukunftsfähige LWK-Sanierung“ zu besteigen, weigert sich stur, die doch unmittelbar zutage liegende gesamtstädtische Bedeutung und die Potentiale dieser innerstädtischen Lebensader anzuerkennen und damit die eigene Zuständigkeit und Gestaltungsverantwortung. Alles Schanzwerk vom Verweis auf unsere föderale Struktur bis zu den haushaltsrechtlichen Zwängen soll dabei immer nur eins kaschieren: den mangelnden politischen Willen auf Seiten des Regierenden und seiner autobahn-versessenen Stadtentwicklungssenatorin.
Senatens Endlosschleifen
Und während sich Beate Profé, Referatsleiterin für Stadtgrün und Freiraumplanung bei SenStadt, schon lange nicht mehr im Mediationsforum blicken lässt, ersparte uns ihre Statthalterin, Anette Mangold-Zatti aus der Abt. Stadt- und Freiraumplanung nicht die nämliche Leier, die sie seit nunmehr anderthalb Jahren dreht: dass nämlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Beauftragung z.B. umfassender Bestandserhebungen erst dann erfüllt seien, wenn für den gesamten Kanal ein Planfeststellungsverfahren eröffnet werde. Und dann seien sie vom Vorhabensträger, nämlich dem WSA, zu finanzieren.
Von Seiten der BürgervertreterInnen kam es darob zu einer regelrechten Entladung lange aufgestauten Unmuts, die in Ausrufen kulminierte, unter solchen Voraussetzungen sei die weitere Anwesenheit von SenStadt-VertreterInnen schlicht überflüssig: „Wir brauchen Sie hier nicht mehr!“
Also keine Rede mehr von einem Vorgehen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan (LPB), auch wenn dieser rechtlich nicht zwingend erfordert; nichts mehr mit Scoping, auch wenn die NABU-Vertreterin, Ulrike Kielhorn, die Aufgabe, ökologische Aufwertungsmöglichkeiten im Zuge von A&E-Maßnahmen zu lokalisieren, an ein methodisches naturschutzfachliches Herangehen knüpft und auch nicht einfach ad hoc benennen könnte. − Die BfG, deren Einbindung geprüft werden sollte, kann aber laut Tjark Hildebrandt nicht mit Bestandserfassungen betraut werden, weil diese Länderobliegenheit gar nicht von einer Bundesbehörde bearbeitet werden könne −, so als hätte eben diese Fachbehörde nicht bereits den LWK-Pflege- und Unterhaltungsplan von 2002 erstellt, der sich auch und gerade auf die in Bezirkszuständigkeit liegenden Uferrandstreifen bezieht, und die Garantie für seine Tauglichkeit übernommen. − Und dann holte der WSD-Vertreter noch zu einer sehr eigenwilligen Interpretation der Verpflichtung der WSV zu aktiven ökologischen Maßnahmen bei der Gewässerunterhaltung aus und deutete sie forsch als bloße Kann-Bestimmung.
Wer soll das bezahlen?
Vehement bestreiten die SenatsvertreterInnen, dass die Konjunkturprogramme auch nur einen Euro hergegeben hätten, um ihn in Berlins grüne Infrastruktur zu investieren, während der Senat andererseits wild entschlossen ist, 50 Millionen locker zu machen, um Beton für eine Autobahnverlängerung in den Südosten der Stadt zu gießen. − Und da kommt auch nicht ein Hinweis z.B. aufs Umweltentlastungsprogramm (UEP), auf Förderprogramme wie Städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtumbau West, Soziale Stadt etc.pp., will sagen: nicht das Minimum an so was wie beratender Tätigkeiten, geschweige Kreativität im Hinblick auf Fördermittelakquise. − Auch dies hätte eine Vorstudie zu einer übergeordneten Planung leisten können, doch auch sie wurde, wie erinnerlich, wegen haushaltsrechtlicher Regularien abgewürgt.
Appell des Bundes als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes?
Wie berichtet, hatten die BürgervertreterInnen einen Appell des Mediationsforums an den Senat beantragt, sich um Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu bemühen, der aber auf mehreren Plena jeweils „aus Zeitgründen“ nicht mal andiskutiert wurde. Dass die SenatsvertreterInnen sich enthalten würden, war selbstredend einkalkuliert, aber dass WSD-Vertreter Hildebrandt einer nunmehr aktualisierten, offeneren Version des Appells schon vorab seine Zustimmung mit der Begründung verweigerte, er könne sich als Vertreter des Bundes nicht in den Kompetenzbereich einer Landesregierung einmischen, entbehrt mit Blick auf die hinter uns liegenden Ereignisse nicht einer gewissen Komik und ist hinsichtlich der verschränkten, überlappenden Zuständigkeiten recht bedenklich. Angesichts der visionären Verlautbarungen und hochfliegenden Absichtserklärungen unseres Städtebauministers zur „Stadt der Zukunft“ einerseits und andererseits des selbstherrlichen Vorgehens des WSA z.B. 2007, als es bezirkseigene Bäume weghauen ließ, ohne die Unteren Naturschutzbehörden auch nur zu informieren, kann diese skrupulant-taktvolle Zurückhaltung nicht überzeugen.
Dagegen ist es ein offenes Geheimnis, dass es wegen unabgestimmten Vorgehens von Bundesbehörden des öfteren zu Friktionen zwischen Bund und Land kommt, doch sind wir nicht erst kürzlich aufgefordert worden, die Abstimmungsgespräche zwischen WSA und SenGUV als Novum gebührend zu würdigen?! Hier bietet offenbar das Mediationsverfahren doch realistische Chancen, die Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen strukturell zu verbessern!
Die Stadt der Zukunft fordert neben BürgerInnen-Beteiligung ein konzertiertes Handeln aller politischen Ebenen!
Das BMVBS und die VertreterInnen aller politischen Ebenen haben den Gedanken einer Gesamtplanung einhellig begrüßt: nun komme es darauf an, so hieß es im vergangenen Herbst, dass auch die zuständigen Landesbehörden ihn sich zu eigen machen; die tun aber nichts dergleichen, sondern wollen, nur um sie zu entsorgen, eine übergeordnete Rahmenplanung den Bezirken aufhalsen −, und nun wäre ein erneuerter Appell an die Landesregierung, gekoppelt mit der Bereitschaftserklärung des Bundes, die Aufgabe gemeinsam anzupacken, nicht das Gebot der Stunde, wenn man denn wirklich zukunftsfähige Stadtplanung will, sondern ein unzulässiger Eingriff in fremde Kompetenzen? − Nein, das ist vielmehr Fluchthilfe aus der Verantwortung, eine politische Bankrotterklärung vor der Lösung von Zukunftsaufgaben, ein Armutszeugnis, wo Ideenreichtum, Kreativität und innovative, unbürokratische Lösungen gefordert sind!
Ohne Zweigleisigkeit keine nachhaltige Sanierungsplanung!
Und wo bleibt denn nun die vereinbarte Zweigleisigkeit der Planung dringlicher kurzfristiger Sanierungsmaßnahmen und mittel- bis langfristiger Vorhaben mit gewährleisteter Rückkopplung?
Zu diesen gehören unter anderem [jetzt kommt unsere Schleife]
- ein beidseitiger durchgängiger Radwanderweg entlang des Kanals für eine emissionsfreie Innenstadtquerung im Zeichen des Klimaschutzes und des Re-Cycling Cities (siehe die kürzliche Velo-city Conference 2009 mit der Charta von Brüssel, die zwar der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) [Pressemitteilung hier] und inzwischen 27 europäische Städte unterzeichnet haben, die deutsche Hauptstadt jedoch leider noch nicht;
- eine barrierefreie natur- und wassernahe Freizeitnutzung;
- die aktive Förderung des aquatischen und terrestrischen Biotopverbunds im Interesse von Natur- und Artenschutz;
- die Verbreiterung der BürgerInnen-Beteiligung − etwa durch aktivierende BürgerInnen-Befragung − am gesamten Planungsprozess*.
Immerhin will Frau Mangold-Zatti mal in den Abteilungen 7 und 10 ihres Hauses nachfragen, wie es denn um die Vorplanungen zu Radwanderweg und Brückensanierung bestellt sei…
*Weil in Kommentaren verschiedentlich anklingt, dass die Öffentlichkeit vom Mediationsverfahren tendenziell ausgeschlossen werde, hier noch mal der Hinweis, dass zumindest alle Sitzungsprotokolle, Forumsbeschlüsse, fachliche Inputs, Planunterlagen etc.pp. von Anbeginn des Verhandlungsprozesses auf der offiziellen Website des Mediationsteams www.landwehrkanal-berlin.de veröffentlicht werden, welche URL sich auch in unserer Link-Liste links oben findet. − Aber nicht nur engagierte VolksvertreterInnen (die ja lesen lassen können), auch die unserer Hauptstadtpresse tun sich zuweilen schwer, sich auch nur in groben Zügen zu informieren, so dass wir der „breiten Öffentlichkeit“ keinen Vorwurf machen und die Offliner, die es ja immer noch geben soll, auch nicht ins Gläserne Büro des WSA am Platz der Luftbrücke schicken können. Allein es fällt wiederum uns nicht leicht, den aktuellen Verfahrensstand, geschweige die Mäander, die zu ihm hin und von ihm weg führen, so ohne weiteres mal wieder auf Flugi-Format zu pressen − das liegt sicher auch in der Natur der Sache −, aber wir haben hier zweifellos eine Bringschuld und arbeiten daran!