Demontage ökologischer Aufwertungspläne

Beteiligung als Beschäftigungstherapie

Bericht von einer Expertenkreissitzung zur Ökologie

Was unsere Berichte aus dem Expertenkreis „Zukunft Landwehrkanal“ (LWK) angeht, scheinen wir etwas von der WSV und ihrem ewigen „aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ infiziert und liefern erst jetzt den über die 8. Sitzung zu den ökologischen Aufwertungsmaßnahmen nach, die bereits am 18. September stattgefunden hat. Es mag aber eher damit zusammenhängen, dass diese Sitzung etwas auf die Motivation drückte. Immerhin war die Kommunikation offen und intensiv.

Erfreulicherweise war endlich einmal ein für die Unterhaltung der Landeswasserstraßen zuständiger SenUVK-Mitarbeiter der Einladung ins WSA gefolgt, was wir aber durchaus auch unserer Berichterstattung über die vorangegangene Sitzung zugutehalten, war unsere Darstellung doch auf ganz entschiedenen Widerspruch dieses Senatsmitarbeiters gestoßen, der seinen Namen im Blog nicht lesen will.

Und zwar geht es um den Mündungstrichter des Neuköllner Schifffahrtskanals (NSK) in den LWK am sog. Studentenbad, auch „Dreiländereck“ von Kreuzberg, Neukölln und Treptow geheißen, welcher Bereich sich, wie ja auch der NSK, in Senatszuständigkeit befindet, doch ungeachtet dessen 2012 vom Mediationsforum mit fachlicher Unterstützung als eine Stelle möglicher ökologischer Aufwertungsmaßnahmen auserkoren worden war, im Unterhaltungsplan der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) vermerkt ist und bei unserem nunmehr schon fast ein Jahr zurückliegenden Workshop mit Teilnahme auch von SenUVK-Vertreter*innen der Abteilung Integrativer Umweltschutz entsprechend betrachtet wurde.

Flächentausch? Welcher Flächentausch?

Später jedoch hieß es von Seiten des ZÖB-Inhabers, Björn Röske, der Senat reagiere nicht auf seine wiederholten Anfragen nach der Möglichkeit eines Flächentauschs zwischen Bund und Land, denn selbstverständlich werde die WSV keine ökologische Aufwertung des LWK auf Landesterritorium vornehmen. Umgehend hatte der erwähnte Senatsmitarbeiter, wie gesagt, unserer Darstellung und dieser Aussage Röskes widersprochen und das genaue Gegenteil behauptet, so dass wir folgende Ergänzung unseres Berichts vornahmen:

„Ganz im Gegenteil betrachte er [der Senatsvertreter] die Divergenz zwischen Gewässer- und Denkmalgrenze LWK am Lohmühlendreieck als Missstand und habe schon seit Jahren mehrfach die Abgabe der ‚Ausfahrttrompete‘ des NSK an den Bund angeregt!“

mit welcher Formulierung sich der Senatsmitarbeiter per Mail ausdrücklich einverstanden erklärte.

Wir waren also gespannt, ob sich womöglich, wie so oft im Mediationsverfahren und späterhin angesprochen, eine Kooperation zwischen Bund und Land im Interesse der Herstellung des guten ökologischen Potentials des LWK ergäbe, doch wurden in dieser Richtung sogleich und einmal mehr desillusioniert.

Sprachregelung

Damit sich Vertreter von Bundes- und Landesbehörde nicht etwa vor Bürger*innen in die Haare bekämen, hatte es selbstredend ein Treffen beider Seiten vorab gegeben, um sich auf eine gemeinsame Sprachregelung zu einigen, doch daran blieb wohl nicht nur uns manches unklar.

Unsere Kritik, dass dieser mögliche Aufwertungsbereich dann überhaupt in die Palette der Vorschläge mit aufgenommen wurde, worüber der Workshop im November 2018 handelte, begegnete Björn Röske zunächst mit dem Hinweis, das vom WNA für die Erstellung der erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur Planfeststellung mit der ökologischen Bestandsaufnahme beauftragte Büro Pöyry sei damals eben noch nicht so weit gewesen und wollte vor allem Stellen nicht zweimal untersuchen − aber die Stelle hatte doch das Büro RANA für denU-Plan untersucht! − da wurde endlich klar, dass es plötzlich um eine ganz andere ging, und zwar genau gegenüber nahe Kinderstiftung: Hier müsse das WNA zwar erst instandsetzen, aber als Trost angesichts des Wegfalls des Lohmühlentrichters sei daran gedacht, nach Abschluss der Instandsetzung (also nach konservativer Schätzung in ca. zehn Jahren) unter Umständen dort eine ökologische Aufwertung vorzunehmen.

Der SenUVK-Vertreter erklärte wiederum, zu keinem Zeitpunkt in der Position gewesen zu sein, einen Flächentausch überhaupt vorzuschlagen, erzählte außerdem von umfangreichen Vermessungsarbeiten über und unter Wasser im Zuge des Neubaus der einige Kilometer entfernten Neuköllner Schleuse, welche Arbeiten dann überraschender Weise hinfällig würden; als nächstes von einer dereinst notwendigen Sanierung auch der in Senatszuständigkeit befindlichen Uferwand (eine Stelle über Wasser habe man unlängst schon reparieren müssen!), so dass man doch für zehn Jahre keine Flachwasserzone (FWZ) davorsetzen könne und zudem auch nicht aus Gründen des Denkmalschutzes, so dass die Kritik an der Divergenz zwischen Denkmal (Bund) und Wasserstraße (Land) nicht mehr einleuchtete; erinnerte ferner an die Müllproblematik, die besonders solche FWZ zu einer heiklen, schwer sauber zu haltenden Einrichtung mache; gab dann noch nautische Zwangspunkte des Schiffsverkehrs zu bedenken; darüber hinaus die Verschattung zumindest der westlichen Trichterwand, was Röhricht gar nicht aufkommen lasse, und schloss mit dem bekannten Argument, dass Wasservögel solche Pflanzungen im Nu abfräßen. Da die letzten fünf Punkte jahrelang bis in tiefste Tiefen ausgelotet worden sind, wurden wir ein wenig ungeduldig.

Was eine angeblich in absehbarer Zeit erforderliche Instandsetzung betrifft, widersprach gleich die neue WSA-Leiterin, Katrin Urbitsch: Da sehe sie keinerlei Handlungsbedarf (und wir möchten noch ergänzen, dass sich die Instandsetzung der Ufer des LWK vornehmlich unter Wasser abspielen wird, während die über Wasser sichtbare Quaderwand, also das eigentliche Denkmal, nur ab und an punktuell ausgebessert sowie abschnittsweise von Fugenaufwuchs befreit und neu verfugt werden muss, aber statisch für die Gesamtkonstruktion nachrangig ist und hauptsächlich dem Erosionsschutz dient).

Veranlassung des Zwists verschleiert

Leider müssen wir der WSA-Leiterin hinsichtlich des „Arbeitsauftrags“, wonach der Verlauf von Grundstücksgrenzen und Zuständigkeiten zu klären gewesen seien, widersprechen: Diese waren zu keiner Zeit unklar. Obwohl der besagte SenUVK-Mitarbeiter erst während des Mediationsverfahrens seine Stelle in der Senatsverwaltung [damals SenStadtUm] antrat, musste ihm die immerhin auch vom Senat mitverhandelte Vereinbarung nachdrücklich ans Herz gelegt werden, sonst hätte er vor fünf Jahren (Nov. 2014: Vgl. den Post unter der Zwischenüberschrift „Einmündung Neuköllner Schifffahrtskanal„) auch noch einen kerngesunden, kerzengeraden, im Stadtgebiet seltenen Bergahorn fällen lassen, nur weil er, dicht am Ufer stehend, vielleicht mal um- und auf ein Wasserfahrzeug stürzen könnte. Glücklicherweise wurde schließlich von diesem Vorhaben abgerückt, aber der Baum-gefährdete Bereich weiträumig ausgetonnt. Der Ahorn, obwohl durch unsinnige Fällungen freigestellt und schutzlos Stürmen preisgegeben, steht noch immer bolzenstrack.

(Bei anderen gesunden Bäumen im jetzt fast kahlen Mündungstrichter kamen wir zu spät: Sie fielen fürs „Herstellen von Sichtbeziehungen“ und wegen Ufermauer-Schädigung[?!] nicht zuletzt auf Wunsch Klaus Lingenaubers vom Landesdenkmalamt, der in diesem Betracht aus sechseinhalb Jahren Mediation null mitgenommen hat. Hier wurde also aus fadenscheinigen Gründen aktiv Natur zerstört, und die Gelegenheit, dies in irgendeiner Form wiedergutzumachen, wird verworfen.)

Berg- und Feldahorn

Bis auf einen fielen alle!

Bäume sind halt immer gefährlich, vor allem Uferbäume! Wir können demnach froh sein, dass dieser Mitarbeiter keine Entscheidungsfunktion im WSA innehatte, sonst hätten entweder doch alle Uferbäume dran glauben oder aber alle baumbestandenen Abschnitte des Wasserwegs uferseitig ausgetonnt werden müssen. Jedenfalls sei ihm erst anlässlich dieser Bäume und der Intervention des Expertenkreises klar geworden, dass sich die Mediationsvereinbarung auch auf Flächen in Senatszuständigkeit bezieht, was sodann seine Kritik hervorgerufen habe.

Bekanntlich untersteht nur etwa ein Fünftel des gesamten Gehölzbestands am LWK dem Bund, aber wenigstens klärte sich auf diese Weise mal explizit, warum sich Senat und vor allem die Anrainerbezirke, auf deren Beritt sich Mediationsvereinbarung und der U-Plan doch ganz überwiegend beziehen, obwohl sie an der Aushandlung und Konzeption von Vertrags- und Planwerk beteiligt waren, nur höchst selten daran orientieren.

Und dass der LWK nicht nur ein Denkmal, sondern auch ein Öko-System ist, das als solches „ganzheitlich“ und nicht nach willkürlichen Zuständigkeitsgrenzen betrachtet werden muss: Wir haben schon so oft daran erinnert und werden es allmählich müde …

Wieder einen „Bürgerwunsch“ kassiert

Nach dem Bereich an der Baerwaldbrücke nahe Restaurantschiff van Loon (ausgeschlossen, da der Urbanhafen als Stauraum für die Baufahrzeuge gebraucht wird, was erst kürzlich klar geworden sei; vor allem aber ist er für Ausgleichsmaßnahmen des WNA reserviert!) wurde mithin die nächste Vorrangstelle gestrichen, über die wir uns mit ca. sechzig Teilnehmer*innen im World Café beugten, doch die Qualifizierung unserer Kritik mit der Wendung „besser spät als nie“: dass wir nämlich all dies erst jetzt erfuhren und nicht bspw. vor der Planung des Workshops vor einem Jahr, als „unsachlich“, unkonstruktiv und nicht zielführend, können wir in keiner Weise nachvollziehen, zumal Röske selbst einräumte, dass es früher hätte gemacht werden müssen. Dies, so folgerte er allerdings, hätte doch aber am Ergebnis nichts geändert: Ja, aber an unserer Organisation und den Themen des Workshops sehr wohl!!

Amtlicherseits schimmert da nur wieder die Auffassung von ehrenamtlicher zivilgesellschaftlicher Beteiligung als Beschäftigungstherapie, Kür, buntes Rahmenprogramm o.ä. durch.

Expertise haben WSV wie Senat in Hülle und Fülle

Seit 2010 sammeln Land und Bund etwa am Teltowkanal und jetzt an der sog. Nordtrasse (Spree von Nordhafen bis Haveleinmündung) Erkenntnisse zu FWZ, hat das WNA sogar eigens eine Arbeitsgruppe gebildet, in welcher dieselben Leute und Büros vertreten sind, die uns jetzt wieder begegnen –, aber dem Mediationsforum brauchte man, als es um die Wahl geeigneter Aufwertungsstellen ging, nichts davon mitzuteilen, brauchte auch Jahre später ganz überwiegend nicht am Planungs-Workshop teilzunehmen und nichts einzuspeisen.

Schrittstein-Modell demontiert

Vielmehr hatte der WNA-Projektleiter Bonny, als es sich gar nicht mehr aufschieben ließ, eine Stelle am Müller-Breslau-Ufer in Charlottenburg vorgeschlagen, die gerade nicht außerhalb des zu sanierenden Bereichs liegt, sondern extra aus der Planfeststellung „herausgebrochen“ werden muss (wobei die Genehmigung noch aussteht!), und genau diese Stelle bleibt neben der am anderen Ende, nämlich dem Flutgraben nahe Oberschleuse, als einzige vom ganzen „Trittsteinmodell“ übrig, das in dieser Form vielleicht Fliegenden Fischen was brächte, aber die gibt’s nicht im Kanal. Doch da bleibt ja noch die ehemalige Esplanade-Liegestelle in Mitte, die ebenfalls im Anschluss an die Instandsetzung, also nach 2030 vorgenommen wird. Dabei müsste es jetzt und sofort um die Qualifizierung eines Biotopverbunds und grün-blauer Infrastruktur am Beispiel auch des LWK gehen!

Am Müller-Breslau-Ufer wird mittelfristig wohl allein etwas realisiert werden, d.h. die Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Workshops, die bspw. die Vertreter*innen der BfG nachdrücklich anmeldeten, erweisen sich im Rückblick nur als allzu berechtigt. Arbeit hat es uns aber schon gemacht, doch die teilnehmenden Studierenden mögen ihren Nutzen daraus gezogen haben. Wir nehmen hingegen mit, dass bei all dem langwierigen Bemühen immer nur das hinten rauskommt, was der Vorhabenträger als Wunschergebnis zuvor eingespeist hat. Dass sich Bürgervertreter*innen unter diesen Umständen eher auf den Arm als Ernst genommen fühlen, kann ihnen niemand verdenken.

Ein unstreitiger Vorteil der Wahl des Müller-Breslau-Ufers liegt allerdings darin, dass der Bezirk Charlottenburg-W’df. vor vollendete Tatsachen gestellt wird, hatte der doch allen Ernstes gefordert, dass beim erneuten städtebaulichen Wettbewerb zur Erweiterung des TU-Campus City West im Interesse „ganzheitlichen“ Herangehens[!] auch dieser Uferabschnitt einbezogen werde, also genau der, den der U-Plan als ökologisch sehr wertvoll qualifiziert mit Vorkommen der seltenen Schwarzpappel, weiterer Rote-Liste-Arten, ja einem innerstädtischen Eisvogel-Nistplatz! Gleich ein einschlägiges Beispiel dafür, welche Relevanz ökologische Unterhaltungspläne des Bundes noch beigemessen wird, wenn sie sich auf Bereiche in kommunaler Zuständigkeit beziehen. Da hilft auch alles Einbeziehen und Partizipieren nichts, und genau das meint unsere prinzipielle Kritik an der mangelnden Verbindlichkeit von Planwerken des Bundes für die kommunalen Behörden: die Empfehlungen werden abgenickt und ignoriert.

Besser spät als nie: Input zu Flachwasserzonen

Ende November soll uns nun eine Mitarbeiterin von Pöyry vorstellen, was die Arbeitsgruppe FWZ seit 2010 an Expertise gewonnen hat, damit die/der Umweltingenieur*in, welche Stelle freilich noch immer nicht ausgeschrieben ist, auch was zu planen habe.

Anlässlich der Erörterung der sich zuspitzenden Müllproblematik, die aus dem LWK vollends eine Kloake zu machen droht, kam die Rede auch auf eine neue Initiative namens SOS Landwehrkanal, die sich im vergangenen Sommer besonders um den Urbanhafen dieser Problematik sowie dem Wässern der Uferbäume gewidmet hat, aber, so die Kritik des Senatsvertreters, in ihrer Aktivität in den Sozialen Medien immerfort Unzuständige kritisiert habe (etwa Xhains Bürgermeisterin Monika Herrmann), welches Verirren im Zuständigkeitsgewirr er als Kommunikationsproblem klassifizierte.

Allein dieses sehen wir ganz im Gegenteil vorrangig auf Seiten des Senats, der, obwohl zahlreiche Politiker*innen und Behörden längst ebenfalls Twitter-Profile von Social-Media-Teams beschicken lassen, leider überwiegend im Modus der Verlautbarung und amtlichen Bekanntmachung, sachhaltige Antworten (replies) jedoch nach wie vor unter seiner Würde findet und unverträglich mit dem auch unter R2G weiter prosperierenden und den inzwischen so einfach gewordenen Dialog mit der Zivilgesellschaft standhaft verweigernden Behördendünkel.

Die Wasserbetriebe sind fast durch

Die größte ökologische Aufwertungsmaßnahme verdanken wir lt. Senatsvertreter ohnehin den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und ihrem nunmehr seit über zehn Jahren laufenden Programm der Erhöhung der Schmutzwasser-Rückhaltekapazität der Mischwasserkanalisation. Doch hier ist einzuwenden, dass mit der Schaffung von ca. 300.000 m³ zusätzlichem Speicherraum das Ende der Fahnenstange erreicht und mehr nicht drin ist. Weit entfernt von der anfangs projektierten Halbierung der „Entlastungsfälle“, also des Überlaufens der Kanalisation bei Starkregen in die Oberflächengewässer, was dort bei entsprechender Hitze und Sauerstoffmangel regelmäßig Massenfischsterben zeitigt, können die BWB dank der wahnwitzig fortschreitenden Innenstadtversiegelung lediglich den Status quo ante aufrechterhalten, d.h. die Zahl solcher Entlastungen bleibt in etwa gleich und ca. 3,3 Mio. m³ Abwassers gelangen ungeklärt in Berlins Flüsse und Kanäle, davon allein 1,7 Mio. in den LWK!

Kurz, hier braucht es noch dringend weitere Aufwertung, wenn Milliarden Euro Vertragsstrafen an Brüssel wegen mangelhafter Umsetzung der EU-WRRL abgewendet werden sollen. (Obwohl: die vdL-Kommission wird’s schon richten.)

Auch das ‚Tausend grüne Dächer“-Programm des Senats, das unterm Label „Schwammstadt“ jährlich 1% des Stadtgebiets von der Mischwasserkanalisation abkoppeln soll, buchen Senatsmitarbeiter*innen eher unter Symbolpolitik, kostet dieses eine jährliche Prozent doch bis zu 30 Mio €! − Nur Neubauten werden mit Abwasserkontingent bzw. -neutralität beauflagt, aber in der immerzu und vielen noch viel zu wenig nachverdichteten, obwohl längst hochverdichten Innenstadt braucht es noch einer Vielzahl weiterer Anstrengungen, um die zwanzig Jahre alten Zielvorgaben der WRRL auch nur halbwegs zu erreichen.

Womöglich dürfte es gar keine weitere Versiegelung mehr geben, wäre im Gegenteil Entsiegeln angesagt. Doch der bei SenUVK für Naturschutz zuständige Staatsekretär Stefan Tidow [ja, genau der, welcher die im Entwurfsstadium verharrende Stadtgrün-Charta für verbindlicher als ein Gesetz erklärte] sieht für die wachsende Stadt in absehbarer Zeit nur immer mehr Versiegeln, Betonieren und Asphaltieren, wie er anlässlich der BUND-Wasserabends erklärte. Aber es ist ja noch Zeit: „Ab 2030 ist das Saldo der Flächenver- und Entsiegelung mindestens ausgeglichen“, heißt es in der 2006 vom AGH verabschiedeten Lokalen Agenda 21 (S.46).

Der aktuelle Newsletter der ZÖB, wie üblich gleich archiviert, befasst sich denn auch ausschließlich mit Baufachlichem und Ingenieurtechnischem im Zusammenhang mit der Teststrecke am Prinzenbad, die sich im vergangenen Winter um die Erprobung von Sanierungsmethoden der Ziegelflachschicht unter der Wasserlinie drehte, und verliert über die jahrelangen, ja auch überwiegend von Seiten der Bürgervertreter*innen unternommenen Bemühungen in Sachen Ökologie nicht ein Wort.

Auch die Einladung zur turnusmäßigen

WSA-Infoveranstaltung
am 5. 11., 16:30 Uhr,
im Dienstgebäude,
Mehringdamm 129
(Raum 1024),

die, kürzlich als Pressemeldung versandt, auf der WSA-Site prangt, erspart sich eigenwilliger Weise fast jeden Hinweis auf die Tagesordnung, deren nur dem Expertenkreis zugeleitete Entwurf einen ganzen Strauß wesentlicher Themen unberührt lässt, was umgehend moniert worden ist. Ob die TO-Finalversion dann noch mal an Presse und interessierte Öffentlichkeit geht, dürfen wir bezweifeln. [Korrektur 14.10.: Die ZÖB teilt mit, dass die Tagesordnung, die momentan noch ergänzt werde, sehr wohl erneut an die Presse gehe, welches Procedere doch immer das gleiche sei. − Sorry, das war uns entfallen!]

Wir laden jedenfalls sehr herz- & dringlich zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ein, indem wir noch mal wiederholen, dass sich der zivilgesellschaftliche Einfluss auf Verwaltungshandeln und öffentliche Planungsvorhaben proportional zur Quantität der Interessierten verhält und nicht etwa zur Qualität ihrer Argumente. − Hier irrte Habermas.

2 Kommentare

  1. egi said,

    12. November, 2019 um 18:32

    Am Landwehrkanal wurde auf der Seite des Kreuzberger van Loon – Schiffsimperiums (nahe Baerwaldbruecke) ein schöner baum gefällt. Der Stumpf sieht vollkommen in Ordnung aus. Traurig !

    Überhaupt sehen wir immer mehr gefällte Bäume am Kanal.

    Warum macht ihr diese endlose Pseudobuergerbeteiligung immer noch mit?

    Ihr legitimiert dadurch nur das stadtnaturzerstoerende Vorgehen der Ämter am LWK und gebt diesem noch einen legitimierenden Anstrich als sei die Zivilgesellschaft daran beteiligt.

    Das ist pervers.

    • BaL said,

      13. November, 2019 um 16:07

      Wir werden von den Bezirken F’hain-Kreuzberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Mitte (nach einigen Pannen) über alle Baumarbeiten am LWK (nicht nur übers Fällen, sondern auch Einkürzen) dankenswerter Weise vorab unterrichtet. Allein mit Charlbg.-W’dorf gab es noch vor Jahresfrist an der Dovebrücke Probleme, worüber wir berichteten:
      Aussagen wie, „ein schöner Baum“ sei gefällt worden und dies anhand des Stubbens als unnötig zu erklären, führen da leider nicht weit, ebenso wenig jene, es würden „immer mehr Bäume“gefällt“…
      Es stimmt: Besonders die landschaftsprägenden Hängeweiden sind v.a. in Urbanhafen und Böcklerpark nicht zuletzt aufgrund der Übernutzung (Verdichtung der Baumscheiben), aber auch Pilzbefall oft auch infolge unsachgemäßer früherer Schnittarbeiten fast durchweg in keinem guten Zustand. Sie wurden übrigens im Auftrag des Bezirks sämtlich von einem vertrauenswürdigen Sachverständigen begutachtet und dies bei Vor-Ort-Terminen dem Expertenkreis ausführlich erläutert.
      Was freilich Kummer macht, sind die oft ausbleibenden oder erst sehr spät vorgenommenen Nachpflanzungen.
      Dass die Gehölzpflege entlang des Kanals in befriedigender Transparenz, fachlichen Qualität und im Einklang mit der Mediationsvereinbarung geschieht, ist nicht der geringste Grund, weshalb wir das Beteiligungsverfahren ‚Zukunft Landwehrkanal‘ eben nicht verlassen. — Ob das der Legitimation (Feigenblatt) dient oder gar ‚pervers‘ ist, möchten wir hier nicht kommentieren.
      Dass die Durchführung des Verfahrens eine Fülle von Unzulänglichkeiten aufweist, berichten wir (vllt. manchen allzu detailliert) im Blog, kürzer auch auf Twitter.
      Wir hatten auch zur WSA-Öffentlichkeitsveranstaltung vor gut einer Woche eingeladen, doch kam leider nur eine einzige Bürgerin, primär um sich mit uns zu vernetzen!
      Wenn es Kritik gibt – und Anlässe gibt es natürlich zuhauf – wäre das ein Ort gewesen, sie einzubringen, aber natürlich auch hier in den Kommentarspalten, per Mail oder Fon (➱Impressum), als Reply auf Twitter (@balberlin) oder indem sich eins direkt an die Zentrale Anlaufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung (ZÖB) wendet (Kontaktdaten auf der Website des Wasserstr.- und Schifffahrtsamts Berlin unterm Menüpunkt ‚Landwehrkanal‘.)


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