Info-Abend zu den Vorhaben Blücherstr. 26a+b
Mit dem „öffentliche[n] Info-Abend zu den Bauprojekten in der Blücherstraße 26a/26b“, der letzten Donnerstag (26.5.) in der Aula der Leibniz-Oberschule stattfand, soll offenbar der Beschluss der BVV F’hain-Kreuzberg im vergangenen Februar, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, quasi schon zur Hälfte umgesetzt sein. Mit einer von Baustadtrat Hans Panhoff avisierten zweiten derartigen Veranstaltung ist ihm offenbar nach seiner Meinung dann Genüge getan.
Die verweigerte Beteiligung
Ein Nachholen dessen, was in einem regulären Bebauungsplanverfahren „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ heißt und die es niemals gab, werde es auch weiterhin nicht geben genauso, wie ein Bebauungsplanverfahren kategorisch abgelehnt wird. Schließlich gelte der B-Plan von 1960(!) [wie auch im Fall des Campus Ohlauer] fort und der entspreche einem Bebauungsplan.
Dem ist zumindest nach Meinung des Fachanwalts für Bau-, Planungs- und Umweltrecht, Karsten Sommer, keineswegs so und insofern der von Panhoff erlassene Bauvorbescheid für das Vorhaben Blücherstr. 26a rechtswidrig. Auch die BVV muss hier Zweifel gehabt haben, denn das klandestine Vorgehen des Stadtrats, der weder das Volk noch dessen Vertreter informierte, wurde von diesen förmlich missbilligt. [Korrektur: Die Missbilligung nahm als Ausgangspunkt die Vorgänge um das YAAM-Gelände, d.h. es gibt hier viele Parallelen zu Vorgängen im Zusammenhang mit anderen Bauprojekten, die im Februar zu einer Missbilligung der Amtsführung des Stadtrates geführt haben. − Update, 8.8.16 Leider waren wir an der Teilnahme der zweiten und wohl letzten Veranstaltung zum Vorhaben am 19.7. im BVV-Saal des ehem. Rathauses Kreuzberg verhindert und können nur auf den sehr informativen Bericht und die Fragen und Fakten verlinken, welche die Initiatve Kiezerhalt auf ihrem Blog zusammengetragen hat.]