Eindrücke vom 5. Berliner Baumforum
Spezialthema: Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit Baum-Aktionen
Die alljährlich an der Technischen Fachhochschule im Wedding stattfindende Informationsveranstaltung wendet sich an alle, „die mit der Erfassung, Pflege und Kontrolle von Bäumen betraut sind“, also vorrangig an ein Fachpublikum − MitarbeiterInnen von Grünflächenämtern, Park- und Friedhofsverwaltungen, Baumpflegefirmen und Wohnungsbaugesellschaften, Architekten und Ingenieure − und wird neben der TFH von der Datenbankgesellschaft und der Baumpflegefirma Kusche und Partner veranstaltet.
Auch dieses Jahr gab’s eine Reihe lehrreicher bis hochspannender Vorträge über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen rund ums Thema Baum, und der sog. Berliner Baum-Papst, Professor Hartmut Balder, der jüngst mit der Forderung, 50.000 Berliner Bäume zu fällen, via Bild Aufsehen erregte, moderierte. Als Spezialthema war der „Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit Baum-Aktionen“ angekündigt, die/der Referent/in blieb N.N. bis zuletzt, so dass wir erst am Veranstaltungstag gänzlich überrascht erfuhren, dass der noch zu nennende Name Beate Voskamp lautete, die allseits geschätzte Mediatorin des Verfahrens zur „Zukunft des LWK“. Ihre Präsentation wurde leider ganz nach hinten verfrachtet, als sich schon einige der ca. 300 TeilnehmerInnen auf den Heimweg begeben hatten.
Erfahrungen mit der Baumschutzverordnung
Zu den Highlights am Vormittag zählte ohne Frage ein wahres Feuerwerk praxisgesättigter Erfahrungen, das der Mitarbeiter des Natur- und Grünflächenamts Spandau, Klaus Koziolek, unter dem ganz unspektakulären Titel „Eingriffe in private Baumbestände aus behördlicher Sicht“ abbrannte. Es ging um die Auswirkungen der alle Jahre wieder novellierten Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO), allerdings nur im Bezirk Spandau, denn erstaunlicherweise fehlen hierzu gesamtberliner Daten. − Details würden unseren Rahmen sprengen, deshalb nur einige Kernaussagen:
2007 wurden in Spandau allein auf Privatgrundstücken und Gewerbeflächen in absoluten Zahlen 1244 Bäume gefällt, davon 877 wegen Krankheit, Abgängigkeit und Verkehrsgefährdung und 346 wegen Nutzungseinschränkungen einschließlich Bauvorhaben. Die Ablehnungsrate bei Fällanträgen betrug lediglich 23 Prozent; dieser eher niedrige Anteil sei aber über die Jahre hinweg annähernd gleich geblieben, habe also im Zuge der Novellierungen keine Steigerung erfahren. Anträge wegen Gefährdung/Abgängigkeit werden zu etwa 70 Prozent genehmigt. Die Hauptproblematik bestehe hier in der Definition von Gefahr, der Unterscheidung zwischen potentieller und akuter Gefahr, vor allem aber in der Akzeptanz von Gefahr in unserer Gesellschaft. Hundertprozentig gefahrlos könne ein Baum nicht sein, aber wie unterschiedlich würden Risiken bei Bäumen auf der einen und z. B. PKW auf der anderen Seite gewichtet.
Ein anderes Problem sei die gesellschaftliche Akzeptanz von Baumfachwissen. Seitlich geneigte Bäume hielten nicht wenige für gefährlich und allein deshalb für fällenswert. „Sind Baumstatik und Baumbiologie wirklich unbekannte Wissenschaften?“ lautete die rhetorische Frage. Anträge wegen Beeinträchtigung von Bauvorhaben würden zu 23 Prozent genehmigt. Hier heißt die Faustregel: Baurecht bricht Baumrecht − und wenn erstmal Bagger und Kettensägen anrückten, sei es für den Baumerhalt meist zu spät: Ein früh- und rechtzeitiger Einsatz in der Phase der Bauleitplanung sei vonnöten! Ein gewichtiger Problemkomplex bei Bauarbeiten seien die unsachgemäßen Eingriffe in den Wurzelbereich von Bäumen, was eine Fotoserie beklagenswert zugerichteter Bäume schlagend illustrierte. Andere Aufnahmen zeigten die zumeist fatalen Folgen ungenehmigter Schnittmaßnahmen.
Klaus Koziolek schloss seinen Vortrag mit dem Fazit, dass schon durch ihr bloßes Faktum die BaumSchVO eine baumschützende Wirkung entfalte, da Privatleute, die einen Baum fällen lassen wollten, im allgemeinen auch die Gartenbaufirma mit der Beantragung der Fällgenehmigung beauftragen und sich dann oft von der Chancenlosigkeit eines Antrags überzeugen ließen; dies schlage sich statistisch natürlich nicht nieder. Personal- und Finanzknappheit führten jedoch zu einem erheblichen Vollzugsdefizit der BaumSchVO, und ihre novellierte Ausgestaltung bedeute eine weitere Einschränkung des Baumschutzes. [Da alle Nadelbäume außer der einheimischen Waldkiefer bereits 2004 den Schutzstatus verloren und der Durchmesser geschützter Bäume von 60 auf 80cm in 1,20m Höhe heraufgesetzt wurde, sind 36 Prozent der vorher noch geschützten Berliner Bäume − darunter alle dünnstämmigen wie Eibe oder Esche − nunmehr ohne jeden Bestandsschutz.] Vor allem aber sei die Verordnung nicht nachhaltig, denn sie verpflichtet bei Fällung auf Grund von Krankheit, Abgängigkeit und Verkehrsgefährdung nicht zur Nachpflanzung, fordere keine Pflanzungen auf baumlosen oder baumarmen Grundstücken etc.
In der anschließenden kurzen Fragerunde widersprach ein Vertreter des F’hain-Kreuzberger Grünflächenamts dem entstandenen Eindruck, dass die Oberste Naturschutzbehörde von den NGA-MitarbeiterInnen auch baumgutachterliche Kompetenzen erwarte.
Messtechnik an Bäumen
Frank Rinn, Erfinder von Resistograph (einem Bohrwiderstandsmessgerät) und Arbotom (einem Schallmessgerät), womit sich auf je verschiedene Weise krankhafte Anomalien im Stamminneren diagnostizieren lassen, präsentierte seinen Beitrag zur Messtechnik an Bäumen auf sehr kurzweilige, telegene Weise. Die Messtechnik (siehe auch DIN 1319) sei nur eine Hilfswissenschaft, stellte er eingangs klar, deren fruchtbare Anwendung ein grundlegendes Verständnis von Bäumen und ihrer Körpersprache voraussetze. Schlussfolgerungen könnten völlig divergieren und sehr leicht in die Irre leiten, wenn die erforderlichen Kenntnisse zur Interpretation der Messergebnisse fehlten.
Baumkontrolle und Baumuntersuchung sind strikt zu trennenden Bereiche. Grundlage für diese ist die auf der Jahrringanalyse aufbauende Holzanatomie. Diese bestimmt wesentlich die Messergebnisse, so dass, grob gesagt, eine weiche Partie im Holz und damit Eindellung der Messkurve bei der einen Baumart völlig normal sei, während sie bei der anderen eine Faulstelle signalisieren könne.
Wenn nun z. B. fünf Personen beim selben Baum den sog. Brusthöhenumfang (BHU) bzw. -durchmesser (BHD) ermitteln sollen, gäbe es regelmäßig fünf verschiedene Messergebnisse und diese, übrigens unvermeidlichen, Abweichungen von 15 bis 25 Prozent müssten immer eingerechnet werden. Bei Bestimmung des berühmten H/D-Koeffizienten, also des Verhältnisses zwischen Stammfußdurchmesser und Höhe eines Baumes, der bei Waldbäumen den Faktor 70, bei Straßen-, also Solitärbäumen den Faktor 50 nicht überschreiten sollte, sei also jeweils eine 15- bis 20prozentige Ungenauigkeit einzurechnen! − Und die quadratmillimetergenaue Bestimmung der Blattoberfläche mittels Laserverfahren zur Bestimmung der Windlast sei völliger Humbug, da mit jedem Windrichtungswechsel, jeder unterschiedlichen Sog- oder Düsenwirkung die Kronen- und damit die Windangriffsfläche erheblich variiere.
Da mit jeder Stufe innerhalb einer komplexen Messung die Ungenauigkeiten kumulierten, käme es bei Errechnung des sog. Windwiderstandsbeiwerts gar zu Abweichungen von plus/minus 120 Prozent…
Das Verfahren der Schalltomographie erlaubt die zweidimensionale Darstellung von Zonen unterschiedlicher Dichte und Festigkeit im gegebenen Stammquerschnitt. Neben der Schwierigkeit, bei unregelmäßiger Stammform die Restwandstärke korrekt zu berechnen, die nach dem Kriterium Professor Matthecks, wenn sie noch ca. 30 Prozent des Querschnitts beträgt, eine Kernfäule statisch noch unbedenklich macht, lassen verschiedene Filter- und Farbgebungsverfahren das Ausmaß einer Fäule für das ungeschulte Auge völlig unterschiedlich hervortreten.
Mit all diesen Beispielen versuchte Frank Rinn ein Problembewusstsein dafür zu wecken, dass die heutigen hoch entwickelten Messverfahren zwar überaus hilfreich sind, um bspw. Stand- und Verkehrssicherheit eines zwar erkrankten, aber gleichwohl noch viele Jahre lebensfähigen Baumes zu beurteilen, doch jederzeit Ungenauigkeiten beinhalten, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Punktuelle Messungen bleiben sinnlos, wenn sie nicht in einen Gesamtzusammenhang eingebettet werden. Bei Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens müsse immer die Fehlerrechnung eingefordert werden. Ohne diese sei das Gutachten wertlos.
Urwaldrelikte in der Stadt
Einen höchst beeindruckenden Vortrag über Dauerkonflikte zwischen Arten- Naturschutz in der Baumpflegepraxis mit wunderbaren Aufnahmen von Altbäumen, Pilzen und Käfern hielt auch der bekannte Waldökologe und Dendroentomologe Georg Möller. Einmal mehr versuchte er den ungeheuren Wert unseres Altbaumerbes und namentlich der sog. Biotopbäume, also der bereits abgestorbenen, noch stehenden Bäume oder liegenden Stämme in ihrer Funktion als Habitat einer kaum überschaubaren Fülle von Pflanzen- und Tierarten bewusst zu machen. Solche auf Totholz spezialisierte Moose, Flechten, Pilze, Insekten und Käfer stehen zu einem großen Teil längst auf den Roten Listen der gefährdeten oder vom Aussterben betroffenen Arten, und indem in unseren Wirtschaftswäldern in der Regel kaum Totholz zurückgelassen wird, damit es im Naturkreislauf verbleibt, ist der Lebensraum dieser Organismen fast vollständig verschwunden bzw. auf einige wenige verinselte Schutzgebiete geschrumpft. Ungeachtet einer entsprechenden, jedoch weitgehend unbekannten Empfehlung des EU-Ministerrats bereits aus dem Jahr 1988 bleibt der Artenschutz nachrangig auch in der Forstwissenschaft.
Die Vernichtung der Primärwälder, die trotz aller Biodiversitätskonferenzen tagtäglich auf der südlichen Hemisphäre, in Indonesien, Malaysia oder Amazonien, mit kaum vermindertem Tempo fortgesetzt wird, haben wir in unseren Breiten bekanntlich längst besorgt, doch gerade in den Kleingehölzen und Parkanlagen des urbanen Siedlungsraums gibt es die Möglichkeit einer anthropogenen Simulation von kleinteiligen Urwaldstrukturen! Nur hier dürfen ja außerhalb von Schutzgebieten Bäume überhaupt altern und werden nicht bereits im juvenilen Stadium exekutiert. Diese sog. Urwaldreliktbäume bieten neben Nistmöglichkeiten für selten gewordene Höhlenbrüter wie den Mittelspecht und Unterschlupf für gefährdete Fledermausarten auch die überlebensnotwendigen Habitate für Urwaldreliktarten wie die auf Eichenmulm spezialisierten Großkäfer Heldbock und Eremit, dazu den marmorierten Goldkäfer, den Feuerschmied, den Großzahnkäfer, den Rindenkäfer, den Körnerbock und viele andere.
Wenn ein Baum bruchgefährdet ist, sind kreative Kompromisse hinsichtlich Herstellung der Verkehrssicherheit gefragt: Kronen können abgestützt oder teilweise abgesetzt, Wege verlegt oder gesperrt, Bäume umzäunt und/oder mit Warnhinweisen versehen werden −, wenn man sich ans Beispiel der Heldbock-Eichen im Schlosspark Niederschönhausen erinnert, ein zäher, mühsamer Kampf und ständige Herausforderung. Große liegende Stämme sollten unbedingt belassen oder gezielt an geeignetere Orte gebracht und dort am besten in einer Schrägstellung gelagert werden, da ein dadurch entstehender kleinklimatischer Gradient mit differierenden Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen die Ausbildung eines Mikrohabitats begünstigt.
Bei notwendigen Fällungen sollte ein Hochstubben stehen bleiben – ideal wäre tatsächlich ein Absprengen der Krone, der ihn wie durch einen Windbruch entstanden und auch ästhetisch ansprechend erscheinen lässt und die Ansiedlung von Pilzkolonien erleichtert, die ja durch Abbau der Gerbsäure enthaltenden Zellen einer Folgebelegung durch holzbewohnende Käferarten allererst den Weg bereiten müssen. – Schon ein zwei Meter hoher Stubben trägt ein Vielfaches zur mikroklimatischen Differenzierung bei, und ästhetischen Einwänden lässt sich durch Ansiedlung von Efeu und anderen Kletterpflanzen Rechnung tragen, welche die Konturen verwischen. Farbe, Gestalt und Tätigkeit diverser Pilzarten am Totholz bringen bizarre Formen von eigentümlichem Reiz in unsere natürliche Nachbarschaft und bieten unseren Kindern die Chance vielfältigen Naturerlebens.
Die Erkundigung nach der Haltung des Denkmalschutzes in der anschließenden Fragerunde beantwortete Georg Möller dahingehend, dass es auf Seiten einer eher dogmatischen (Garten-)Denkmalpflege zweifellos einigen Nachholbedarf gebe.
Mediatorin Voskamp bewertet das Verfahren Zur Zukunft des LWK rundum positiv
Leider bildete das sog. Spezialthema, nämlich der „Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit Baum-Aktionen“ das Schlusslicht der Veranstaltung, als, wie gesagt, schon manche den Tagungsort längst verlassen hatten. − Beate Voskamp, erst wenige Tage zuvor als Referentin angefragt, erläuterte kurz Sinn und Zweck von Mediation überhaupt, nämlich beim Auftreten von Konflikten zwischen gesellschaftlichen Interessengruppen und dem Aufeinandertreffen antagonistischer Positionen eine andere Regelung als die gerichtsförmige anzustreben. Gerichtliche Verfahren würden auf der Ebene der unterschiedlichen Positionen und Ansprüche verharren, der Vergangenheit zugewandt die Schuldfrage stellen, dabei den Beteiligten ermöglichen, ihre Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Streitschlichtung zu abzugeben, und zumeist in eine Win-Lose-Situation münden, in der die Sieger über die Verlierer triumphieren.
Um von einem unstrukturierten, eigendynamischen, letztlich destruktiv eskalierenden Konfliktverlauf zu einer geregelten, konstruktiven, in die Zukunft gerichteten Konfliktbearbeitung und -lösung zu gelangen, bemühe sich demgegenüber Mediation zunächst, die Interessen hinter den Positionen herauszuarbeiten, weg von Be- und Verurteilungen hin zu Problembeschreibungen zu kommen, anstelle gegenseitiger Schuldzuweisungen die Bedürfnisse offen zu legen und schließlich die jeweiligen Interessen so weit zu konkretisieren, bis − ganz im Sinne des Einsteinschen Diktums: „Ein Problem kann nicht auf der Ebene gelöst werden, auf der es entstanden ist“ − auf einer Metaebene, welche die Beteiligten nur schwer selbsttätig erreichen könnten, Berührungs- und Anknüpfungspunkte sichtbar werden, die je individuellen Probleme als gemeinschaftliche begreifbar sind und eigenverantwortlich ein für alle Beteiligten akzeptabler Interessenausgleich unternommen werden kann. − Deshalb verstehen sich MediatorInnen anders als ModeratorInnen auch nicht als unparteilich, sondern als allparteilich.
Soweit die Theorie. Bei der Schilderung der Konfliktentwicklung und -eskalierung am Landwehrkanal, deren Genese Frau Voskamp vor allem in der mangelhaften Transparenz, Kommunikationsbereitschaft und Informationsblockade auf Seiten des Wasser- und Schifffahrtsamts (WSA) verortete, weniger in den von Amts wegen geschaffenen Fakten, sowie ihrem Resümee des mittlerweile erreichten Stands der Mediation wurden die inzwischen getroffenen Vereinbarungen − etwa zum Vorgehen in Situationen von Gefahr im Verzug oder der baumsachverständigen Aufsicht über die bevorstehenden Bauarbeiten − sehr hoch bewertet, dies aber ausgerechnet mit WSA- und BI-Presseerklärungen belegt, die neben der Betonung des gemeinsam Erreichten in je unterschiedlicher Weise und Intensität die mangelnden Fortschritte im Hinblick auf die eigentliche, dauerhafte Sanierung beklagten. Und für die BI droht im weiteren Fortgang, wie nun schon oft beschrieben, das breite Spektrum der im Lauf des Verfahrens herausgearbeiteten, von fachlichen Inputs vielfältig bestärkten Interessen an einer umfassend nachhaltigen, zukunftsfähigen Sanierung wieder unangemessen reduziert, auf rein technische Fragestellungen herabgedimmt und allenfalls punktuell berücksichtigt zu werden, weshalb die BI ja auch in einer ersten Reaktion ihre weitere Teilnahme am Verfahren fürs erste ruhen lassen wollte.
In der anschließenden Diskussion machten verschiedene Wortmeldungen deutlich, dass nicht nur dieser Beitrag in seinen Kernaussagen entweder gar nicht verstanden oder nicht ernst genommen wurde, indem die noch anwesenden BehördenvertreterInnen gewissermaßen die Reihen schlossen, sich dagegen verwahrten, dass BürgerInnen Kompetenz und Entscheidungen von Fachbehörden in Frage stellten, ja sich ihnen widersetzten, so dass teure Mediationsverfahren auf den Weg gebracht, alte, kranke und „verkrüppelte“ Bäume geschützt und knappe Steuergelder, anstatt Neupflanzungen zu dienen, für Gegengutachten aufgewendet werden müssten. Ja, der Umstand, dass der Bund zur Befriedung der aufgeheizten Situation am LWK der Forderung nach einem Mediationsverfahren nachgab, habe nun dazu geführt, dass Kreuzberger „Protesttouristen“ auch in fremden Bezirken „herummotzten“…
Die auf der Hand liegende Einsicht, dass gerade im Falle des drohenden Traubenkirschen-Kahlschlags in Pankow, worauf hier angespielt wurde, die Bezirksbehörden exakt dieselben Fehler in punkto Intransparenz, Informationsblockade, Schaffung vollendeter Tatsachen etc. begangen hatten wie weiland das WSA, anders als dieses mit den um ihre Straßenbäume besorgten BürgerInnen jedoch zu keiner Zeit auf Augenhöhe zu verhandeln für nötig hielten, weshalb sich die Fronten auch immer mehr verhärteten, Argwohn und Misstrauen wuchsen und die Atmosphäre immer weiter vergiftet wurde, zu allem Überfluss sogar mit Versuchen, engagierte BürgerInnen zu kriminalisieren −, diese naheliegende Einsicht ging im Applaus, womit um ihre Autorität besorgte BehördenmitarbeiterInnen ihre KollegInnen bedachten, leider komplett unter. − Schlussfolgerungen aus den vorher gehörten Referaten − sei’s über die Vollzugsdefizite der BaumSchVO infolge unzureichender Personal- und Finanzausstattung der Grünflächenämter oder über den unschätzbaren Wert unseres gefährdeten Altbaumbestands und selbst sog. Totholzes, sei’s über die Fehlbarkeit von Baumgutachte(r)n usw. − sie wurden hier jedenfalls nicht gezogen.