Was gehört in eine Kooperationsvereinbarung?
Vorgezogene Beteiligung
Als Mitglieder eines Stadtnaturschutzvereins, engagiert für Schutz und Förderung von Berlins Grüner Infrastruktur, für ein Klimafolgen berücksichtigendes Bauen, eine das Artensterben ernst nehmende Stadtnaturentwicklung und zu diesem Zweck für echte Bürger*innenbeteiligung, kommen wir, was die inhaltliche oder Sachebene der Sanierung des Dragonerareals betrifft, so wie sie im Werkstattprozess und zahlreichen Veranstaltungen schon bearbeitet worden ist, ziemlich von außen. − Vor allem wurden wir hellhörig, als wir vom Vorhaben der Konzipierung einer Kooperationsvereinbarung (KV) zwischen Bezirk, Senat und Stadtgesellschaft erfuhren.
Vergleichbares haben wir schließlich auch im Beteiligungsverfahren Landwehrkanal (LWK) entwickelt, wobei unsere Mediationsvereinbarung (MV) natürlich nicht umstandslos mit der KV zu vergleichen ist, da sie einerseits die Umsetzung von schon umfangreich Ausgehandeltem sicherstellen soll, andererseits eine KV jedoch auch das umfassen sollte, was wir zu Verfahrensbeginn in einem Arbeitsbündnis gemeinsam vereinbarten. Den Rest des Beitrags lesen »