…und noch ein Überblick zu gewässerökologischen Aufwertungen

Eine Fortbildung

Zusammenfassung 

  • Die Auswirkungen der Klimakrise und der zunehmenden Vermüllung auf den Sauerstoffgehalt im Landwehrkanal (LWK) machen Aufwertungsmaßnahmen überaus dringlich!
  • Der Vortrag der Afry-Projektleiterin hätte, wenn überhaupt, dann vor den Workshop im November 2018 gehört, ebenso die Ergebnisse der hochkarätig besetzten Wasserstraßenneubauamt (WNA)-Arbeitsgruppe zu Flachwasserzonen (FWZ), BAW-Erkenntniss etc..
  • Vom Trittstein- und Perlenketten-Modell ökologisch optimierter LWK-Abschnitte bleibt nur ein einziger übrig (Müller-Breslau-Straße), doch auch sechs Jahre nach Abschluss der Mediationsvereinbarung und zwei Jahre nach dem BfG-Unterhaltungsplan, worin die Stellen jeweils fixiert sind, und ein Jahr nach dem Workshop konkretisierte sich abermals nicht viel, was damit zusammenhängt, dass die Zentrale Anlaufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung (ZÖB) nicht vom Bestreben loskommt, einen Überblick zu geben, was alles möglich sei.
  • Die vorgestellten Standardlösungen der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) taugen jedenfalls für den LWK allesamt nichts.
  • Es bleibt beim einzigen, vom WNA längst auserkorenen „Trittstein“, was das Konzept ad absurdum führt. Wir sehen die übliche Verschleppungstaktik, einen regelrechten Diebstahl von Energie, Motivation und Freizeit ehrenamtlich Engagierter. Der Verweis auf deren Freiwilligkeit wirkt angesichts der vielfach beschworenen Notwendigkeit öffentlicher Partizipation schal.
  • Es kann nicht rechtskonform sein, gepachtete Anlegeflächen mit den darauf errichteten baulichen Anlagen zu verkaufen und Bewerber mit innovativen Schiffsantrieben vorab auszuschließen! (Zumindest muss eine Mitbenutzung gewährleistet und wirtschaftlich sein!)
  • Da erneut kein*e Bezirksvertreter*innen teilnahmen, konnte auch eine mal wieder unangekündigte Fällung im Urbanhafen nicht thematisiert werden.

Vorbemerkung

Dass die ZÖB die Klage von Bürgervertreter*innen über gravierende Konflikte auf den Ebenen des Verfahrens und des Umgangs miteinander, genauer: ein inzwischen erheblich gestörtes Vertrauensverhältnis [siehe auch hier], schlicht übergeht, totschweigen, aussitzen will, zeigt einmal mehr, wie es um die Kultur der WSA-Öffentlichkeitsbeteiligung bestellt ist.

Dass auch die neue Amtsleiterin, Katrin Urbitsch, die das schon länger Verfahrene leider geerbt hat, die immer fortschwelenden und bei Zufuhr neuer Nahrung aufflammenden Konflikte mit keinem Wort erwähnt und nicht auch mal die andere Seite hört, sondern sich ausschließlich auf Kolleg*innen-Briefings verlässt, nährt den Verdacht, dass der Beteiligungsgedanke noch immer nicht angekommen ist oder schon wieder verabschiedet wurde.

SOS Landwehrkanal kamen nicht

Die neue Initiative SOS Landwehrkanal, die sich im Sommer beim Entmüllen und Bäume wässern (wenn auch nicht als einzige) verdient gemacht hat und von der ZÖB ohne vorherige Absprache ausgerechnet zu dieser thematisch stark eingegrenzten Expertenkreissitzung eingeladen, hatte für ihre Vorstellung eigens eine Präsentation vorbereitet, sagte jedoch zwei Stunden vorher ab. − Wir erfuhren davon via Twitter, wogegen der ZÖB rein gar nichts entschlüpfte. − „Wir müssen wieder stärker die Öffentlichkeit informieren und interessieren“, „wir müssen auch Jüngere ansprechen“, „wir müssen weitere Bürger*innen mobilisieren…“ heißt es seit geraumer Zeit immer wieder, doch sind alles nur Phrasen und Wortgeklingel.

Möglichkeiten ökologischer Gewässeraufwertung

Gegenstand der jüngsten Sitzung des Expertenkreises (des Beteiligungsgremiums im Verfahren „Zukunft LWK„) sollte am 26. November ein Fachvortrag der Projektleiterin Umweltplanung, Karin Schröder von Pyöry bilden, welches Unternehmen im Frühjahr mit der Firma ÅF zum gerade am Vortag in AFRY umbenannten echten Global Player fusionierte: mit 17.000 Angestellten und knapp zwei Mrd. Euro Jahresumsatz führend „im Bereich der Engineering-, Design- und Beratungsdienstleistungen“, also dynamisch auf grünem Wachstumskurs.

Das WNA hat Pyöry/Afry beauftragt, für die sog. Umweltaspekte die Genehmigungsunterlagen (den Landschaftspflegerischer Begleitplan − LBP) zu erarbeiten, die zusammen mit den technischen, baufachlichen usw. hoffentlich bis Ende 2020 bei der Planfeststellungsbehörde in Magdeburg eingereicht werden konnten, auf dass dann 2021 das Planfeststellungsverfahren zur Instandsetzung des LWK beginnen kann.

Erfreulicherweise war SenUVK mit zwei Mitarbeitern erschienen, darunter Matthias Rehfeld-Klein vom integrativen Umweltschutz, der vor vielen Jahren das Trittsteinmodell einbrachte; auch der Gewässerexperte, Manfred Krauß, hatte ins WSA gefunden; der Baumsachverständige, Dr. Barsig, wartete mit einem eigenen kleinen Vortrag zum genannten Trittstein-Soltär an der Müller-Breslau-Straße in Charlottenburg auf, wogegen die Bezirke, wie gesagt, leider durchweg fernblieben.

Die Denkmalpflege dagegen braucht gar nicht mehr zu erscheinen: Nachdem in der Vergangenheit oft Bürgervertreter*innen ihren Part übernommen haben, löst sie darin inzwischen ein für die Gewässerunterhaltung zuständiger Senatsmitarbeiter ab.

Zum Vortrag

Die Präsentation Karin Schröders, bei Afry Abteilungsleiterin Umweltplanung, war recht breit gefasst, von hohem Allgemeinheitsgrad und hätte als fachlicher Input vielleicht den Auftakt des vor Jahresfrist organisierten Workshops zur Frage, was an den bereits 2012 vorgeschlagenen LWK-Stellen in Sachen konkreter Aufwertung möglich sei, bilden können.

Im gegenwärtigen Stadium jedoch mussten die Ausführungen zu ingenieurbiologischen Uferbefestigungen am Rhein an Flachufern bei großer Gewässerbreite etwas verwundern, denn solche Gegebenheiten finden sich am LWK ja eher selten, und für die Verbesserung von Wasserqualität und Strukturvielfalt des Gewässerbetts ist von landseitigen Maßnahmen natürlich nicht viel zu erwarten.

Karin Schröder widmete den größten Teil ihres Vortrags vier Standardlösungen der BAW für ingenieurbiologische Ufersicherung, wie sie auch auf den im Netz zu findenden Kennblättern beschrieben sind und die, wie gesagt, vor allem an Rhein und Neckar erprobt wurden und noch werden, nämlich a) Begrünte Steinschüttung, b) Vegetationsgabionen; c) Vorkultivierte Pflanzmatten und d) Weidenspreitlagen.

Die jeweilige Umsetzung dieser Lösungen ist einigermaßen aufwändig und dies hier zu erläutern, müsste nicht nur vollends den Rahmen sprengen, sondern ist auch den verlinkten Kennblättern unschwer zu entnehmen, kommt jedoch nach Meinung der anwesenden Fachkundigen für den LWK eh nicht in Betracht.

So wies Manfred Krauß darauf hin, dass die Maßnahmen oft nicht mal an den genannten Flüssen sonderlich erfolgreich gewesen seien. Am Rhein machten fünf bis sieben Meter Wasserspiegelschwankungen solche Anstalten schnell zunichte, und am Neckar habe es z.B. das Problem aufplatzender Gabionen-Drahtkörbe gegeben, weswegen die betreffenden Uferbereiche in großen Teilen wieder hätten abgetragen werden müssen, um das Drahtgewirr aus dem Erdreich zu fummeln.

An Berlins Kanälen aber finde sich die aufwändig erreichte Strukturvielfalt mit Röhricht, Gräsern, Kräutern und Büschen an vergleichbaren Uferzonen schon ganz von alleine, wobei gerade das Problem sei, dass angesichts der in Berlin chronisch desolaten Grünpflegesituation und dem schnell aufkommendem, unerwünschten Unterwuchs dieser dann irgendwann rigoros beseitigt werde, wodurch die erstrebte Strukturvielfalt wieder dahin sei.

Vor allem aber brächten die Maßnahmen, wenn überhaupt, dann nur oberhalb der Wasserlinie, also dem landseitigen Bereich etwas, Fische und Makrozoobenthos, die weiterhin dem Wellenschlag der Schifffahrt ausgesetzt seien, hingegen gar nichts. Es sei also sehr fraglich, ob die WSV durch solche Anstalten das gute ökologische Potenzial je erreiche!

Matthias Rehfeld-Klein mochte bei der ökologischen Gewässeraufwertung nicht so rigoros vom terrestrischen Bereich absehen, insofern wirbellose Fauna, Wasservögel, ja Säuger wie der Biber durchaus vom Wasser aufs Land und zurückwechseln, doch sicher hatte Krauß auch vorwiegend die Konzentration aufs Landseitige kritisieren wollen.

Für uns war es gleichwohl eine kleine, wenn auch späte Genugtuung, aus berufenem Mund wenigstens mal in einem Nebensatz die Bestätigung zu bekommen, dass eine ganzheitliche Betrachtung (und drunter wird’s halt nichts mit ökologischem Aufwerten) nicht nur das Gewässer selbst, sondern auch seine Ufer einzubeziehen hat. Doch unsere Kritik des unterkomplexen Herangehens, so beharrlich wir sie über die Jahre auch immer vorbrachten, vermochte bekanntlich die entsprechende SenUVK-Abt. 1 nicht zur Rückkehr ins Beteiligungsverfahren zu bewegen.

Rehfeld-Kleins Senatskollege sah gar einen Zielkonflikt darin, dass Maßnahmen, die zwar gut für die Natur sein mochten, für die Menschen, die etwa einen teuer erstellten Uferweg entlang wandeln, durch einen Saums von Weiden und anderem Aufwuchs am Erleben des Wassers gehindert würden — Argumente, die an der Mediationsvereinbarung (nur ganze 5% des „steinernen Anlitzes“ des epochalen Bauwerks dürfen nach dem Willen der Denkmalpflege durch Vegetation verdeckt werden!) sowie dem 2016/17 aktualisierten BfG-Unterhaltungsplan völlig vorbeigehen. Das war auch nicht das erste Mal und deutet schon auf einen beunruhigenden Mangel an Problembewusstsein angesichts der Massenvernichtung natürlicher Arten, die wir gerade erleben.

Doch es kam noch besser: Matthias Rehfeld-Klein, wie auch Manfred Krauß seit 2007 immer mal wieder dabei, bezeichnete sich selbst als womöglich mediationsgeschädigt und fragte, ob es sich hier nur um ein „akademisches Spiel“ handele, denn auch nach seiner Erinnerung ging es vor allem um FWZ für die Verbesserung der ökologischen Gewässersituation im LWK. Er erinnerte an die langen, heftigen Auseinandersetzung mit der Denkmalpflege und erachtet die von Klaus Lingenauber schließlich zugestandenen 5% ökologischer Gestaltung bei Regelbauweise als viel zu gering, sieht vielmehr eine Notwendigkeit von mindestens 20%, wenn ökologische Aufwertungseffekte erzielt werden sollen.

Skurriler Weise entgegnete daraufhin die ZÖB, dass es im Moment gar nicht um die dem WNA obliegende Instandsetzung gehe, sondern einzig um die WSA-Stellen im Rahmen der Unterhaltung; diese Veranstaltung diene der Vorstellung dessen, was denn so alles möglich sei und wie es umgesetzt werde − ein neuerlicher Beleg nicht nur für die völlig verfehlte Terminierung in thematischer Sicht, sondern auch für die ganz eigene Agenda, welche WSA und WSAZÖB in diesem immer beliebiger mäandernden Verfahren inzwischen verfolgen. − Im übrigen soll der am Schluss von Dr. Barsig vorgestellte Schrittstein an der Müller-Breslau-Straße ja gerade vom WNA im Anschluss an die Instandsetzung ausgeführt werden.

Auf alle Fälle verfestigte sich der Eindruck bloßer Weiterbildung oder gar Beschäftigungstherapie, und immer weniger können wir uns des Eindrucks erwehren, dass die seit 14 Jahren ehrenamtlich für die Zukunft des LWK Engagierten in den Augen der vor sieben Jahren ja selbst an der Auswahl jener Stellen 2012 wie auch am Workshop 2018 beteiligten Fachleute zunehmend nur noch Mitleid erregen.

Karin Schröder jedenfalls bestätigte, sie habe einen „Überblick“ geben wollen, was an ökologischen Maßnahmen an Wasserstraßen alles möglich sei und nicht die Arbeit des noch einzustellenden Umweltplaners übernehmen wollen, konnte allerdings Detailfragen zu den vorgestellten Lösungen selten beantworten. Der Kritik von Bürgervertreter*innen, über die Phase eines Potpourris von Möglichkeiten längst hinaus zu sein und nunmehr endlich diskutieren zu wollen, was an den prioritären Stellen im Rahmen der Unterhaltung konkret machbar sei, begegnete ausgerechnet Dr. Barsig mit dem Hinweis auf seine Kurzpräsentation zur Müller-Breslau-Straße.

Der Komplex FWZ, so die Projektleiterin Umweltplanung, sei natürlich ein ganz anderes Thema, das sie im folgenden am Beispiel von Berliner Teststrecken erläuterte, etwa an jener an der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) unterhalb der Charlottenburger Schleuse oder der von Pyöry geplanten Aufwertung der sog. Nordtrasse im Rahmen des VDE 17. Eine 2004/5 als Wellenschutz errichtete Stahlspundwand [am Teltowkanal?] hätte sich als zu hoch erwiesen, um den Wasseraustausch zu gewährleisten, weshalb nach Jahren die Spalten in der Spundwand erweitert und unter die Wasserlinie abgesenkt wurden. Für die Entwicklung einer Schwimmblattvegetation sei allerdings eine sehr beruhigte Wasseroberfläche unverzichtbar.

Doch auch die Modifizierung reichte für den nötigen Wasseraustausch nicht aus, die Wellenschutzwand musste deutlich weniger aus dem Wasser ragen. Schröder sprach von 30cm, während Rehfeld-Klein auf die FWZ am Teltowkanal verwies, die er 2008 (also vor gerade mal elf Jahren) im Mediationsforum gezeigt habe und die nur 10cm über die Wasseroberfläche rage. − In Sachen Auswertung verfügt allerdings über Detailwissen wieder nur seine Kollegin, Antje Köhler, u.a. zuständig fürs biologische Oberflächenmonitoring.

Entlang der Nordtrasse wird ein Drittel der Ufer als FWZ gestaltet, also ein sehr großer Abschnitt; hier fanden sich auch zuvor schon Seerosen im Uferbereich.

Künstliche Inseln

Karin Schröder schloss ihren Vortrag mit einer kurzen Betrachtung schwimmender Vegetationsinseln. Sie werden als Fertigteile von Unternehmen geliefert, seien allerdings eher für den Gartenteich geeignet als für Wasserstraßen, denn die Probleme Wellenschlag, Haltbarkeit der Vertäuung, Verhindern von Betreten etc. seien so erheblich wie der Nutzen für die Gewässerqualität fraglich. Eine Anbindung an Dalben sei zu empfehlen. Probleme gebe es auch mit der Dauerhaftigkeit der nötigen Auftriebskörper.

Eine Kombination solcher Inseln mit dem Auffangen von Mischwasser wie im Osthafen müsse laut Rehfeld-Klein am mangelndem Platz im LWK scheitern. Gerade weil es bei der Anlage im Osthafen vorrangig ums Auffangen von Schmutzwasser aus der Kanalisation gehe, sei sie so groß dimensioniert, zu groß für den LWK. Der Senatsvertreter verwies auf einen seit 15 Jahren an der TU Berlin bearbeiteten Forschungsbereich zu schwimmenden Inseln. Für Gewässerökologie (Erhöhung des Sauerstoffgehalts) und Fischfauna brächten FWZ jedenfalls ungleich mehr. Der Aufwand der Wartung sei erheblich. Vor allem aber, sekundierte Krauß, würden Wasservögel, die diese Ausstiege natürlich gerne nutzten, sie auch immer wieder kahl fressen. − Im Osthafen ist dies allerdings nicht der Fall.

Erhöhung des Sauerstoffgehalts

Angesichts der sich häufenden Starkregen/Mischwasser-Überläufe wären nicht mehr nur fünf, sondern zehn zusätzliche Sauerstoffschiffe wie die Rudolf Klooß nötig: schon mal von den Kosten her keine wirtschaftliche Option. Stationäre Anlagen zur 02-Anreicherung, wie sie eine Bürgervertreterin vorschlug, etwa im neuralgischen Urbanhafen wären wahrscheinlich ebenfalls zu kostspielig, weshalb auch die SenUVK bekanntlich am Grundproblem arbeite, der Verringerung der Mischwasserentlastungen.

Das erste Programm mit der Schaffung von 300.000 m³ zusätzlicher Speicherkapazität stünde kurz vorm Abschluss, doch anders als von einem BWB-Sprecher behauptet, seien damit diese Möglichkeiten noch keineswegs erschöpft. Vielmehr werde gerade das nächste derartige Programm vorbereitet und seine Zielstellung formuliert, was dann wieder die BWB als Dienstleister ausführen würden. Alles sei nur eine finanzielle Frage, es gebe keine sachlichen Hinderungsgründe. Die „Basissanierung“ sei nun fast abgeschlossen; künftig werde es um Schwerpunktsanierungen in fünf Stadtgebieten gehen. Ob die langen Zeiträume, worin der Senat offenbar denkt, für eine Adaption an die Folgen der sich beschleunigenden Klimakrise realistisch sind, muss sehr stark bezweifelt werden.

Der für die Gewässerunterhaltung zuständige Kollege Rehfeld-Kleins sprach von der Erprobung sog. Tiefenbelüfter und bemerkte in diesem Zusammenhang dankenswerter Weise, dass es sich bei der Bearbeitung dieser Problematik um eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land handele − also genau das, was Bürgervertreter*innen seit ca. zehn Jahren fordern: dass es endlich eine gemeinsam finanzierte Kooperation (Mischfinanzierung) von Bund und Land bei Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Berliner Gewässer gibt, denn man kann die Zuständigkeit für die Wasserqualität (Land) von jener der Umsetzung der WRRL (Bund) nur abstrakt trennen.

Angesichts problematischer Sedimentablagerungen, die den Einsatz der Rudolf Kloos bspw. im Bereich Dovebrücke in Charlottenburg vereitelt hätten, da im Nu die Filter verstopften, gibt es die Vermutung, dass die sog. Abwasserkanal-Netzhaut nach langen Trockenperioden durch Starkregen in den LWK gespült wird und Überlegungen, ob evt. der Einbau sog. Feinrechenanlagen in die Ausläufe hier Abhilfe schaffen könne.

Zur Anlage einer FWZ an der Müller-Breslau-Straße

Der Baumsachverständige, Dr. Michael Barsig, erläuterte eine kleine Foto-Dokumentation, um erneut einen Eindruck über diesen vom WNA ausgewählten Bereich zu vermitteln. An der Müller-Breslau-/Fasanenstraße nahe des von den BWB errichteten neuen Auslaufbauwerks hat der Abz Neukölln dankenswerter Weise den Gehölzüberhang belassen. Das Ufer dort ist steil, also unbegehbar, so dass die Naturnähe des Bereichs vorm Betreten, Vermüllen etc. bereits geschützt ist. Müll werde eher von der Zugangstreppe zum neuen Bauwerk und den beiden, aus Beton errichteten Aussichtsplattformen ins Wasser geworfen.

Auch vor diesem Auslauf mit einem großen rückwärtigen Stauraumkanal sei sedimentierter Schlamm zu beobachten und ggü. den BWB evt. der Einbau spezieller Filter anzuregen, aber da sich nahebei schon Wasserpflanzen etablieren konnten, dürfte es sich um so toxische Stoffe nicht handeln. Für den Bereich, wo sich auch die Dauerliegeplätze befinden, haben Untersuchungen gezeigt, dass wir, was Fischfauna und Makrozoobenthos betrifft, hier den ökologisch wertvollsten Teil des gesamten Kanals vor uns haben [was freilich auch zur Frage führen kann, weshalb dann gerade ein solcher Bereich für weitere ökologische Aufwertung angefasst werden soll.] Auch der Eisvogel komme immer wieder als Wintergast, wenn er auch (noch) nicht brüte, weshalb die Anbringung künstlicher Nisthilfen naheliege.

Die Sonneneinstrahlung von Südwesten/Westen müsste im ausgewählten, vom Schiffsverkehr nicht beanspruchten Abschnitt für die Anlage einer Röhricht-Zone hinreichen. Der Übergang vom (allererst noch instandzusetzenden) Steilufer hinter dem Gehölzüberhang zum Wasser sollte Tieren durch noch zu findende technische Lösungen erleichtert werden. Als Wellenschutz käme vllt. doch auch der Einsatz von Holz in Frage, aber Manfred Krauß wie auch die SenUVK-Vertreter blieben skeptisch, da die spätestens nach zwanzig Jahren fällige Erneuerung die rückwärtige entstandene naturnahe Zone voraussichtlich zerstören müsste und bei einer Aufschüttung noch das gesamte Material ins Rutschen käme.

Der für die Gewässerunterhaltung zuständige Senatsmitarbeiter, der sich vorher wiederholt über einen, das Erleben des Wassers verhindernden Vegetationsaufwuchs gesorgt hatte, plädierte nun ausdrücklich für den Erhalt des erwähnten Gehölzüberhangs. Entlang der freieren Uferpartien sei das Müllaufkommen sehr hoch und vor allem würden enorme Mengen von der Straße des 17. Juni herab in den Kanal „entsorgt“, so dass keinesfalls noch mehr Publikumsverkehr angelockt werden dürfe. − Aus eben diesem Grund kritisieren Bürgervertreter*innen seit Jahren die, wie oft beschrieben, periodisch wiederkehrende, bis zum Kahlschlag gehende „Pflege“ der Ufervegetation, die absurder Weise auch noch mit der Erleichterung von Reinigung und Müllbeseitigung begründet wird.

Wichtig, so Manfred Krauß zur Ausführung des auch hier nötigen Wellenschutzes, seien wenig unterhaltungsintensive, langlebige Maßnahmen bei Gewährleistung ausreichender Strömungsdynamik hinter der Spundwand. Zu dieser Problematik seien an der Havel von Seiten der BAW wissenschaftlich begleitete Versuchsreihen zu variablen Öffnungen in den Spundwänden durchgeführt worden. [Siehe in diesem Kontext auch den WNABericht zu Ausführung/Monitoring der FWZ, die an der SOW in Spandau angelegt worden ist, mit dem Fazit: „Die Errichtung von Flachwasserzonen im Uferbereich sind sehr geeignete Maßnahmen im urbanen Stadtgebiet zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials als Umweltziel der WRRL.“ − Derlei Publikationen müssen wir übrigens immer selbst recherchieren; von der ZÖB kommen nicht einmal paar Links, wie auch jetzt, fast drei Wochen nach dieser Expertenkreissitzung, obschon wie jedes Mal „zeitnah“ in Aussicht gestellt, die Präsentationen noch immer nicht online sind.]

Konkreter wurden jedenfalls die Überlegungen auch zur FWZ an der Müller-Breslau-Straße nicht.

Zum Problem der Anleger-Monopolisierung

Die Berliner Traditionsreederei Riedel wird verkauft, ihr Käufer selbstredend geheimgehalten. Laut WSA-Leiterin Urbitsch liefert das Bundeswasserstraßenrecht keine Handhabe, einem Schiffseigner die Nutzung von Anlegern zu versagen. Doch es geht natürlich nicht um die baulichen Anlagen, sondern um die für ihre Errichtung vom WSA, dem Bund, also der Allgemeinheit gepachteten Ufergrundstücke! Die Pachtverträge für die Anleger an Spree, LWK etc., die sich seit Jahrzehnten zum Ende ihrer Laufzeit jeweils automatisch verlängert haben, also niemals neu ausgeschrieben worden sind, sondern immer in der exklusiven Nutzung des Dieseldampfer-Oligopols (hauptsächlich Stern und Kreis und bislang eben die Reederei Riedel) verblieben − und wenn doch mal eine neue Fläche verpachtet wurde, wie vor einiger Zeit im Humboldthafen, landete sie auf wundersame Weise wieder im Portfolio von Stern und Kreis −, diese Pachtverträge also werden quasi vererbt oder gar verkauft, was mit dem Wettbewerbsrecht und vor allem seiner Zielstellung (u.a. Innovation) sicher kaum in Einklang steht, ja schon dem natürlichen Rechtsempfinden wiederstreitet.

Die Öffentlichkeit bzw. ihre Vertreter im Abgeordnetenhaus legen jedoch inzwischen Wert auf eine Verbesserung der Luftqualität auch über und an den städtischen Wasserstraßen, sprich: auf möglichst emissionsarme bis -freie Antriebe.

Bewerber indes, die etwa über elektrisch betriebene Schiffe verfügen, kommen wegen der beschriebenen Situation seit Jahrzehnten nicht zum Zuge, so dass das WSA nun aufgerufen ist, im öffentlichen Interesse wenigstens bei einem Unternehmensverkauf bestehende Pachtverträge zu kündigen, in einem offenen und transparenten Verfahren neu auszuschreiben und bevorzugt an Bewerber zu vergeben, deren Antriebstechnologien die Schadstoffgrenzwerte der Umweltzone (⇒ ein sog. Niedrig-Emissions-Gebiet!) einhalten. Schließlich ist die WSV gesetzlich verpflichtet, auch vom Schiffsverkehr ausgehende Gefährdungen zu unterbinden, was bei Dieselruß und Feinstaub zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Dies war, wie erinnerlich, von Beginn an ein herausragendes Interesse im Mediationsverfahren, weshalb eigens der Arbeitskreis „Nachhaltige Schifffahrt“ konstituiert wurde. Ohne das mindeste Ergebnis gezeigt zu haben, entschlief der irgendwann. Die Reeder nämlich machten ihre Unterschrift unter die Mediationsvereinbarung davon abhängig, dass die Nutzung ihrer Bestandsflotte bis zur Abschreibung garantiert wird: ein schöner Hinweis auf die Grenzen des Konsensprinzips!

Sie haben im Verfahren ihre Ziel sämtlich durchsetzen können, vor allem Bauarbeiten nur außerhalb der Saison, doch nicht einmal Lutz Freises Zusicherung, beim Neubau des an der Kottbusser Brücke abgerutschten Anlegers auch an die niedrigeren Solarboote zu denken, wurde von Riedel eingehalten. − Jetzt scheint uns jedenfalls hohe Zeit, so etwas wie eine Verkehrswende auch auf dem Wasser einzuleiten!

Unangekündigte Baumfällung in Kreuzberg

Das Schicksal der unangekündigt vom SGA F’hain-Kreuzberg im Urbanhafen gefällten Robinie bleibt weiter hin ungeklärt.

Robinie im Urbanhafen

Robinie im Urbanhafen vorher…

 

Robinienfällung 2019

und nachher (November 2019)

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