Landwehrkanal-Partizipation treibt in alternativen Fakten

WSA-Beteiligung auf Trumpschem Wahrheitsniveau

Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet!

Unablässig haben wir die unzulängliche, oft gegen die Mediationsvereinbarung verstoßende Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung im Beteiligungsverfahren „Zukunft Landwehrkanal“ kritisiert. Dass jedoch diese Unzulänglichkeit nun auch noch durch wahrheitswidrige Einlassungen verschleiert und überboten werden soll, möchten wir an der 12. öffentlichen WSA-Informationsveranstaltung vom 5. November beispielhaft nachweisen. Keep Smiling, ruhig, freundlich und gesittet zu bleiben, wird uns angesichts dieser Nichtachtung immer schwerer und entsprechende Ermahnung zur Zumutung.

[Da wir uns zunächst mit Problemen auf den Ebenen des Verfahrens und Umgangs auseinanderzusetzen gezwungen sind und erst gegen Ende zur Sachebene kommen, worauf sich jedoch die Fotos aus den beiden Präsentationen allein beziehen, bebildern sie im letzten Teil den Text.]

Fachübergreifende Planung/Ideen

Aus der WNA-Präsentation: Fachübergreifende Planung und Ideen

Zunächst: Obwohl es mit Verweis auf andere Beteiligungsverfahren in Berlin und anderswo von zivilgesellschaftlicher Seite zahlreiche Vorschläge gegeben hat, wie man für diese turnusmäßig nur zweimal jährlich stattfindende Informationsveranstaltungen zureichend, jedenfalls aktiver mobilisieren könnte, um dem allein angesichts der schieren Dauer des Verfahrens rapiden schwindenden öffentlichen Interesse zu begegnen, wurde vom Beteiligungsbeauftragten in keiner Weise aufgegriffen. Im Gegenteil: Presse und interessierte Öffentlichkeit wurden einen ganzen Monat vor dem Termin mit demselben lapidaren Text eingeladen und abgespeist. Und wenn diese Presseeinladung ans interessierte Publikum gerichtet war, wurde sie mit einer ausdrücklich als vorläufig bezeichneten, wenig aussagekräftigen Tagesordnung ergänzt, aber immerhin mit dem Hinweis, bis zum 25. Oktober noch eigene TOPs einbringen zu können!

Instandsetzung vorrangiger Abschnitte

Instandsetzung vorrangiger Abschnitte

Das war buchstäblich die einzige Anstrengung , die unternommen wurde, um Presse und Öffentlichkeit zur Teilnahme an diesem Event zu ermuntern (wenn wir mal vom oft behaupteten händischen Bestücken von Briefkästen entlang des LWK, was freilich noch nie jemand bestätigen konnte, absehen wollen). Die allgemein übliche Erinnerung einige Tage vor dem betreffenden Ereignis blieb jedoch ebenso aus wie die endgültige Version der Tagesordnung − mit dem zu Veranstaltungsbeginn nachgereichten Hinweis, dass die vorläufige Tagesordnung, da niemand weitere Punkte eingebracht habe, eben auch die finale sei und sich deswegen(?) auch eine nochmalige Erinnerung von Presse und Öffentlichkeit erübrigt gehabt hätte.

Auf dieses Ungenügen hingewiesen, verlautete indessen per Mail:

„Diese [nämlich die endgültige TO-Fassung] wurde dann auch nochmals an den Presseverteiler gegeben zur Veröffentlichung. So war all die Jahre das Prozedere.“

Überblick bisherige Ausgaben

Überblick bisherige Ausgaben

Diese Behauptung erwies sich als falsch, übrigens nicht nur für 2019, sondern auch für „all die Jahre“ zuvor. Niemals ist die Presse kurz vorm Termin nochmals erinnert worden und ebenso wenig die interessierte Öffentlichkeit, die nun auch noch vergeblich auf die Endfassung der Tagesordnung warten sollte — mit dem Ergebnis, dass nicht ein*e Pressevertreter*in erschienen ist und auch nur eine einzige Bürgerin, die sich allerdings nur mit BaL-Mitgliedern vernetzen wollte (da es anderswo, nämlich am Weigandufer des Neuköllner Schifffahrtskanals, vergleichbare Probleme gibt: Kahlschlag der Ufervegetation und leerlaufende Beteiligung). Auch Bezirke und Senat schickten keine Vertretung, dafür aber BVG und BWB.

Gleichermaßen unzutreffend wurde behauptet, dass allein ein Expertenkreismitglied einen weiteren TOP einbringen könne und zwar mit der Begründung, „sonst könne ja jeder kommen“. Diese Impertinenz angesichts der oben zitierten Aufforderung der angeschriebenen Bürger*innen, bis zum 25.10. der Zentralen Anlaufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung (ZÖB) noch eigene Vorschläge zur Tagesordnung vorzuschlagen, wurde gegenüber einem Expertenkreismitglied, das die im vergangenen Dürre-Sommer v.a. im Kreuzberger Urbanhafen und Böcklerpark mit Wässern der Bäume und Entmüllen von Kanal wie Ufer überaus engagierte Initiative SOS-Landwehrkanal (siehe auch Petition und Presseresonanz − wobei wir Hetzblätter wie BZ und BLÖD übergehen) einladen wollte, sich in dieser Veranstaltung vorzustellen, noch folgendermaßen getoppt:

„Es kann nur ein Expertin/ Experte einen TOP auf der Infoveranstaltung anmelden und ausführen. [Siehe dagegen die übrigens mit dem offenen Verteiler des Expertenkreises an den verdeckten der Interessierten versandte Einladung!] Es liegt dann auch in Ihrer Verantwortung[!] was dort vorgetragen wird.“

Gliederung Pöyry-Präsentation

Gliederung zur Pöyry-Präsentation

Richtig ist vielmehr, dass zu Vorgängerveranstaltungen zahlreiche externe Beiträger*innen ohne solch völlig inakzeptable, ja absurde Auflage eingeladen worden sind, ja teilweise haben sie sich sogar selbst einladen können, etwa Vertreter*innen vom Fraenkelufer in Kreuzberg, oder wurden einfach von interessierten Bürger*innen eingeladen. — Nur so kann doch Öffentlichkeitsbeteiligung und vor allem das Gewinnen weiterer Engagierter überhaupt nur funktionieren (wenn es denn erwünscht ist…)!

Ein Vertreter der genannten Initiative SOS-Landwehrkanal, die sich auf ihre Vorstellung am 5.11. wahrscheinlich vorbereitet hatte, wandte sich am Vortag (4.11.) telefonisch an die ZÖB, nur um zu hören, das sei nun zu kurzfristig, ihre Vorstellung noch in die Tagesordnung aufzunehmen. Stattdessen wurden sie aufgefordert, sich doch in einer der nicht-öffentlichen(!) Expertenkreissitzungen zu präsentieren, obwohl das früher ausdrücklich verworfen worden war.

Tatsächlich aber hatte das erwähnte Expertenkreismitglied bereits am 9. Oktober(!) per Mail SOS-Landwehrkanal ZÖB und Expertenkreis angekündigt. Dass sie nun eigenmächtig und bilateral in den Expertenkreis gebeten wurden, verschwieg die ZÖB übrigens anderntags in der Veranstaltung. Sie habe es den Bürger- und Anwohnervertreter*innen doch telefonisch mitzuteilen versucht: ein höchst eigenwilliges Verständnis von Transparenz.

Das haben wir immer so gemacht…

Als Beispiel und Anschauungsmaterial angemessener Öffentlichkeitsarbeit hatten Mitglieder des BaL der ZÖB übrigens die Einladung zu einer Veranstaltung im Beteiligungsverfahren Dragonerareal/Rathausblock übermittelt, doch wurden sie am 5.11. brüsk beschieden, Bezirke oder Senat könnten in diesen Dingen verfahren wie sie wollten: die Form der Presse-/Öffentlichkeitseinladung, wie am 8.10. versandt, sei „hier im Hause Gesetz“!

Dies wirft selbstverständlich die Frage auf, weshalb denn dann diese Pseudobeteiligung überhaupt noch aufrecht erhalten wird, wenn ausgerechnet die Kommunikationsroutinen mit Presse und Öffentlichkeit im WSA Berlin bereits vorab intern und quasi „gesetzlich“ geregelt werden, so dass sie sakrosankt sind und keinerlei Modifizierung dulden. Gründe hierfür wurden nicht genannt!

Kurzer Blick zurück

Bestandserfassungen

Bestandserfassungen

Als sich zu Beginn der Mediation 2007 das Mediationsforum mehrheitlich(!) weigerte, die Sanierung des LWK ganzheitlich in den stadtökologischen Kontext zu stellen, zog bereits ein Großteil der überstimmten, hoch engagierten Bürgervertreter*innen aus.

Und als dann nach sechseinhalb Jahren Mediation klar wurde, dass die ZÖB nicht etwa unabhängig, über- und schon gar nicht allparteilich konzipiert, sondern eine Stabsstelle beim WSA werden würde, also immer Partei für jene Behörde würde ergreifen müssen, die doch (nach eigenem wiederholten Eingeständnis!), gravierend versagt hatte, als sie ihr gegenüber einem Weisungsverhältnis unterliegt, d.h. strukturell nicht mal zur Moderation in der Lage sein kann, verweigerte ein Anwohnervertreter seine Unterschrift unter die Abschlussvereinbarung und enthielt sich, so dass der echte, wirkliche, totale Konsens bekanntlich nie zustande kam und hinfort von „qualifiziertem Konsens“ gesprochen werden musste. Das WSA aber scheint seither mit wechselndem Eifer, doch völlig unbekümmert bemüht, diese Enthaltung rückwirkend zu legitimieren und damit zugleich die Unterzeichneten öffentlich zu desavouieren.

Bestandserfassungen

Bestandserfassungen

Jahrelang prangerten die Ausharrenden, die nur deshalb weitermachen, weil sie andernfalls gar keinen Einblick in und Einfluss auf das Projekt mehr gehabt hätten, vergeblich die offensichtlich ungeeignete und eben nicht „bedarfsgerechte“ Besetzung der ZÖB an, wie es in der Mediationsvereinbarung heißt. Und so konnte also ein Bautechniker Beteiligungsbeauftragter werden, da in der Leistungsbeschreibung, wie sie uns erst auf politischen Druck hin (dank einer Kleinen Anfrage unserer grünen Wahlkreisabgeordneten Canan Bayram) bekanntgegeben wurde, kommunikative Kompetenzen nur fakultativ und optional, nämlich lediglich „erwünscht“ waren.

Und trotz unzureichender Qualifikationen des Inhabers wurde dieser Dienstposten ungeachtet seines komplexen Aufgabenbereichs, für den nach fachkundiger Auskunft mindestens anderthalbe nötig wären, arbeitszeitlich auch noch vereinbarungswidrig reduziert (übrigens nur bis Ende dieses Jahres!), so dass die ganz offensichtlich notwendige intensive Weiterbildung, anders als von der vorigen Amtsleitung, Michael Scholz, verschiedentlich behauptet, völlig unmöglich gewesen und unterblieben sein dürfte.

Datenschutz?

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Aus angeblichen Datenschutzgründen bekamen wir hierüber jedoch wieder keinerlei Auskunft, (überraschender Weise dagegen recht detailliert über die langen Fehlzeiten der ZÖB aus gesundheitlichen Gründen). — Und da wir gerade beim Datenschutz sind: Dieser verbiete der Wasserstr.- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) auch den Einsatz dialogischer digitaler Tools, im offenkundigen Unterschied zu anderen deutschen Behörden —, aber den eigenen Internetauftritt zu verschlüsseln, bekommt die gesamte WSV und kriegen folglich auch die Wasserstr.- und Schifffahrtsämter nicht hin. M.a.W. sie zwingen jede*n Besucher*in ihrer Website zum elektronischen Striptease.

Wie ausgiebig berichtet, haben die Bürgervertreter*innen alles versucht: Mails und Briefe an die verschiedenen Sprossen der Verwaltungsleiter, an Politiker*innen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der #noafd, versteht sich!), ja sogar mit einer Klageandrohung ggü. einem ebenfalls grün „regierten“ Bezirk wegen Mediationsvertragsbruch: alles vergebliche Müh‘! Es fehlt nicht nur jede einklagbare Verbindlichkeit dieser „freiwilligen Selbstverpflichtung“, sondern passenderweise zugleich jede unabhängige Beschwerdeinstanz, etwa eine Ombudsstelle, und die sachlich mehr als gerechtfertigte Forderung nach Monitoring der Beteiligung, irgendeiner Form von Evaluierung, ja überhaupt nach Gehör bei vorgesetzten Stellen verhallt seit Jahren ungehört, ohne dass die sich Dekaden lang ehrenamtlich Engagierenden auch nur einer Begründung gewürdigt würden.

Kurz, es fehlt nicht nur jedweder Durchsetzungsmechanismen, sondern auch jede wirkliche fachliche Aufsicht, welche Beschwerdeführende mindestens anhören müsste, um die Arbeit in einem noch immer sehr neuen Tätigkeitsfeld, die Öffentlichkeitsbeteiligung nämlich, zu optimieren, welches Erfordernis schlechterdings vorausgesetzt werden muss. Angesichts des zu erkundenden Neulands „Partizipation“ fehlt in fast schon grotesker Weise jede Rückkopplung zum Zweck geregelten Nachjustierens in einem iterativen Prozess.

Und in solcher Lage wird also immer deutlicher, dass wir uns in diesem Verfahren auch noch mit „alternativen Fakten“ abplagen müssen. Dieser umfassende Relativismus wurde schlaglichtartig deutlich, als die ZÖB in einer Expertenkreissitzung den Gehalt der Vereinbarung von der individuellen Besetzung der zuständigen Stellen abhängig machte. Das dem nicht so sei und die Vereinbarung unbeschadet  aller Personalwechsel inhaltlich dauerhaft Bestand habe, war ein Hauptaugenmerk bei ihrer knapp einjährigen Aushandlung.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Wenn dem aber erfahrungsgemäß so ist und der Mediationsvertrag von jedem Neuzugang neu ausgelegt (wenn überhaupt zur Kenntnis genommen) wird, ist es doch vornehmste Pflicht und ureigenes Interesse einer ZÖB, dem entgegenzuwirken! Also auch hier konstatieren wir ein eklatant unzureichendes Umsetzen der MV v.a. nach ihrem Geist, was oberstes Anliegen sein müsste. Statt dessen scheint nun ihre jeweilige Auslegung/Anwendung allseitig offen! In keinem Bereich der WSV gibt es mehr Leute, die am Mediationsverfahren teilgenommen und die Abschlussvereinbarung mit ausgehandelt hätten. Der früher im Ministerium zuständige Abteilungsleiter, Reinhard Klingen, dem das Gelingen der partizipativen Planung und Umsetzung der LWK-Instandsetzung immer sehr am Herzen lag, und der, auf den Erosionsprozess hingewiesen, auch ein Gesprächsangebot gemacht hatte, wurde, ehe die Konstellation eingetreten war, darauf zurückzukommen, abberufen.

Sein Nachfolger, Dr. Norbert Salomon, weiß nichts von „Zukunft Landwehrkanal“ und ob der Stellenwert zivilgesellschaftlicher Partizipation im BMVI unter den diversen CSU-Ministern gewachsen ist, darf mindestens ebenso bezweifelt werden wie z.B. ihre Bereitschaft zur Verkehrswende — Auto-Minister Scheuer lt. MdB Florian von Brunn (SPD) kürzlich: „Wir müssen aufräumen mit der Vollkaskosituation, dass zu jedem Weiler und jedem Dorf ein Zug oder Bus fährt…“

Die ZÖB berief sich zur Rechtfertigung ihrer wenig ambitionierten Performance immer auf amtsinternes Bremserwesen, doch unter der neuen Amtsleitung scheint sich die deprimierende Sentenz nur wieder zu bestätigen: „Schlimmer wird’s immer“: Das formale Abarbeiten bestimmter Formate gilt augenscheinlich schon als gelingende Beteiligung, und der Umstand, dass die Mobilisierung für eine öffentliche Veranstaltung erneut und so vollkommen wie nie zuvor versagt hat, veranlasste die neue Amtsleiterin, Katrin Urbitsch, nicht etwa zur Manöverkritik und Verbesserungsvorschlägen, sondern wird mit der sinnreichen Feststellung abgehakt: „Wer kommt, der kommt; und wer nicht kommt, der kommt nicht…“

Zur Sachebene

Um abschließend doch noch von den Ebenen des Verfahrens und des Umgangs miteinander kurz in die Sachebene einzutauchen [siehe jetzt auch die Fotos der Präsentationen von WNA und Pöyry]:

Betroffenheits- und Wirkanalyse

Betroffenheits- und Wirkanalyse

Die optionale Stelle für ökologische Aufwertung mittels Anlage einer Flachwasserzone an der Baerwaldbrücke bzw. vor dem dortigen Steilufer scheidet schon deshalb aus, weil sie lt. Christoph Bonny vom WNA plötzlich ebenfalls instand gesetzt werden müsse. Das konnte ja niemand ahnen! (Zugegeben: wir kennen die Varianten nicht (mehr) metergenau, hatten aber beständig Menschen in unserm Kreis, deren Job auch die Kenntnis solcher Details umfasst.)

Weder 2012, als sie mit fachkundiger Unterstützung ausgewählt wurde, noch bei der Konzipierung des BfG-Unterhaltungsplans 2015/16, der die FWZ an der Baerwaldbrücke als Maßnahme im Rahmen der Unterhaltung klassifiziert, noch im Workshop zur Ermittlung der Varianten möglicher Aufwertungsmaßnahmen an den vereinbarten Stellen vor ca. einem Jahr war die Rede von weiterem Instandsetzungsbedarf an dieser Stelle. Klein-Reeder Karsten Sahner darf sich also freuen: Michael Scholz‘ Ankündigung, dessen zugesagten Öko-Beitrag für das ‚Ja‘ des Mediationsforums zum Gastrofrachter van Loon eintreiben zu lassen, wird mittelfristig nicht akut.

Jetzt, da es dem beauftragten Büro Pöyry nur noch um die artenschutzrechtlichen Fachbeiträge für den LPB im Rahmen der Genehmigungs-Unterlagen fürs PFV und − nach entsprechender „Wirkanalyse“ − um die Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft geht, wird deutlich, dass die Unterschiede von

  1. Ausgleichsmaßnahmen,
  2. sog. Sowieso-Maßnahmen im Rahmen einer seit über zehn Jahren rechtlich vorgeschriebenen Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Wasserstraßenunterhaltung und
  3. sog. On-Top-Maßnahmen, um die es bei Realisierung einer „Perlenkette“ ökologisch qualifizierter Abschnitte geht,

zusehends verschwimmen.

Im Ergebnis käme es doch aufs gleiche hinaus, meinte der Projektleiter. — Bloß, dass Kompensationsmaßnahmen vielleicht Mitte der 2030er Jahre in Angriff genommen werden, die On-Top-Maßnahmen aber eigentlich jetzt und sofort, jedenfalls möglichst zeitnah und v.a. ganz unabhängig von der Instandsetzung geplant und umgesetzt werden sollten.

Umweltplaner*in gesucht!

Hierfür ist schließlich die auf fünf Jahre befristete Stelle einer/s Umweltplaner*in ausgeschrieben worden. Die Bewerbungsfrist endet bereits in wenigen Tagen, nämlich am 17.11. Von einer Beteiligung des Expertenkreises bei der Aufgabenbeschreibung, wie das noch zu Zeiten der Mediation vorkam, war übrigens gar keine Rede mehr: Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind davor! Einst genügte die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung…

Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung

Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung

Doch dieses informelle Beteiligungsverfahren muss natürlich in den Augen der Verwaltung eine höchst überflüssige Verdopplung des Aufwands in Sachen zivilgesellschaftlicher Beteiligung sein, da ja das PFV all das (und erst dann auch rechtsverbindlich!) in standardisierter Form wird wiederholen müssen. Und diese Einschätzung ist natürlich in vielerlei Hinsicht zu spüren.

Start des Planfeststellungsverfahrens jetzt frühestens 2022.

1 Kommentar

  1. xonra said,

    15. November, 2019 um 13:29

    Sie verstehen nur eine Sprache.


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