Ökologische Gehölzpflege an Bundeswasserstraßen

[Update 21.08.10: Behauptung des Amtsleiters unzutreffend!
Was in unserm Bericht noch nicht ausreichend deutlich wurde: Es gibt den per Erlass des Verkehrsministeriums eingesetzten „Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen„, der innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung absolut bindend ist und auch von Externen wie dem Bundesforst in der BImA (mit dem Vermeidungsgebot etc.) eingehalten werden muss; und es gibt das „Leitbild der Gehölzunterhaltung an Bundeswasserstraßen“ − natürlich ebenfalls von einiger Relevanz, aber eben nicht so strikt verbindlich wie jener Erlass! Die Behauptung von WSA-Leiter Michael Scholz, dass sich „seine Abz-Mitarbeiter am BSK ‚erlass- und verfügungskonform‘ verhalten hätten“ [s.u.], ist unzutreffend, weil die Vorgaben des Leitfadens genauso missachtet wurden wie die Vorgaben des Leitbilds (hier insbesondere zur Entfernung der Neophyten und Förderung der einheimischen Naturverjüngung sowie Erhalt aller Altbäume 2. Ordnung, darunter auch Neophyten).]

Aussprachetag in großer Runde

Angesichts spektakulärer Rodungspläne auf dem Gendarmenmarkt und der eher klammheimlich durchgeführten Sommerfällungen in F’hain-Kreuzberg (ohne Frage auch in weiteren Stadtbezirken) sind die großflächigen Uferbiotopzerstörungen im Winter und zeitigen Frühjahr entlang des Berlin-Spandauer Schifffahrts- bzw. Hohenzollernkanals unter Regie des WSA-Außenbezirks Spandau bei vielen − zumal in diesem Sommer der Katastrophen − sicher längst in Vergessenheit geraten.

Nach scharfen Protesten von BI/Verein BaL und des Betroffenenrats Lehrter Straße hatte die Bundesbehörde in Person von Amtsleiter Michael Scholz in einer Sondersitzung des Mediationsforums am 19. April nicht nur Fehler eingeräumt und für die entstandenen Schäden umfassende Kompensation zugesagt, sondern es war für Juni auch schon ein Vor-Ort-Termin in kleinerer Besetzung (VertreterInnen von Abz, Unterer und Oberster Naturschutzbehörde, Verbandsnaturschutz, Bundesforsten, BürgerInnen sowie des Baumsachverständigen Dr. Barsig) vereinbart worden. Zu diesem Termin ist es freilich bis dato nicht gekommen − „wegen der Urlaubszeit“, so die wenig überzeugende Begründung, doch im September wird er definitv nachgeholt, versicherte der neue Sachbereichsleiter 2 des WSA Berlin, Lars Doering.

Irrtümliche Kappungen

Irrtümliche Kappung von Ahornbäumen

Dafür kam es am vergangenen Dienstag (10.8.) zum „Aussprachetag zur Gehölzpflege an Bundeswasserstraßen“, an dessen Teilnahme manch wichtige Akteure freilich ebenfalls urlaubsbedingt verhindert waren. Vor großer Runde aus VertreterInnen der verschiedenen WSA-Außenbezirke, der Obersten und vieler Unteren Naturschutzbehörde(n) inklusive Potsdam, Fürstenwald, Erkner und Henningsdorf, Bundesforsten, der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), dem BUND, Gartenbaufirmen, Baumsachverständigenbüros und des Betroffenenrats Lehrter Straße sowie der BaL e.V. sprach WSA-Chef Scholz in seiner Einführung von der neuen Situation, vor der die WSV durch die neuen ökologischen Erlasse und Richtlinien seitens des BMVBS und des BMU gestellt sei.

Diese Aspekte träten neben die angestammten hoheitlichen Aufgaben der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt sowie der wasserseitigen Verkehrssicherheit, zu der die zivilrechtliche Erfüllung der landseitigen Verkehrssicherungspflicht im Uferbereich sowie auf den Betriebswegen hinzukomme, doch auch dort, wo solche Wege fehlen, reicht der Auftrag gemäß neuer Rechtslage auch bei künstlichen Wasserstraßen, also Kanälen, über die Oberkante Ufermauer hinaus und stelle die hauptsächlich wasserbau- und bauverwaltungstechnisch ausgebildeten Mitarbeiter vor immense Herausforderungen. Radikaler Personalabbau, permanente Reduzierung der Staatsquote und stete Verknappung finanzieller Ressourcen würden die Erfüllung dieses komplexen Auftrags nicht eben erleichtern.

Ein Zielkonflikt, nicht zuletzt in der Wahrnehmung der Bürger, bestehe oft zwischen Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf der einen Seite, wo sich der einzelne Mitarbeiter in der persönlichen Haftung sehe und man bislang auch aus Sparsamkeitsgründen „nur alle fünf bis acht Jahre an die Gehölze herangetreten“ sei, und dem Schutz von Flora und Fauna auf der anderen. Für die Umsetzung der EU-WRRL sei zwar primär das Land, genauer SenGUV im Rahmen der Wasserwirtschaft, zuständig, doch auch die WSV habe nunmehr in einer auch wasserwirtschaftlichen Unterhaltung Belange des Biotop- und Artenschutzes verstärkt zu berücksichtigen und in die verkehrliche Wasserstraßen-Unterhaltung zu integrieren.

Die Fehlentwicklungen in jüngster Vergangenheit führte Scholz vor allem auf unzureichende Transparenz und Kommunikation zurück: Die neue ökologische Denkweise werde zwischen dem Verkehrsministerium, das den „nassen Bereich“ noch immer von Bonn aus verwalte, und den Fachbehörden, den Behörden auf der mittleren und jenen auf der unteren Verwaltungsebene noch nicht optimal übersetzt: eines sei der Erlass von Richtlinien, ein anderes, sie zu leben. Es bedürfe der Schaffung weiterer und der Verbesserung bestehender Schnittstellen, einer weit stärkeren Vernetzung, um der vielschichtigen, viel komplexer gewordenen Aufgabe gerecht zu werden, wozu auch eine Verbesserung der Transparenz des Behördenhandelns in den Augen der Öffentlichkeit gehöre. In dieser Hinsicht habe das Mediationsverfahren zum Landwehrkanal einiges erreicht, wovon man lernen könne, und die Errungenschaften in diesem Bereich dürften keine Insellösung bleiben, müssten ausstrahlen, aber auch zu Rückkopplungen führen.

Schnittgut

Schnittgut

All dem aber solle als erster, noch experimenteller Schritt dieser außergewöhnliche Termin dienen: zunächst einmal dem Einander kennen lernen der verschiedenen Akteure, aber nach Möglichkeit auch dem Treffen einiger verbindlicher Absprachen, was die Konkretisierung der Vergabe- und Auftragskriterien für die Fachfirmen und die einvernehmliche Arbeitsweise der Beteiligten angehe.

Präsentation des neuen Sachbereichsleiters

Der frisch gebackene Sachbereichsleiter Doering rekapitulierte in seiner Präsentation kurz die Aufgaben nach Bundeswasserstraßengesetz, das bei der Verwaltung der Wasserstraßen die Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern vorschreibt. Nun sei noch die Berücksichtigung des materiellen Rechts des Natur- und Artenschutzes hinzugetreten. Das WSA-Baumkataster werde schon lange und regelmäßig geführt, die Baumpflege orientiere sich am „Leitbild der Gehölzunterhaltung“ und der „ZTV Baumpflege“, und bis vor einem Dreivierteljahr habe die Benehmensherstellung mit den Unteren Naturschutzbehörden ja nur das Thema Uferbäume betroffen; nun aber umfasse sie im Hinblick auf Artenschutzbelange auch die Strauch- und Krautbestände im Böschungsbereich.

Die Vertreter des bezirklichen Naturschutzes erinnerten daran, dass die Berücksichtigung des materiellen Rechts zum Artenschutz schon länger Bestandteil der verkehrlichen Unterhaltungsmaßnahmen und vom WSA immer zu berücksichtigen sei. Im konkreten Fall entlang des BSK sei die großflächige Rodung von Ufervegetation über die Benehmensherstellung deutlich hinausgegangen. Überhaupt könnten die UNB immer nur beratend, nicht aber gutachterlich tätig werden, und insofern Artenschutzbelange ihre Dynamik haben, seien zu aktuellen Datenerhebungen und Ist-Zustandsbeschreibungen von Seiten der Bundesbehörde immer externe Fachleute für Gutachten heranzuziehen, grundsätzlich zumal bei Unterhaltungsmaßnahmen während der Schutzzeit. [Das scheint uns übrigens auch auf die „Baumarbeiten“ in Friedrichshain-Kreuzberg anwendbar, die dieses Sommerhalbjahr bisher prägten.]

Wenn der Vertreter der ONB das WSA auf die Wichtigkeit der Kenntnis dessen hinweist, wie die verschiedenen Bezirke organisiert und mit welchem Sachbereich konkret die Benehmensherstellungen vorzunehmen seien − dazu dienten doch die Benehmensbereisungen, warf hier der Amtsleiter ein, nicht zuletzt auch solche Zusammenkünfte „die doch zeigen, dass wir besser werden!“ −, kommen wir unsererseits nicht umhin, daran zu erinnern, dass wir die Senatsverwaltung über die Geschehnisse am BSK (die sich ja sozusagen ratenweise vollzogen) beizeiten hinwiesen − und auf die schädlichen Auswirkungen des Kahlschlags nicht zuletzt für die dortige Biber-Population −, doch leider keine Antwort erhielten und auch eine Intervention der ONB ausblieb.

Die Ausführungen Doerings, dass in alle Fragen der Unterhaltung immer die Verkehrssicherungspflicht hineinspiele und angesichts knapper Ressourcen bei allen Zielkonflikten die hoheitlichen Aufgaben vorangestellt werden müssten, stellte der BUND-Vertreter die Situation zu DDR-Zeiten gegenüber, als doch ungeachtet höheren Schiffsverkehrsaufkommens so etwas wie Uferböschungspflege gar nicht existierte und die Natur sich selbst überlassen blieb. Erst mit der Wende sei eine ganz andere Sichtweise aufgekommen, eine regelrechte Angst vor der Natur habe großflächige „Aufräumarbeiten“ veranlasst, und mit jeder Neubesetzung der betreffenden Außenbezirksstellen würden sie erst einmal intensiviert, mitunter in solchem Ausmaß wie im letzten Jahr am Oder-Spree-Kanal, wo es mitten im Sommer, mitten in der Brutzeit unter eklatantem Verstoß gegen Naturschutzrecht zur Kahlrasur ganzer Uferabschnitte gekommen sei. Man könne die Wegesicherungspflicht nicht durch Schaffen von tabula rasa erfüllen, hier gäbe es einen immensen Ermessensspielraum, der jedoch im Gegenteil nur immer enger ausgelegt werde. Deshalb sei die Kardinalfrage: Wie soll ein Ufer überhaupt aussehen? An welchem Leitbild orientieren wir uns bei der Ufergestaltung?

Und Michael Scholz führte vor Augen, dass sich achtzig Prozent der Binnenschifffahrt auf dem Rhein abspielten, die Binnenschifffahrt wiederum nur neun Prozent der Gesamtschifffahrt ausmache und in der Priorität die Schifffahrt nach Wasserwirtschaft und Land- bzw. Fischereiwirtschaft in der Wasserstraßenunterhaltung erst an dritter Stelle rangiere.

Schon im Mai seien mit dem Vertreter von Bundesforsten (jetzt Teil der BImA) die Qualitätsstandards von Ausschreibungen und Auftragsvergabe mit dem Ziel überdacht worden, solche Fehler wie am BSK in Zukunft und auch anderswo zu vermeiden. Vor allem gelte, nur das Notwendige zu tun, also das Vermeidungsgebot aus dem Leitbild der Gehölzunterhaltung zu beachten, gerade auch im Hinblick auf Strauchbestand und Unterwuchs (vertikale Strukturierung). Eine minimalistische Denkweise müsse hier Platz greifen, und es dürfe immer nur kurzstreckenweise und sukzessiv vorgegangen werden. Die fachliche Überwachung der Durchführung müsse besser gewährleistet werden, ebenso die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, und bei Abnahme der Maßnahmen eine Qualitätskontrolle und Evaluierung erfolgen. − Der Biberbeauftragte Manfred Krauß regte den Abschluss von Rahmenverträgen mit den privaten Pflegefirmen an, die dann flexibel verfahren und jeweils nur kleinräumige Bereiche bearbeiten könnten. − Und schließlich sollen im Interesse von Transparenz und verbesserter Kommunikation die Unterhaltungsmaßnahmen rechtzeitig auf der WSA-Website angekündigt und allgemeinverständlich erläutert werden.

Die BfG-VertreterInnen verwiesen hier darauf, dass das allgemeine Ablaufschema bei Unterhaltungsmaßnahmen vorsehe, in einem ersten Schritt das zuständige Bezirksamt nach Datenmaterial zu befragen und bei mangelnder Vollständigkeit und/oder Aktualität externe Gutachterbüros zu beauftragen.

Der neue Unterhaltungsplan Spree-Oder-Wasserstraße

Früher stellte die BfG Unterhaltungspläne nur bei Planfeststellungsverfahren und -beschlüssen auf, doch angesichts der gestiegenen Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange sollen solche Planwerke nunmehr einer allgemeinen ökologischen Optimierung der verkehrlichen Unterhaltung dienen. Vier U-Pläne hat die BfG im Auftrag der WSV in jüngster Zeit für verschiedene Gebiete des Wasserstraßennetzes aufgestellt und allgemeine und spezielle Anweisungen erarbeitet, damit im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung vor allem die Lebensraumfunktion der Gewässer, ihre ökologisch sensiblen Bereiche sowie der Artenschutz angemessen berücksichtigt werden.

Der auf den BSK und zahlreiche weitere Berliner Gewässer und Wasserstraßen referentiell anwendbare U-Plan „Spree-Oder-Wasserstraße“ (SOW) [Poster]für den von der Spreemündung in die Havel bis zum km 4.43 reichenden Abschnitt ist Anfang Juni dieses Jahres fertiggestellt geworden und hat eine zehnjährige Laufzeit. Er liefert Informationen zu Biotopausstattung und -evaluierung (Unterscheidung ökologisch wertvoller von weniger wertvollen Arealen), zu Arteninventar, ausgewiesenen Schutzgebieten, Planungen etc.

Nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz muss in die Gewässerunterhaltung die wasserwirtschaftliche Unterhaltung integriert werden, wodurch vor allem auch die Bewirtschaftungsziele nach EU-Wasserrahmen-, FFH– und Vogelschutzrichtlinie (siehe die §§ 27ff.) inklusive die besonderen Artenschutzauflagen (über BNatSchG §§ 45f.) in nationales Recht übersetzt wurden. − Die Unteren Naturschutzbehörden müssen die WSV beim Erreichen dieser Ziele unterstützen, wobei die Benehmens- und Einvernehmensherstellung durch die U-Pläne erleichtert werden soll, doch die Verantwortung verbleibt beim WSA. Allerdings gibt es für die WSV keine gesetzliche Verpflichtung, solche Pläne erstellen zu lassen bzw. ihre Vorgaben tatsächlich auch umzusetzen, selbst wenn sie z. B. für Rechtssicherheit bei der Unterhaltung sorgen, nicht zuletzt die öffentliche Akzeptanz notwendiger Maßnahmen verbessern sollen und nach unserer Meinung das sachliche Erfordernis auf der Hand liegt: Hier ist eigentlich der Gesetzgeber gefragt.

Die Biotopkartierung der Gewässerrandbereiche und ihre Evaluierung erfolgten nach einem fünfstufigen Bewertungsverfahren, wobei allerdings die BfG i.d.R. keine faunistischen Kartierungen durchführt. Nach der Erhebung des Ist-Zustands ist vor dem Hintergrund der verkehrlich erforderten und rechtlichen Vorgaben die Zielkonzeption das eigentliche Kernstück, die gemeinsam mit den beteiligten Behörden: Abz Spandau, UNB Spandau und der BImA (→ Bundesforsten), weiter ausgestaltet wurde.

Allgemeine und besondere Handlungsanweisungen für die MitarbeiterInnen vor Ort sind an der jeweiligen ökologischen Wertigkeit ausgerichtet und berücksichtigen natürlich auch die Freizeit- und Erholungsfunktion. [Wenn auch von naturschutzverbandlicher oder gar zivilgesellschaftlicher Beteiligung bislang leider keine Rede war, kommt unter diesen Stichworten nun endlich mal die Bevölkerung vor.]

Schwerpunkt Gehölzumbau?

Schwerpunkt des SOW aber bilden Gehölzpflege und Gehölzumbau von standortfremden hin zu standortheimischen Arten, wobei dieser Prozess sukzessive, langfristig und kontinuierlich erfolgen soll, um nicht die, Geschlossenheit der Straßen und Industrieanlagen verblendende „Gehölzkulisse“ und damit das Landschaftsbild zu beeinträchtigen, das vom Wasser aus den Eindruck einer naturnahen Flusslandschaft erweckt.

Da die Gehölzkulisse jedoch großenteils aus konkurrenzstarken, die Artenvielfalt beieinträchtigenden Neophyten wie Hybridpappeln, Robinien, Eschenahorn, aber auch Staudenflora wie Indisches Springkraut, Ambrosia u.dgl. besteht, soll in drei Schritten durch

  1. Entnehmen standortfremder Naturverjüngung (Beseitigung der Schösslinge)
  2. Maßnahmen an tendenziell verkehrsunsicheren standortfremden Bäumen (Entnehme, Kappen, habitusgerechtes Zurückschneiden) und
  3. Maßnahem an gesunden standortfremden Bäumen (Entnehme, Kappen, habitusgerechtes Zurückschneiden) zur Minderung der Verschattung

unter Förderung der standortheimischen Naturverjüngung von Eschen, Stileichen, Ulmen etc. (Nachpflanzungen mit Baumschulware nur ausnahmsweise zum Schließen von Lücken!) im Interesse der Biodiversität langfristig ein Gehölzumbau und Zurückdrängung standortfremder Staudenflora erreicht werden − ein Versuch, dessen Scheitern durchaus möglich und auch einkalkuliert sei. − Als Zielvorstellung wurde der Gehölzumbau nicht nur vom Vertreter der ONB (er mache die Uferbereiche als Biotopverbund tauglicher) und des BUND, sondern auch von BürgerInnenseite akzeptiert.

Zum Scheitern verurteilt, dafür Quelle neuer Fehler bei Unterhaltung

Gleichwohl erlauben wir uns an dieser Stelle den Hinweis, dass diese Strategie, die aus der Waldbewirtschaftung stammende Paradigmen umstandslos auf den städtischen Landschaftsraum überträgt, weder in der Forstwirtschaft noch im Naturschutz noch auch in der BfG selber unumstritten ist. Im Gegenteil werden große Hybridpappeln durchaus als zu tolerierende Stellvertretung autochthoner Gehölze toleriert und ihr ökologischer Wert zunehmend anerkannt; mit Einschränkung verhält sich’s auch so hinsichtlich Robinien und Eschenahorn, insofern einerseits neben den negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt die positive klimatische und sonstige ökologische Funktion solchen Baumbestands berücksichtigt und abgewogen werden muss, während andererseits für eine nachhaltige Unterbindung standortfremder Naturverjüngung schlicht die personellen und finanziellen Kapaziäten fehlen, weshalb die besondere stadtnatürliche Sukzession dann letztlich doch ihre eigenen Wege gehe. − Zum Dritten aber wird durch die Rede vom Fällen und Kappen auch gesunder Neophyten ein fatal missverständliches Signal an die MitarbeiterInnen vor Ort tätiger Fremdfirmen ausgesandt, die ihren abschnittsweisen Kahlschlag und die radikalen Kappungen gesunder Bäume im letzten Winter eben mit Hinweis auf einen geplanten Gehölzumbau rechtfertigten, wenngleich sie standortfremden Aufwuchs in Gestalt ausgedehnter Robinie-Hecken unangetastet ließen, den breiteren Kontext also offensichtlich gar nicht verstanden hatten. (Überdies ist die Vorstellung, das Personal beauftragter Fremdfirmen quasi nur unter Aufsicht qualifizierter Abz-Kräfte tätig werden zu lassen, nach Ansicht von Insidern auch wenig praxistauglich.) − Und WSA-Chef Scholz hält auch nach wie vor die Sprachregelung aufrecht, dass sich seine Abz-Mitarbeiter am BSK „erlass- und verfügungskonform“ verhalten hätten.

Im Hinblick auf die mangelnde Rechtsverbindlichkeit versicherte Scholz, das sich das WSA an diesen Unterhaltungsplan und seine Umsetzung gebunden fühle und auch dort, wo es noch keine U-Pläne gäbe, in Analogie zu Referenzstrecken in „iterativem Verfahren“ vorgehen wolle, immer vorbehaltlich des Hinreichens der zur Verfügung stehenden Ressourcen −, doch wie steht’s mit den anderen Behörden von den Bezirksämter bis zum Landesdenkmalamt? Der vor zehn Jahren erstellte U-Plan fürs Salzufer in Charlottenburg sollte auch iterativ entlang des gesamten Kanalverlaufs Anwendung finden, doch Landes- und Bezirksbehörden schlugen seinerzeit die Einladung zur Beteiligung aus und fühlten sich folglich an die Vereinbarungen auch nicht gebunden [mit denen sich bekanntlich auch das WSA selber unter weiland Hartmut Brockelmann/Mareike Bodsch schwer genug tat], doch auch bis heute manifestiert sich die fehlende UNB-Einbindung alljährlich im Kahlschlag am Salzufer dort, wo hundert Meter vor der Dovebrücke das Bezirksterritorium beginnt.

In alle Besprechungen im Rahmen der Erstellung des neuen U-Plans seien jedenfalls die UNB von Spandau und Mitte einbezogen worden und deren Anregungen in die Kriterien des SOW eingeflossen, so dass WSA wie Bezirksämter an die gemeinsam formulierten Ziele gebunden seien. Diese lieferten freilich nur den allgemeinen Maßstab, der die notwendige Benehmensherstellung bei Einzelmaßnahmen nicht ersetzen könne. Michael Scholz versicherte jedenfalls, den Paradigmenwechsel amtsintern durchzusetzen und seinen Stab entsprechend zu sensibilisieren.

Uferweg am BSK

BSK-Radweg mit Robinienhecke

Festzuhalten bleibt auch, dass die WSV bereits durch die Erlasse vom 1.12.08 und 10.2.09 zur wasserwirtschaftlichen Unterhaltung, also zu Pflege und Entwicklung losgelöst von der verkehrlichen, verpflichtet ist; des weiteren erinnern wir an die Aussage des Amtsleiters in jener Sondersitzung am 19. April d.J., bei verkehrlich weniger frequentierten Wasserstraßen wie eben am BSK auf größere Eingriffe in die Böschungsvegetation ganz zu verzichten. Dahinter sollte jetzt nicht mehr zurückgefallen werden!

Böschungsrodung am BSK

Uferrodung durch Abz

Was die konkrete Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange angeht, ist z. B. auch sicherzustellen, dass Fäll- und Schnittmaßnahmen in der Brut- und Vegetationsperiode − abgesehen von akuten Verkehrsgefährdungssituationen − prinzipiell unterbleiben und dass Bäume mit Brut- und Niststätten, Fledermaushöhlen u.dgl. erfasst und detaillierte Handlungsanweisungen erlassen werden, wie bspw. beim Antreffen von Niststätten während Baumarbeiten konkret zu verfahren ist.

Um zum Abschluss dieses Resümees eines allseits als erfolgreich und zielführend akklamierten Aussprachetags noch einen konkreten Missstand am Ufer des BSK anzusprechen [bitte auch Berichtigung unten beachten!]: hier sollte endlich gegen die seit Jahren stillschweigend geduldete Annexion längerer Böschungsabschnitte durch Laubenpieper der konventionellen Art, die komplette Rodung, anschließende Bepflanzung mit Zierrasen und Zweckentfremdung als Parkbucht eingeschritten werden. − Nicht zeletzt der Vertreter von Bundesforsten plädierte für hartes Durchgreifen.

Im übrigen sind wir gespannt, wann die Einladung zum avisierten Vor-Ort-Termin im September erfolgt, auf dass wenigstens mal eine der vom WSA zugesagten Wiedergutmachungen konkret geplant werden und noch im kommenden Herbst auch umgesetzt werden kann.

Parkbucht auf eingesäter Uferböschung

Parkbucht auf eingesäter Uferböschung

[Update vom 17.8.: Zu den Fotos: jenes mit den aufwachsenden Jung-Robinien am BSK-Radweg oben zeigt in erster Linie, dass der Abz die Grundsätze der Gehölzpflege gemäß „Leitbild der Gehölzunterhaltung“ der WSV nicht verstanden hat: Es wurden einerseits alte Robinien gefällt (das „Rodungsfoto“ zeigt eine solche Fläche, bei der nach Fällung durch Kleingärtner oder Abz-Mitarbeiter auch die Wurzelstöcke entfernt worden waren); andererseits wurde der massive Jung-Robinien-Aufwuchs toleriert und durch Altbaumfällungen sogar beschleunigt und damit die Naturverjüngung einheimischer Baumarten unmöglich gemacht (insofern dokumentiert das Bild des bewachsenen Uferwegs die Situation nach Abschluss der „Pflegearbeiten“ ).]

2 Kommentare

  1. Klimaschützer said,

    16. August, 2010 um 23:03

    Soso, es gibt in der Bundesbehörde Wasserschifffahrtsamt Berlin also

    „Die neue ökologische Denkweise“ (Zitat Amtsleiter Scholz). Na, ob das nicht mal wieder nur schönes Wortgeklingel ist? Wir werden es erleben.

    • BaL said,

      16. August, 2010 um 23:44

      Nee, diese „neue ökologische Denkweise“, die so neu ja nun auch nicht mehr ist, wurde im Zuge der (allzu späten) Umsetzung der einschlägigen EU-Gesetzgebung in nationales Recht [WaStrG + WHG] im „nassen Bereich“, wenn wir das richtig sehen, namentlich durch die sog. Ökologie-Erlasse des damaligen Abteilungsleiters im BMVBS, Bernd Törkel, angestoßen und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verordnet.

      Insofern Erlasse aber auch gelebt werden müssen, wie der Leiter des Berliner Wasser- und Schifffahrtsamts (WSA-B), Michael Scholz, ganz richtig bemerkte, will und muss der Chef nun zügig dafür sorgen, dass in seiner Behörde nicht nur ökologisch gedacht, sondern tatsächlich auch so gehandelt wird.

      Da diese schon oft „iterierten“ Absichtserklärungen jedoch immer sogleich mit dem Ressourcenknappheitsvorbehalt verschnitten werden, können sich die BürgerInnen von ihrer Kontrollpflicht auch in diesem speziellen Fall mittelfristig guten Gewissens nicht entbunden fühlen.


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