Stadtpolitik nach der Wahl

Die ökologische Frage ist für die soziale konstitutiv!

Bericht von einer spannenden Veranstaltung

Montag vergangener Woche (21.11.) fand im Rahmen des Abendsalons der Hermann-Henselmann-Stiftung eine sehr gut besuchte Veranstaltung zur „Stadtpolitik nach der Wahl“ statt. Auf dem Podium saßen die designierte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke), die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, Antje Kapek (die auf den Posten der Umweltsenatorin „bewusst verzichtet“ habe), der Vorsitzende des SPD-Fachausschusses Soziale Stadt, Volker Härtig, Christian Hönig, Baumschutzreferent des BUND, und Joachim Oellerich von der Berliner MieterGemeinschaft.

Als Moderator der dreistündigen lebhaften Diskussion, an der sich auch zahlreiche Menschen aus dem Publikum beteiligten, überzeugte Dr. Thomas Flierl (ebenfalls Die Linke).

Von der Tagesordnung

  1. Bezahlbares Wohnen
  2. Partizipativ-nachhaltige Stadtentwicklung
  3. Umwelt und Verkehr

konnten nur die ersten beiden Punkte behandelt werden, doch die Umwelt-Thematik wurde, da laut Koalitionsvereinbarung eine „sozial-ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung“ erstrebt wird, immer wieder angesprochen, und zur Verkehrsthematik soll es im neuen Jahr eine eigene Veranstaltung der Henselmann-Stiftung geben.

Publikum

Das Publikum

Zum Auftakt drückte Frau Lompscher ihre Zufriedenheit darüber aus, dass Natur und Grünflächen wieder zum Umweltressort gehören und nicht mehr zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wo Konflikte immer hausintern bereinigt worden seien, was wohl andeuten sollte, das Naturschutz und Grünplanung meist den Kürzeren zogen.

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A.Kapek, K.Lompscher, V.Härtig, T.Flierl, J.Oellerich

Dass Umwelt, also etwa Klimaschutz, mit Verkehr vereint wurden, ist natürlich von der Sache her uneingeschränkt zu begrüßen, aber ob in einer Senatsverwaltung für „Stadtentwicklung und Wohnen“, so die offizielle Bezeichnung, Natur und Umwelt, wenn sie in einem anderen Ressort angesiedelt sind, nicht auch jeweils erst im zweiten Schritt beschäftigen, wenn die Planung des Bauens und Nachverdichtens zumindest im Groben bereits steht, ist zu befürchten. Christian Hönig verhehlte da seine Besorgnis nicht.

Räumliche Landesplanung, Stadtentwicklungsplanung, Aktualisieren des Flächennutzungsplans, die Bau- und die wohnungspolitische Abteilung gehören zur neuen Stadtentwicklungsverwaltung, aber bspw. das Landschaftsprogramm, das Ausgleichsflächen-Kataster, das geplante Kataster für ökologisch besonders wertvolle, mögliche Tabu-Gebiete fürs Versiegeln − all das wird also wieder in einem anderen Haus bearbeitet.

Von Grünen wie Linken ist neuerdings erfreulicherweise viel von der Planung, Erhaltung und Förderung der „Grünen Infrastruktur“ die Rede, also von Parks, Grünanlagen, Grünvernetzung −, was aber doch nur mit der Planung von Bauvorhaben, der verkehrlichen und auch der sozialen Infrastruktur integriert geschehen kann, wenn die steigenden Anforderungen erfüllt und Zielkonflikte so früh wie möglich erkannt und entschärft werden können. Beide Bereiche gehören als gleich wesentlich unauflöslich zusammen, müssen zumindest − gerade in einer mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels kämpfenden, wachsenden Stadt − als gleichrangig erachtet und deshalb unbedingt auch in den Planungsprozessen synchronisiert werden.

Das wichtige Feld „Grüne Infrastruktur“ wird durch diesen Ressortzuschnitt u.E. gleich wieder herabgestuft. Die Stadtentwicklungs- und Bauplanung droht wie gehabt erst mal ohne Berücksichtigung der Natur- und Umweltschutzbelange Entwürfe mit technischen Kennziffern vorzugeben.

Andererseits, um die Aufbruchsstimmung nicht gleich einzutrüben, werden die Begriffe „kooperativ“ und „gemeinsam“ immer wieder beschworen, das „gemeinsame Gestalten“ prangt als Losung und Aufforderung über der umfänglichen Koalitionsvereinbarung (KoaV): Wollen wir also nicht sofort rummäkeln, sondern auf die in Aussicht gestellte enge, fruchtbare Kooperation zwischen beiden Senatsverwaltungen hoffen, spricht doch auch der Regierende:
„Wir haben uns einen kooperativen Stil vorgenommen und werden uns eng abstimmen […] Bei Rot-Schwarz gab es eher verteilte Rollen und Auffassungen, jetzt sind wir uns in der Zielsetzung einig und auch darin, dass alle am selben Strang ziehen wollen“, Berliner Zeitung, 24.11.16.

Sozial-ökologische Problematik

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J.Oellerich, C.Hönig, T.Flierl, V.Härtig, K.Lompscher

Dass Natur und „Umwelt“ konstitutiver Bestandteil des Sozialen sind, weshalb auch schon geraume Zeit im Interesse der Zukunftsfähigkeit unserer Lebens- und Wirtschaftsweise ein sozial-ökologisches Betrachten und Herangehen gefordert ist, fasste Katrin Lompscher in die Sentenz

„Man kann durchaus grün sein, aber nicht links, doch man kann nicht links ohne zugleich grün sein!“

und Antje Kapek stellte sich umgehend als links-grün vor.

Deshalb widmen wir uns auch als Stadtnaturschützer*innen zunächst dem sozialen Aspekt.

Um das auf den Nägeln brennende Problem mangelnden bezahlbaren Wohnraums anzugehen, müssen lt. Lompscher dringend Mieter- und Wohnraumschutz verbessert werden, braucht es zunächst einen Wohnraumbedarfsbericht, der auch die dramatisch steigende Wohnungslosigkeit und Problematik der Zwangsräumungen beinhalten muss, v.a. aber einen Konzeptteil mit Maßnahmenkatalog, um nicht bei statistischem Erfassen stehenzubleiben.

Neubau, das ist nicht neu, kann eher nicht, v.a. nicht an erster Stelle, die „Anspannung des Wohnungsmarkts“ lindern, die ja nur im mittleren und v.a. unteren Segment besteht, denn angesichts der Bau- und Grundstückspreise ist er ohne öffentliche Wohnraumförderung fürs untere Einkommenssegment und die Transferleistungsempfänger*innen unerschwinglich.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Das Portfolio der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften umfasst derzeit ca. 300.000 Wohnungen. Bis 2025 soll es auf 400.000 wachsen und in der neuen Legislatur sollen 30.000 (jährlich sechstausend) neu gebaut sowie insgesamt 25.000 zugekauft werden, wofür die Eigenkapitalausstattung entsprechend erhöht wird. Mindestens die Hälfte der Wohnungen sollen zu „sozialen Konditionen“ zu mieten, also Ziel öffentlicher Wohraumförderung sein, in deren Genuss nur die landeseigenen Gesellschaften kommen. Die Zahl der geförderten Wohnungen soll sich von jetzt 2500 auf 5000 verdoppeln, was allein mit 320 Mio. € zu Buche schlagen wird.

Die Mieten städtischer Wohnungen dürfen künftig nur noch zwei Prozent jährlich steigen, Modernisierungsumlagen maximal sechs Prozent pro Jahr betragen, die Modernisierungen müssen wirtschaftlich sein, und es soll Mieterbeteiligung geben.

Aktuell geplante, doch heftig umstrittene Wohnungsbauvorhaben zeigen, dass der städtische Neubau in geordneten Planungsprozessen unter frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung ablaufen muss, so die künftige Stadtentwicklungssenatorin. Grundsätzlich aber führe an Nachverdichtung kein Weg vorbei, doch sie müsse den Anforderungen einer ökologischen Stadtentwicklung gerecht und „stadtplanerisch hergeleitet werden“, damit es zu einer „vernünftigen Quartiersentwicklung“ komme.

Kontrapunkte

Gegen dieses Füllhorn an „Wohltaten“, wie der SPD-Baupolitiker Volker Härtig nicht müde wurde, die Vorhaben durch den Kakao zu ziehen, sah er sich zum Setzen des Kontrapunkts berufen und erinnerte in dieser Rolle des Advocatus diaboli und Wermutstropfens, die er da nach eigenem Bekunden und nicht nur aus dramaturgischen Gründen spielte, verblüffend dem bisherigen Bau-, jetzt Innensenator Andreas Geisel, wenn dieser Ausführungen zur partizipativen, sozial-ökologisch nachhaltigen Nachverdichtung lauschen musste. [Vlg. unseren Beitrag zu einer Podiumsdiskussion am 30. August zum drohenden Fallout einer ökologisch-naturschutzfachlich ungezügelten Bauwut mit ähnlicher personeller Besetzung.]

Zunächst verwies Härtig darauf, dass bei 1,6 Mio. Mietwohnungen die dreihunderttausend städtischen und zweihunderttausend genossenschaftlichen nicht mal ein Drittel ausmachten, die übrigen aber nicht in den Genuss der „Wohltaten“ kämen, doch im KoaV fände sich leider nur wenig zur Regulierung des privaten Wohnungsmarkts. − Umgekehrt würden in den landeseigenen Wohnungen nicht nur arme Schlucker leben, sondern zu einem Drittel Leute, die Mietsenkungen überhaupt nicht nötig hätten.

Dann aber fiel Härtig ins Intonieren eines Baut auf! Baut auf! In nur fünfzehn Jahren sei Berlin um eine halbe Million Menschen gewachsen, was 250.000 Wohnungen bedeute, und weitere dreihunderttausend würden bis 2025 gebraucht. Bei Andreas Geisel hieß das „Wir können gar nicht so viel bauen, wie wir brauchen!“ Jedenfalls bleibe uns der angespannte Wohnungsmarkt bis auf weiteres erhalten, so dass die Regulationsmöglichkeiten viel weiter gefasst werden müssten und über die öffentlichen Gesellschaften hinaus.

Planungsleitlinien

Antje Kapek machte deutlich, dass in Dekaden Versäumtes nicht in fünf Jahren wettgemacht werden könne, allenfalls in zehn. Stellschrauben für die Regulierung des privaten Wohnungsmarkt seien nicht gedreht worden und müssten nun nachjustiert werden, doch könne das Versäumte auch nicht allein auf Landesebene nachgeholt werden, und sie verwies auf entsprechend geplante Bundesratsinitiativen, um bundesweit geeignete Instrumente zu verbessern −, allein, so erinnerte der SPD-Mann, bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen im Bund bleibt das auch erst mal Schall.

Die Grünenpolitikerin sieht ein hohes Protestpotential bei den 12 bzw. 11 geplanten großen neuen Stadtquartieren und ebenso bei den vielen kleineren geplanten Neubaustandorten, weshalb Planungsleitlinien niedergelegt wurden, wonach die soziale und grüne Infrastruktur immer mitbedacht werden müsse. Die Bestandsbevölkerung habe durch Nachverdichtung vorwiegend Nachteile und müsse deshalb auch Vorteile bekommen, auf dass es ein Nehmen, aber auch Geben werde, weswegen die Planungsprozesse grundsätzlich und immer partizipativ organisiert werden müssten!

Umweltgerechtigkeit

Publikum

Publikum

Christian Hönig vom BUND kam auf den wichtigen Begriff der Umweltgerechtigkeit zu sprechen, der zwar im KoaV stehe, aber in der bisherigen Diskussion noch nicht genannt worden sei. Ein Indikator dafür sei der Zugang zu wohnungsnahem Grün, womit aber nicht nur die eigentlichen öffentlichen Grünanlagen, sondern auch kleinere, wohnungsnähere Grünflächen gemeint seien, die jetzt eben zugebaut würden.

In diesem Kontext erweise sich das Herauslösen des Naturschutzes aus der Stadtentwicklung fatal und die Sorge um diese kleinräumige und dennoch immens wichtige Stadtnatur müsse unbedingt in den angesprochenen Planungsleitlinien aufgehoben werden, damit sie nicht zwischen zwei getrennten Verwaltungen untergehe. Dies spiegele sich auf der kommunalen Ebene, wo zwar die Stadtentwicklungsämter zur Baugenehmigungsbeschleunigung mehr Personal erhielten, die für Umwelt- und Naturschutz hingegen nicht. Doch es gebe viel zu wenig Leute, um jeweils herauszuarbeiten, wie trotz Nachverdichtung möglichst viel an natürlichem Bestand, an Vegetation und unversiegeltem Boden erhalten werden könne.

[Anschauungsmaterial in F’hain-Kreuzberg liefern etwa der Campus Ohlauer oder die Blücher-/Ecke Schleiermacherstraße, wo alter wertvoller Baumbestand oder der Großteil einer Parkanlage einer am Rechner entworfenen Planung geopfert zu werden drohen, die zwar sozialen Zwecken dienen soll, dies aber gerade durch rücksichtsloses Ausblenden der in diesen am höchsten verdichteten Innenstandbereichen ohnehin knappen Naturausstattung konterkariert wird. Wer sich aber für deren Erhalt und eine Planung aus dem Bestand heraus einsetzt, wird dann wahlweise als Gegner von Behinderten, Obdachlosen oder Geflüchteten diffamiert, wie z.B. hier.)

Fehlende Neujustierung der Wohnungspolitik?

Joachim Oellerich von der MieterGemeinschaft übte den Schulterschluss mit Härtig, vemisste im KoaV jeden Hinweis auf die bestehende Konfliktlage der sich laut Wohnungsmarktberichten von IBB bis Jones, Lang, Lasalle (JLL) nach wie vor dramatisch öffnenden Schere zwischen Angebot und Nachfrage. Nur im hochpreisigen Segment herrsche Ausgeglichenheit, und auch dem Eigentumswohnungsbau werde eine gute Perspektive bescheinigt… Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) fordere daher eine grundlegende Neujustierung der Wohnungspolitik, doch die kann Oellerich im KoaV nicht finden. Wir müssten wegen der Startups, der Bildungseinrichtungen etc. für die nächsten zehn Jahre mit einem jährlichen Bevölkerungszuwachs von vierzigtausend rechnen, aber es würden kaum neuntausend Wohnungen p.a. gebaut. Von den Privaten dürfe man nichts erwarten, denn die würden − Überraschung! − vom Mangel profitierten und sich angesichts der Kapitalmarktsituation auf bindende öffentliche Förderung natürlich nicht einlassen. Wir seien also auf die Städtischen angewiesen, doch die öffentliche Bautätigkeit sei viel zu niedrig. Die KoaV aber schreibe die schlimme Lage nur fort.

Lebensqualität!

Die designierte Bausenatorin wiederholte, dass sie von einer solchen Bedarfsherleitung nichts hält. Ausgangsfrage müsse doch sein, wie wir eine menschenwürdige Stadtgestaltung ermöglichen. Hier muss sich der Blick über den inneren S-Bahnring und auch Berlins Außenbezirke hinaus in Richtung einer Kooperation mit Nachbar Brandenburg richten, denn das Wachstum der Metropole sei immer auch die Entleerung ihres Umlands. Und da auch das natürlich nur kooperativ gehe, sei ein Beirat für eine gemeinsame Metropolregionentwicklung beschlossen worden, um die Randbezirke zu entwickeln. Und es fehlte nicht der Hinweis auf den Landesentwicklungsplan, an dessen Erarbeitung gerade eine Online-Beteiligung möglich sei, aber so wie es Frau Lompscher sagte, klang es eher nicht nach regem Gebrauch der Beteiligungsmöglichkeiten.

Städtebauliche Verträge zur Sozialbindung privater Investoren

Angesichts dessen, dass der Neubau der letzten Jahre in hohem Maß am Bedarf vorbei gegegangen sei, müsse jetzt organisiert werden, endlich das zu bauen, was am meisten fehle! Luxuswohnungsbau müsse direkt verhindert werden, indem er sonst seinerseits den bedarfsgerechten verhindere. [Da fällt uns doch gleich das auf der sog. Cuvrybrache am einzigen Kreuzberger Spreeuferzugang geplante Luxushotel ein.] Um eine Sozialpflichtigkeit der Privaten zu erreichen, gelte es, das Instrument des Städtebaulichen Vertrags auszugestalten [s.u.]. Insbesondere aber brauche es ordentliche Bebauungspläne mit den gesetzlich gewährleisteten Beteiligungsmöglichkeiten; nach und nach müssten die alten Baunutzungspläne in B-Pläne umgewandelt und die bezirklichen Bereichsentwicklungspläne partizipativ fortgeschrieben werden, wofür es wiederum auf Landes- wie Bezirksebene einer deutlichen Personalaufstockung bedürfe, doch hier könnten momentan sogar Stellen offenbar auf Grund eines Fachkräftemangels nicht besetzt werden. − Letztlich aber könne die Politik nur die Rahmenbedingungen schaffen, dass sich öffentliche und private Bautätigkeit ergänzen.

Sozialrendite erhöhen!

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Antje Kapek, Katrin Lompscher und Volker Härtig

Antje Kapek konnte nahtlos anknüpfen und warnte, die Bezahlbarkeit als einziges Kriterium für Wohnraum gelten zu lassen und darüber die Wohn- und Lebensqualität hintanzustellen, die Qualität des Wohnumfelds, die Gewährleistung der vielfältigen Durchmischung und die Verhinderung von Verdrängung. Die meisten Finanzmittel flössen neben dem Bildungsbereich jedenfalls in die Wohnungspolitik. Private Bauvorhaben müssten im Anschluss ans Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, eben durch Städtebauliche Verträge, künftig eine höhere Sozialrendite abwerfen, indem sie neben bezahlbaren Wohnungen auch in die soziale und grüne Infrastruktur als Ausgleich für zusätzliche Versiegelung investieren, wie es im KoaV heißt. Doch hierfür sind selbstredend Umsetzungsmechanismen erfordert, und neben der Erhöhung der Ressourcen auf den verschiedenen Ebenen sei auch eine Verwaltungsmodernisierung dringlich, die dennoch nicht von heut auf morgen zu wuppen sei.

Entsprechend forderte Katrin Lompscher, die Planung auch bei Privaten so aufzustellen, dass für die Stadt der größtmögliche sozial-ökologische Effekt rauskomme. Es nütze überhaupt nichts, den Bezirken irgendwelche zu erreichenden Zielzahlen aufzugeben, sondern der StEP Wohnen müsse aktualisiert und gemeinsam mit den Bezirken ein „Wohnflächen-Informationssystem“ (WOFIS) entwickelt werden. Auf dieser Basis könne man dann Vereinbarungen über die elf oder zwölf Großbauflächen treffen. All das gehe jedoch nicht top down, sondern nur gemeinsam!

Volker Härtig verwahrte sich gegen dieses angebliche Relativieren der Aufgabe, eine weitere Marktanspannung zu verhindern, die SPD wolle sozialer bauen [Heiterkeit im Publikum] und habe deshalb auch einen Ankaufsfonds für die Ausübung des Vorkaufrechts in Erhaltungssatzungs- oder sog. Milieuschutzgebieten nach §172 BauGB vorgeschlagen, der nun verwässert im Kapitel Finanzen stehe. Als probates Mittel gegen Bodenspekulation sieht er die Ausweisung städtebaulicher Entwicklungsgebiete, doch dieses erstklassiges Instrument finde er nicht mehr im KoaV. [Siehe indes gleich S. 22, ab Z. 20]

Stimmen aus dem Publikum

In mehreren Fragerunden wurde die Diskussion fürs Publikum geöffnet und auch hier von verschiedenen Stimmen behauptet, man stehe schon wieder auf der Bremse. Wir müssen hingegen sagen, dass in den drei bis vier ersten Beiträgen bitter beklagt wurde, das Tempelhofer Feld und die Elisabeth Aue nicht betoniert zu haben bzw. es nicht noch zu tun, macht uns dem Naturschutz Verpflichtete betroffen, ja wütend! Dass sich die Berliner*innen mehrheitlich für den Erhalt dieser einzigartigen Freifläche ausgesprochen haben, scheint für viele einfach nicht akzeptierbar, und daran, dass nur ein Drittel Wohnungsbau und davon nur die Hälfte und auch nur auf 10 Jahre mit Mietpreisbindung vorgesehen war, musste der BUND-Vertreter erst erinnern.

Nur Feld und Acker?

Die Elisabeth Aue wurde gar als verkehrlich bereits gut angebunden und ansonsten als „bloßer Acker“ geschildert, was Hönig und Kapek gemeinsam zurückwiesen. Gerade die Finanzpolitiker hätten angesichts einer komplett fehlenden Erschließung und deshalb unwägbaren Kostenrisiken sich neben dem BER nicht noch ein weiteres Fass ohne Boden öffnen wollen und letztlich das Vorhaben verhindert, berichtete die Grüne.

Die Elisabeth Aue aber ist Natura2000-Gebiet, grenzt an ein EU-FFH-Gebiet (Naturpark Barnim) und ist eben nicht bloß ein Acker, sondern eine ökologisch wertvolle Grünfläche! Sie liege genau zwischen zwei Entwicklungsachsen mitten im Landschaftsraum, und hier ein weiteres Quartier zu entwickeln, sei raumplanerisch genau nicht gewollt, sekundierte Katrin Lompscher.

Gleichwohl bleibe sie Potentialfläche, beharrte sogleich Volker Härtig und mahnte, sich nicht von allen Verbindlichkeiten zugunsten „wolkiger Planungsgrundsätze“ zu verabschieden. Weniger als zwanzig Prozent der Wohnbauflächen befänden sich in Landesbesitz!

Milieuschutz und Vorkaufsrecht stärken!

Die Verschärfung der §172-Erhaltungssatzung werde ganz schwer. In F’hain-Kreuzberg sei es ein einziges Mal in 25 Jahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts gekommen [und zwar durch Hans Panhoff in der Wrangelstraße 66]. Jens Holger Kirchner habe in Pankow Vorbildliches geleistet, obwohl er ein Grüner sei, sorgte das selbsternannte Enfant terrible für einige Lacher. Aber der Milieuschutz müsse auch auf Landesebene gestärkt werden, sonst würden ihn CDU-Stadträte einfach nicht anwenden. – Und im übrigen gehe es auch nicht an, dass Bezirke drei-, viertausend Wohnungen genehmigen würden und solche wie Reinickendorf nur zweihundert!

Andere aus dem Publikum beklagten, dass unter den privaten Bauträger*innen die „Kreativcoleur“ [gewissermaßen die jungen Wilden unter den Investor*innen] viel zu kurz kämen und auch über Berlins Liegenschaftspolitik noch gar nicht gesprochen worden sei. − Da schlug Volker Härtigs Ansage, dass die BImA an genau diesem Montag den Kaufvertrag für das Dragonerareal in Kreuzberg annuliert habe, richtig ein! [Siehe auch hier.]

Verschiedene Beiträger*innen bekräftigten, es sei nicht nicht akzeptabel, einen schon mit vierzigtausend Menschen pro Quadratkilometer hochverdichteten Innenstadtraum „stadtökologisch nachhaltig“ weiterzuverdichten, während die „landschaftlich geprägten“ Bezirke und umliegenden Randgemeinden dünn besiedelte Außenzonen aufwiesen.

Zur Mietpreisbremse kam vom Architekten Carsten Joost die Anregung einer schärferen Anwendung des Wirtschaftsstrafrechts bei Fällen schamlosen Ausnutzens der Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt, wenn etwa Vermieter falsche Angaben über die Vormiete machen. Hier müsse viel mehr Transparenz verlangt werden.

Es kam der Vorschlag, die Grunderwerbssteuer zu erhöhen, um mehr Mittel fürs Bauen zu akquirieren, doch nur eine Zweitwohnungssteuer-Erhöhung, die zwanzig Mio. € bringen soll, wurde lt. Antje Kapek beschlossen; ferner eine Bundesratsinitiative, um die Grunderwerbssteuerbefreiung bei Share Deals (also dem Kauf von Immobilien haltenden Gesellschaften) abzuschaffen.

Berliner Neubauverhinderungsdiskurs?

Ein noch jüngerer Mann, der sich als Journalist einführte und auch über die Veranstaltung berichten wollte, fragte zunächst nach konkreten Möglichkeiten, das durch höchstrichterliche Rechtsprechung „stumpf gewordene Schwert“ Milieuschutz (es sei ein unzulässiger Eingriff ins Eigentumstrecht, zeitlich beschränkt, wie auch das Umwandlungsverbot nur temporär gelte) zu schärfen −, um dann seinerseits die versäumte Betonierung von THF und Elisabeth Aue zu beklagen, was er auf eine grassierende Neubau-feindliche Stimmung zurückführte, die sich ökologisch oder naturschutzfachlich legitimiere durch Entdecken entweder einer Kaltluftschneise oder eines „seltenen Lurchs“ oder gewachsener Kiezstrukuren wie am Mauerpark [wodurch er mit sich selbst etwas in Widerspruch geriet]. Und fragte rhetorisch, wie man ernsthaft auf den Gedanken kommen könne, diesem „Kiezchauvinismus“ gegenüber jeglichem Neubau ausgerechnet durch mehr Partizipation abzuhelfen. Umgekehrt würden besagter „Kiezchauvinismus“ und der Neubau-feindliche Diskurs, der in Berlin besonders virulent sei, durch die KoaV auch noch befeuert.

Obwohl der Journalist Teile der vorangegangenen Diskussion ganz offensichtlich verpasst oder nicht recht verstanden hatte, bekam er nun umso mehr Beifall.

Partizipation befriedet Baufeindlichkeit

Christian Hönig kontert diese Diagnose mit dem Positivbeispiel der Bukower Felder, deren Bebauung zunächst auch vehement abgelehnt wurde, doch durch Einbeziehung der Bevölkerung „von Anfang an“, also durch Partizipation gerade eine Neubau feindliche Stimmung gedreht wurde.

Doch das konnte Joachim Oellerich vom MieterEcho wenig beeindrucken, er hatte sein Stichwort bekommen und konnte nur bestätigten, dass der „Neubauverhinderungsdiskurs“ in Berlin viel stärker sei als in jeder anderen Stadt. In Wien bspw. verstehe man gar nicht, was es bedeute, dass der Borkenkäfer(!) geschützt werden müsse bzw. heiße es dort, „ja, da hinten haben wir eine Ecke für irgendwelche Ziesel“. [Ausgerechnet in Wien, das waldreicher ist als Berlin und ein so viel besseres Planungs-, Bau- und Mietrecht hat usw.!]

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Joachim Oellerich, Christian Hönig, Thomas Flierl (v.l.n.r.)

Oellerich zitierte Antje Kapek verkürzt, so dass ihr Hinweis, Neubau verschlechtere erst einmal die Lebenssituation der Eingesessenen, den Anschein bekam, sie lehne deswegen Neubau ganz ab, und bezeichnete diesen selbstgebastelten Pappkameraden als klassisch. Die grüne Fraktionsvorsitzende hatte aber vom Generieren von Vorteilen auch für die Bestandsbevölkerung durch den Investor gesprochen, etwa durch die Bereitstellung eines Kita-Platzes oder Schaffen einer Grünfläche.

Darüber hinaus ereiferte sich der Mieter-Lobbyist über die KoaV-Formulierung (S. 25, Z. 114):
„Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch.“
„Was“, so rief Oellerich aus, “ heißt denn hier ‚verstärkt‘? In der letzten Legislatur wurde das Vorkaufsrecht berlinweit ganze drei Mal genutzt. Jetzt also vielleicht vier Mal?“

Für Antje Kapek resultiert eine Stimmung der Neubauverhinderung eben aus schlechter Planung und mangelnder Partizipation: „Ich will mich mit 08/15-Planungen aus den 90ern nicht zufrieden geben, und genau das war der Masterplan THF!“ Nicht zuletzt um solche Qualitätsansprüche gehe es in den Planungsleitlinien. Und dazu trete als weiterer Maßnahmenkatalog im Interesse sozial-ökologischer Stadtentwicklung der Stadtentwicklungsplan (StEP) „Grüne Infrastruktur“.

ad 2) Partizipativ-nachhaltige Stadtentwicklung

  • Stadtentwicklung im weiteren Sinn
  • Planungsleitlinien
  • Vision für Berlin

Nach ihrer Vision für die Stadtentwicklung befragt, begann Antje Kapek erst mal bei der  Wohnungsbaubeschleunigung, die als Ausrede gedient habe, alle anderen Belange in den Hintergrund zu drängen: von der Baukultur über die soziale bis zur grüne Infrastruktur. Gerade beim Nachverdichten, also Bauen im Bestand, brauche es jedoch Kriterien, um zu einer „solidarischen offenen Stadt“ zu kommen. Es gelte, Quartiersidentität zu entwickeln und bei Bauvorhaben Landschaftsplaner von Anbeginn einzubeziehen –, eine alte Forderung der Umweltverbände!

Stichworte neuer Planungs- und Baukultur

Umweltplanung, ein anderer Umgang mit Wasser, Abwasserreinigung, dezentrale Regenwasserversickerung, Gründachstrategie [schon im Frühjahr 2015 beschlossen!], Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Zero-Waste nannte die Grüne als Stichworte einer umweltfreundlicheren Lebens- und Wirtschaftsweise; ferner die Stadt der kurzen Wege, lebendig, gemischt, vielfältig. Berlin wolle Klimaschutzstadt sein, Solarhauptstadt werden [im Ernst: es gibt einen Masterplan Solarhauptstadt, worüber z.B. der Tagesspiegel am 11.11.15 berichtete –, bei 0,6% Solarstromanteil im vergangenen Jahr!] und fühle sich den Global Sustainable Development Goals verpflichtet. Der Braunkohleausstieg solle spätestens 2020 erfolgen, die Abschaltung des KW Klingenbergs im Frühjahr 2017! Im Rahmen eines Energiewendegesetzes solle der Ausstieg auch aus der Steinkohle vorbereitet und das rekommunalisierte Stadtwerk finanziell besser ausgestattet werden.

Eine Änderung der Planungskultur sei ebenso dringlich wie die Formulierung von Leitlinien für Beteiligung, um nicht jedes Mal die Diskussion über Formate von vorne zu beginnen. Mehr offene Bauwettbewerbe solle es geben mit Chancen auch für kleine und junge Architekturbüros und das Baukollegium öffentlich tagen. Alle StEPs bedürften der Aktualisierung.

Die BerlinStrategie solle das Stadtentwicklungskonzept 2030 weiterentwickeln und auch den Flächennutzungsplan (FNP) daran anpassen.

Teile des Flughafengebäudes Tempelhof sollen zu einem „Kultur- und Kreativhafen“ ausgebaut werden mit Proberäume, Studios und Künstlerateliers, Film- und TV-Produktionsfirmen sowie Forschungseinrichtungen aus dem Kreativbereich.

Katrin Lompscher betonte die Wichtigkeit nicht nur von Leitlinien für Beteiligung, sondern auch von verbindlichen Beteiligungsstrukturen sowohl auf bezirklicher wie Landesebene. Ein Ständiges Stadtforum für die Debatte von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft über Aufgaben und Projekte der Stadtentwicklung soll geschaffen, Mitentscheidungsstrukturen sollen etabliert werden. Nicht nur auf Landesebene, sondern in allen Bezirken soll es Beteiligungsbeauftragte geben, am besten in den Organisationseinheiten für ’sozialraumorientierte Planungskoordination‘, damit bei Planungen ein Mehrwert für alle herausspringe, die davon betroffen seien. Weiterhin wurde ein intelligenter Hochhausentwicklungsplan genannt.

Wieder hielt es Härtig nicht länger: all diese Leitlinien seien zwar ein schöner „Weihnachtswunschzettel, das größte ABM-Programm für Stadt- und Landschaftsplaner“, werde aber keine Stadtplanung steuern können, denn in Plänen könne man nicht wohnen. − Die Chuzpe der SPD, die seit Dekaden die Baupolitik verantwortet, ist auf alle Fälle beachtlich!

Im Publikum wurden konkrete strittige Bauvorhaben wie die der WBM z.B. in der Ifflandstraße aufgerufen. Ein Architekt freute sich auf eine neue Baukultur, die endlich das „Kiste senkrecht oder horizontal“ überwinde.

Claudia Bartholomeyczik von der Initiative Kiezerhalt fragte nach dem Stellenwert von Umweltgerechtigkeit und Klimaschutz, wenn es im Berliner Umweltatlas heiße, es dürfe in gründerzeitlichen Quartieren keine weitere Verdichtung geben, sondern vielmehr die Durchlüftung verbessert, der Vegetationsanteil erhöht, bestehende Freiflächen erhalten, Flächen entsiegelt und Blockinnenhöfe begrünt werden.

Stadtverträglicher Tourismus
wurde gefordert, der aus überfrequentierten Quartieren heraus- und in noch touristisch weniger bekannte Gebiete gelenkt werden. Nach Katrin Lompscher geht es v.a um die Durchsetzung des Verbots der Zweckentfremdung, und für bestimmte Quartiere um ein Verbot weiterer Beherbergungsbetriebe. Die Ordnungsämter müssten z.B. nächtliche Ruhestörung stärker ahnden können als bisher.

Verbindlichkeit
Angesichts des aufwändigen, aber überzeugende gemeinsame Ergebnisse zeitigenden Mediationsverfahrens „Zukunft Landwehrkanal“ fragte BaL-Vertreter Achim Appel nach der Verbindlichkeit von (nicht nur diesen) Beteiligungsergebnissen, nachdem sie sowohl von verschiedenen beteiligten Bezirken als auch von Senatsvertretern missachtet wurden und werden und es eine ganze Reihe beiseite geschobener Beteiligungsergebnisse gäbe, und ob und wie die Qualität der Beteiligung auf Verwaltungsseite verbessert werden solle. − Auf breiter Grundlage beschlossene Beteiligungsergebnisse, so Frau Lompscher hierzu lapidar, müssen dann auch für alle Beteiligten verbindlich sein.

Agenda 2030
Rudi Blais von der BI Kleiner Tiergarten/Ottopark aus Moabit erkundigte sich, ob der 2006 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Lokale-Agenda21-Prozess mit der im KoaV genannten Agenda 2030 weitergeführt werde, nachdem er unter der Groko ja ruhte. Würden die Klimaschutzziele endlich berücksichtigt oder vorhandenes Grün weiter reduziert und Parkanlagen wie Kleiner Tiergarten und Ottopark in kostspieliger „Qualifizierung“ weiter verunstaltet? Laut Antje Kapek wird die Agenda 21 nicht direkt fortgeführt, jedoch darauf aufgebaut, und ihre Ergebnisse (besonders in der Bildung für nachhaltige Entwicklung) würden gesichert.

Die Grenzen der Nachverdichtung
Brigitte Nake-Mann von der BI Silberahorn Plus erklärte, Andreas Geisel habe Verdichtung akzeptabel machen wollen, doch es gehe um die Grenzen der Verdichtung und bestehe ein Unterschied zwischen den innerstädtischen, hochverdichteten Gründerzeitvierteln, die nun ökologisch nachhaltig nachverdichtet werden sollen, während die landschaftlich geprägten, ungleich weniger verdichteten Siedlungsbereiche verschont blieben. Wie könnten in einer künftig möglichen Vier-Millionenstadt sowohl die großen, klimatisch bedeutsamen als auch die kleinen wohnungsnahen Grünflächen erhalten werden? – Das Argument des Anwohner-Egoismus verschleiere für gewöhnlich ganz andere (nämlich private Verwertungs-)Interessen. Sie wünscht sich ein sehr viel transparenteres, v.a. distanzierteres Verhältnis von Landesregierung und -politik zu den großen Investoren. Auch auf bezirklicher Ebene sollte es Stadtforen geben und verschiedene Beteiligungsformate gekoppelt werden.

Arten- und Stadtklimaschutz

BUND-Vertreter Hönig stellte erst mal klar, dass es in Berlin nicht um Lurche, sondern den Schutz der bedrohten Zauneidechse (Rote-Listen-Art) gehe, die allerdings – wie auch andere geschützte oder streng geschützte Arten − keine Bauvorhaben verhindern könne, sondern [mit fragwürdigen Effekten auf die Populationen] im Bedarfsfall umgesiedelt werde. Noch sei Berlin ein weithin bekannter Hotspot der Artenvielfalt und der Verschiedenheit gefährdeter Biotoptypen, doch trotz Bundesnaturschutzgesetz könne Naturschutz Bautätigkeit gar nicht aufhalten: Wenn die Auflage, Ersatz-Lebensstätten zu schaffen, durch Vogel- und Fledermauskästen erfüllt sei, dürfe gebaut werden, doch im versiegelten Stadtraum finden die Tiere dann keine Nahrung mehr. Gerade weil sich die meisten Flächen in Privathand befänden, seien ganzheitlich gedachte Leitlinien immens wichtig. Andernfalls würden die schrumpfenden Grünflächen nur immer stärker beansprucht, schließlich übernutzt und durch eine allein darauf reagierende Gestaltung (Stichwort Liegewiese) naturschutzfachlich entqualifiziert.

Ferner, so Hönig, haben Mieter gar kein Recht, bspw. gegen brutale Nachverdichtung ihrer Innenhöfe zu klagen, sondern nur der Eigentümer der Immobilie, der freilich ganz andere Ideen habe. Die kleinklimatisch und d.h. eben auch gesundheitlich so wichtige Versorgung mit wohnungsnahem Grün sei nicht einklagbar, was immer nur die enorme Wichtigkeit besagter Planungsleitlinien unterstreiche.

Partizipative, sozial-ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung als Gentrifizierungstreiber?

Als Oellerich von der MieterGemeinschaft versicherte, er sei nicht gegen Artenschutz, aber wenn er lese, dass die integrierte, ökologisch nachhaltige und partizipative Stadtentwicklungsplanung weiterentwickelt werden solle, nur sagen könne „Hoffentlich nicht!“ und darauf die Funktionsweise von Verdrängungsmodernisierung schilderte, die von spekulativen Verwertungsketten in Gang gesetzt, vielleicht in durchgrünten Quartieren ende, die aber mittelschichtig homogenisiert seien, erntete er Protest aus dem Publikum: All das sei inzwischen bekannt; jetzt erwarte man die Beantwortung der Fragen.

SPD-Vertreter sieht Leerstellen
Auch Volker Härtig versicherte erst einmal, dass die SPD zwar hinter dem KoaV stehe, reklamierte aber das Recht, auf seine Leerstellen hinzuweisen. Ganz sicher seien neue Stadtentwicklungspläne nötig, v.a. auf Bezirksebene eine neue Bauleitplanung und ein Ende der vorhabenbezogenen B-Pläne! In seinem Heimatbezirk F’hain-Kreuzberg gebe es rege Beteiligung und eine Liste von Bauvorbescheiden werde regelmäßig im Netz veröffentlicht, wo sich die Bürger dann informieren und ungesäumt protestieren könnten. [Für uns ist diese Liste beim besten Willen nicht auffindbar, und so möchten wir an dieser Stelle erinnern, dass es teilweise bisweilen auch den gewählten Repräsentanten so gehen muss: das löst dann häufig vehementen Protest aus!]

Härtig wie Lompscher bemerkten sehr richtig, das Wettbewerbe, von renommierten Plaunungsbüros gewonnen, oft genau dieselben Kistenarchitektur zeitigten, so als hätten sie gar nicht stattgefunden, aber die Senatorin will keine „oberste Geschmackswächterin“ sein. [Hier kann u.E. ein Blick auf die jeweilige Jury-Zusammensetzung vieles klären.]

Umweltgerechtigkeit zum Zweiten

Abschließend unterstrich die neue Stadtentwicklungssenatorin und frühere Umweltsenatorin die Bedeutung der Umweltgerechtigkeit: Die ökologische Frage sei konstitutiver Bestandteil der sozialen! Der Zielkonflikt zwischen politisch notwendiger Nachverdichtung und dem ebenso notwendigen Erhalt stadtökologischer Lebensqualität werde uns immer begleiten, doch beide Aspekte seien gleichrangig: Dies müsse immer und auf allen Ebenen berücksichtigt werden!

Da in Berlin mittelfristig der Kapitalismus leider nicht abgeschafft werde, müssten wir umso stärker über Kommunalisierung und Rekommunalisierung nachdenken, darüber aber nicht die Wirtschaftsdynamik vergessen, um die notwendigen materiellen Mittel zu generieren.

Die grüne Linke Antje Kapek begreift sich im Hinblick auf eine ökologische Stadtentwicklung als Teil des „Originals“ [doch dann fragt sich, weshalb ausgerechnet das Umweltressort, einstmals die grüne Kernkompetenz, wie wir inzwischen wissen, an eine Parteilose geht]. Eine enge Kooperation zwischen Stadtentwicklungs- und Umweltressort ergebe sich zwangsläufig. − Wir dürfen gespannt sein.

Stadtentwicklung, so schloss Moderator Flierl nach ca. drei Stunden die Veranstaltung, ist ein Marathonlauf, keine Kurzstrecke.

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1 Kommentar

  1. Christine said,

    30. November, 2016 um 23:39

    Vielen Dank für diesen dataillierten Bericht über die Veranstaltung. Ich wollte da unbedingt hin, hatte aber einen wichtigen anderen Termin, den ich nicht versäumen durfte. Die ganze Zeit ärgerte ich mich und dann finde ich das hier. Großartig!


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