Vom Innehalten zum Überholen

Forum bereitet Gespräch im Ministerium nach

AG LWK

Leiterin AG Landwehrkanal, Dr. Ernst (m.), mit Pressesprecherin Bodenmeier, Ingenieur Heier

Recht turbulent ging’s streckenweise zu in der gut sechsstündigen 27. Sitzung des Mediationsforums „Zukunft Landwehrkanal“, das sich am Montag, 21.2., u. a. die Nachbereitung der Dialogveranstaltung im BMVBS vorgenommen hatte. Es kam zu emotionalen Ausbrüchen, welche die inzwischen mühsam erreichte Qualität des Umgangs miteinander zu beschädigen drohten und auf Neulinge arg irritierend gewirkt haben müssen, doch − und das wurde auch mehrfach ausgesprochen − nicht zum wenigsten dem plötzlichen Druck geschuldet sind, den die von Regionalleiter WSD Ost, Tjark Hildebrandt, schon anlässlich jenes Termins unvermittelt aus dem Aktenkoffer gezogene Zeitschiene mit ihren Meilensteinen erzeugt hat. „Vom Innehalten zum Überholen“, nannte es ein Anwohnervertreter, was nicht zuletzt die Leiterin der AG LWK, Frau Dr. Ernst, sehr treffend fand. [Update: Ihre Präsentation zur Konzeption E-HU, Zeitschiene und Meilensteine siehe jetzt auch hier und hier ihre aus Zeitgründen nicht präsentierte Präsentation.]

Beteiligungsfallen

Konzeption E-HU 01

Präsentationsgliederung Konzeption E-HU

Ums gleich vorweg zu nehmen: der Eindruck, dass da eine gefährliche Tendenz besteht, das Mediationsverfahren in einer Weise zu instrumentalisieren, die den Geist der Mediation austreibt, Partizipation zu einem Abstimmungsritual herabstufen will und damit selber ein arger Rückfall im verwaltungsseitigen Lernprozess bedeuten würde, verfestigte sich. Für eine Vorgehensweise zu sprechen, wie sie das jüngste Schreiben des Abteilungsleiters Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsministerium, Reinhard Klingen, formuliert und wie es doch allein der Mediation entspricht: „Die AG LWK entwickelt unter Beteiligung des MF für die Sanierung des LWK […] konsensfähige Varianten […]“, fehle ihm, Hildebrandt, das Mandat, müsse er sich erst erneut mit dem Ministerium abstimmen. − Hieran nahm denn auch Hans Pahnoff Anstoß, neuer Xhainer Baustadtrat und Newcomer im MV: Er bspw. habe als Stadtrat das Mandat seines Bezirks, Hildebrandt aber offenbar nicht das seines Ministeriums: „Vielleicht könnte da ja mal jemand aus Bonn* ins Forum kommen, der das Mandat hat.“

Die Zwänge der Verwaltung

Bundeshaushaltsordnung §§ 24, 54

Bundeshaushaltsordnung §§ 24, 54

Gar so unverständlich ist Hildebrandts Lavieren freilich nicht und wenn wir uns nur an genannten Brief halten, kann dieser [vorm oben zitierten Satz] durchaus auch als Indiz dafür gelesen werden, dass das BMVBS bzw. Abteilungsleiter Klingen nur unter ganz bestimmten Bedingungen (noch) zum Mediationsverfahren steht: „Ich hatte Herrn Hildebrandt gebeten, den gemeinsam mit der AG LWK erarbeiteten und mit dem BMVBS abgestimmten Zeitplan Ihnen vorzustellen. Frau Dr. Ernst hat angeboten, in der nächsten Forumssitzung Ihnen den Zeitplan, die Meilensteine und die Abstimmungsschritte mit dem Forum sowie die zugrunde liegenden Begrifflichkeiten zu erläutern.“

WSV-VV 2107 § 2

VV-WSV 2107 § 2: Zweck der Entwürfe

Ohne jetzt in Hybris zu verfallen: das kann sich durchaus auch auf unsere Kritik hier im Blog beziehen, wonach der WSD-Regionalleiter in jener Dialogveranstaltung, als er die Zeitschiene und vor allem das Prozedere erstmals erläuterte, vom „Geist der Mediation“ verlassen schien. Diesen Eindruck hatten übrigens auch nicht wenige TeilnehmerInnen sogleich körpersprachlich und im Anschluss an die Veranstaltung auch verbal zum Ausdruck gebracht, hat doch der skizzierte Werdegang sog. Realisierungsvarianten tatsächlich nicht mehr viel mit Mediation und echter Partizipation zu tun: das Forum figuriert zunächst nur als Adressat und passiver Empfänger einer zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen intern ausgehandelten Nachricht. Doch die Fortsetzung von Klingens Schreiben kehrt, wie zitiert, wieder zum Prinzip der Mediation, d. h. zur Beteiligung des Forums zurück. − Wir dürfen also aufs Resultat der neuerlichen Abstimmung gespannt sein.

Gemischte Gefühle

WSV-VV 2107 § 4

VV-WSV 2107 § 4: Zuständigkeiten

Nach ihren Eindrücken von dieser Dialogveranstaltung im BMVBS reihum befragt, äußerten denn auch − nach allgemeinem Lob über diese vertrauensbildende Maßnahme, die Offenheit zumindest eines Teils der Ministeriumsvertreter, ihrem Festhalten am Verfahren „Zukunft LWK“ und der gezollten Wertschätzung für seine schon geleisteten Arbeit − die BezirksvertreterInnen ihr Befremden über die bekundete Hilflosigkeit des BMVBS gegenüber Kritik des BRH: solche Erfahrungen mit dieser Institution, die sich angeblich sachlichen Gegenargumenten gegenüber völlig unzugänglich zeige, könnten sie aus bezirklicher Warte jedenfalls nicht bestätigen.

WSV-VV 2107 § 5

VV-WSV 2107 § 5: Bearbeitungsgrundsätze

Für Erheiterung sorgt die Anekdote, dass es nach Auskunft wenigstens des Pförtners ausgerechnet vorm Bundesverkehrsministerium keine Fahrradstellplätze gibt, doch ernsthaft fragen sich gewerbliche Nutzer des Kanals, wie der Spagat zwischen Herabstufung des LWK und seiner nachhaltigen Sanierung so bestanden werden könne, dass er nicht auf Kosten der Schifffahrt gehe. − Der Vertreter der BWB fand 680 Mio. Euro jährlich für die Unterhaltung des gesamten Wasserstraßennetzes sehr wenig.

Kursus in Verwaltungsdeutsch

Auch die Erläuterung der Begrifflichkeit, also dessen, was unter IST und SOLL, Realisierungsvarianten, Lösungsgrundsätzen und Zielvariante zu verstehen sei, führte zumindest, was uns angeht, noch zu keinem gemeinsamen Verständnis und nicht nur wegen den Eigentümlich- und Schwerfälligkeiten des Verwaltungssprechs, wie es der ins Forum geeilte Baudirektor der WSD Ost, Hans Bärthel, nahelegte, sondern weil auch die jüngsten WSV-Verwaltungsvorschriften von Partizipation und einem ihrer wichtigsten Instrumente, der Mediation, leider noch immer keine Notiz genommen, geschweige sie in die minutiös vorzuschreibenden Abläufe des Verwaltungshandelns zu integrieren versucht haben. Diesen Stoff müsste vielleicht mal eine noch zu erlassende VV-WSV 2107b organisieren, zweckmäßigerweise gleich unter zivilgesellschaftlicher Beteiligung…

IST und SOLL

WSV-VV 2107 § 3 b

VV-WSV 2107 § 3: Begriffsbestimmungen

Beim IST gelingt die Begriffbestimmung  noch relativ am leichtesten; hier riefen AnwohnervertreterInnen noch mal in Erinnerung, wie viele Jahre das Forum das WSA vergeblich zu dieser Bestandserfassung ermuntert habe. Doch die Verwendung von SOLL als Beschreibung dessen, was der Kanal noch leisten können muss und Frau Dr. Ernst immer nur auf die Wasserspiegelbreite rekurrieren lässt, erschien uns denn doch unterkomplex. Hier ist nicht nur „konservativ“ auf die Ermöglichung des (reduzierten) Schiffsverkehrs abzustellen, sondern „progressiv“ auf die Entwicklung dessen, was der Kanal für die Stadtökologie leisten kann, ja leisten können muss, wenn wir die ganzen Leitbilder und Nachhaltigkeisstrategien von der Anpassung an den Klimawandel bis zum Schutz der Biodiversität ernst nehmen.

Der ökologische Aspekt war uns, wie erwähnt, in der Erörterung der Entwurf Haushaltsunterlage (E-HU) ziemlich kurz gekommen, mag der Geist der Ökologie-Erlasse im BMVBS auch so lebendig wesen wie nie zuvor. Und bspw. § 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) „Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer“ bezieht sich nicht nur auf natürliche Gewässer und ist nicht mit dem bevorstehenden Einbau einer Fischaufstiegshilfe an der Mühlendammschleuse für den Landwehrkanal abgehakt, wie WSA-Chef Scholz suggerieren möchte, sondern hier betrifft die Wiederherstellungspflicht alle querenden Gebäude in allen Bundeswasserstraßen, also durchaus auch Ober- und Unterschleuse des LWK.

Ökologie und Betriebswirtschaft

Konzeption E-HU 02

Konzeption E-HU: Darstellung des IST

Und die WSV muss über Kompensationsmaßnamen hinaus aktiv ökologisch aufwertende Maßnahmen durchführen, die unter bestimmten Bedingungen (mangelnde Wirtschaftlichkeit) gemeinsam mit dem Land im Zuge seiner wasserwirtschaftlichen Aufgaben, aber doch wohl endlich auch mal der Umsetzung von dessen STEP Klima, Stadtlandschaft- und Biodiversitätsstrategie zu finanzieren sind. So wenig wie Autobahnen, gibt’s nachhaltige Stadtentwicklung zum Nulltarif, und wann, wenn nicht im Zuge der LWK-Sanierung sollen Maßnahmen wie die Anbindung der Tiergartengewässer oder die Schaffung von ökologischen Trittsteinen geplant und umgesetzt werden? Wofür wurden denn sonst UVS und LPB auf den Weg gebracht?

Abfahrtslauf zur Konzeption E-HU?

Ihr Angebot einlösend, erläuterte die Leiterin der AG LWK, Frau Dr. Ernst, die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2107 zum „Aufstellen und Prüfen von Entwürfen“ im Kontext der einschlägigen Paragraphen 24 und 54 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) [unsere Abb. zum Vergrößern anklicken!], wonach Ausgaben für größere Baumaßnahmen erst im Haushalt veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenermittlung und Zeitplan vorliegen, und sie erst begonnen werden dürfen, wenn dies auch hinsichtlich ausführlicher Entwurfszeichnungen und detaillierter Kostenberechnungen der Fall ist. Der E-HU hat vor allem Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der Maßnahme nachzuweisen (wobei, auf die Gefahr, uns zu wiederholen, mit Blick auf den ökologischen Teil des Kriterienkatalogs die Zielvariante nicht bloß umweltverträglich zu sein hat, sondern einer ökologischen Aufwertung dienen, gewissermaßen einen Überschuss an Nachhaltigkeit enthalten muss. „Bestmöglicher Baumschutz“ ist da eine notwendige, keinesfalls hinreichende Bedingung!)

Konzeption E-HU 03

Konzeption E-HU: Randbedingungen des SOLL

Als SOLL-Zustand definierte Annette Ernst, wie gesagt, das, was das Bauwerk nach seiner Sanierung leisten und an künftigen Anforderungen erfüllen soll −, und in genau diesen Zusammenhang gehört auch seine stadtökologische Funktion, insofern bspw. zum ganzheitlich zu sanierenden „Bauwerk“ auch die Uferstreifen des Kanals gehören. Es geht bei den Belangen der Wasserwirtschaft und des Naturhaushalts nicht nur um den „Erhalt des ökologischen Potenzials“, sondern um seine Erschließung, um diesen für Stadtnaturschutz eher negativ konnotierten Begriff mal in ökologisch verträglicher Weise zu verwenden.

Dazu kommen die Belange „fachfremder Gesetze“ (Denkmalschutz) und der Nutzung als Wasserstraße (Schifffahrt). Auch hier hat eine zukunftsfähige Sanierung die Belange eines ebensolchen, nämlich umweltverträglichen, idealiter klimaneutralen Schiffsverkehrs zu berücksichtigen.

Rahmen- und Randbedingungen, Ziel- und Lösungsvariante

Während zu den Rahmenbedingungen z. B. die personelle Kapazität und die voraussichtliche Bauzeit gehören, zählt zu den Randbedingung, die nach jenen von WSV und Mediation fein säuberlich getrennt werden, auch die einzusetzende Technologie, deren von BürgerInnenseite durchgesetzten innovativen Komponenten − durchaus auch kostenrelevant, indem sie die Bauzeit womöglich halbieren −, anders als das BMVBS auf unsere Nachfrage nur noch mal wiederholte, mitnichten ausreichend erprobt sind. Als mediative Randbedingung erscheint der Kriterienkatalog, dessen Einhaltung Voraussetzung des Konsenses über Ziel- und Lösungsvariante ist.

Nach der, allerdings schon von 2008 datierenden Vorschrift befand sich nach einem Aperçu von WSD-BDir. Bärthel das Mediationsforum 2009 bereits in der Kür, nämlich bei SOLL und Ziel, während zur Pflicht, der Ermittlung des IST, noch einiges gefehlt habe. Diese Erhebungen müssten nach VV 2107 unbedingt vollständig vorliegen, bevor man sich der Beurteilung der abschnittsweisen Koordinierung der Methodenkombinationen aus dem Fächer der technischen Möglichkeiten zuwende und viele Realisierungsvarianten entwickle, um daraus und den Randbedingungen zuletzt die Zielvariante abzuleiten.

Spätes Auftauchen einer alten E-HU

Konzeption E-HU 04

Konzeption E-HU 04

An der IST-Erfassung arbeite die durch WNA-Ingenieure verstärkte AG LWK zurzeit mit Hochdruck, und hier sollte das Forum nach übereinstimmendem Plädoyer der anwesenden WSV-MitarbeiterInnen vorerst weitere Debatten um SOLL, Lösungsgrundsätze, Realisierungsvarianten, Zielvariante etc. zurückstellen, um den Abschluss der Bestandserfassung nicht zu verzögern. − Bereits der seinerzeit genehmigte [aber inzwischen längst zurückgezogezogene!] Entwurf Haushaltsunterlage von 1995 zur Gründungssicherung der Uferbefestigung [Achtung: PDF mit 36 MB sowie die Pläne in DIN A3 mit 5,4 MB] mit vergleichbarer Untersuchungstiefe enthalte wertvolle Erkenntnisse, woran sich anknüpfen lasse**, wenn man nur an die Erfassung der ca. 151 sog. Wechselstellen, also Uferabschnitte mit je unterschiedlichen Spezifika ihrer Befestigung, sowie der Halte-, Einlaufstellen etc. denke.

Wie auch schon im Fall der BRH-Prüfberichte und der Stellungnahmen sind auch bei dieser alten E-HU die WSV-MitarbeiterInnen angeblich die ganze Zeit über davon ausgegangen, dass diese Unterlagen dem Forum natürlich längst bekannt seien, und mochten es kaum glauben, als sie nun erfuhren, dass sie erst vor kaum einer Woche und auf ihre Nachfrage hin BürgervertreterInnen zugegangen seien, die erst durch den ebenfalls zurückgehaltenen BRH-Bericht überhaupt darauf aufmerksam geworden waren. − So verweist, wenigstens wenn wir Glück haben, eine Kommunikationspanne auf die andere…

Neue Schleifen?

Konzeption E-HU 05

Konzeption E-HU: Anforderungen ans SOLL | Zeitplan

Nach Abschluss dieser Grundlagenermittlung (IST, Randbedingungen und SOLL) durch das WSA [!] im April soll dann im April/Mai allererst gemeinsam mit dem Mediationsforum noch einmal aus dem IST und den Randbedingungen das SOLL abgeleitet werden: „Dann fangen wir an, gemeinsam darüber nachzudenken, welche technischen Lösungen wir wo nehmen und wollen auch offen sein, neue Varianten zu finden“, stellte Annette Ernst in Aussicht und irritierte damit etliche Forumsmitglieder erheblich. (Uns drängt sich schon wieder der Vergleich mit Pflicht und Kür auf: jene erfüllt die WSV wie gehabt in Klausur und dann geht’s mit den Resultaten zur Kür ins Mediationsforum…)

BürgervertreterInnen erinnerten an die ergebnislos gebliebene Planerbeauftragung, wofür die WSD 50 TEUR bereitgestellt hatte, die aber nicht in Anspruch genommen zu werden brauchten, da die eingeladenen Büros mit keinen neuen technischen Varianten hatten aufwarten können. Und Frau Kayser von der ODB meinte zu Recht: „Wir haben doch alle Varianten geprüft und eine Auswahl getroffen; da ist unheimlich viel Zeit reingeflossen, und ich glaube nicht, dass das LDA das noch einmal mitmacht.“

HU– und AU-Tiefe

Offen gestanden, blieb auch unklar, ob das Koordinieren von bestimmten Methodenkombinationen mit bestimmten Uferabschnitten zu Realisierungsvarianten die ganzen, noch gut zehn zu sanierenden Ufer-Kilometer entlang, um am Ende die Zielvariante zu erreichen, nicht bereits die HU-Tiefe in Richtung AU-Tiefe, also Ausführungsunterlage bzw. -planung überschreitet und in Richtung Lösungsvariante zur Umsetzung geht.

Konzeption E-HU 06

Konzeption E-HU: Zielvariante | Zeitplan

Für uns, so stellte eine Anwohnervertreterin fest, ist nur die Sicherung des großen oder globalen Gleitkreises von Bedeutung, also nach Hildebrandt der Unterwasserbereich, für die Sicherung des kleinen Gleitkreises, die Böschungsbeschaffenheit, Baumbestand, verkehrliche Belastung u. dgl. einrechnen muss, lautet der längst getroffene Beschluss In-situ-Sanierung. Und wenn Hildebrandt beklage, für den Bereich über Wasser, also das eigentliche Denkmal, läge noch nichts vor, so muss abermals daran erinnert werden, dass die 2009 beschlossene, von der WSV aber verhinderte Planerbeauftragung für die Komplettsanierung der 370 plus 50 m Pilotstrecke hier belastbare Daten geliefert hätte, auf die nun zurückgegriffen werden könnte. − Laut Frau Dr. Ernst liefert solche Daten derzeit GuD Consult fürs Corneliusufer, und diese ließen sich in einem iterativen Prozess für die Gesamtsanierung generalisieren. Wir erinnern aber erneut, dass GuD-Ingenieur Jens Mittag nachdrücklich auf die jeweils zu beachtende Spezifik der zu sanierenden Abschnitte hingewiesen hat − aus dem Vorgehen an einer Stelle lasse sich das an anderer nicht einfach extrapolieren −, aber vielleicht befand er sich mit diesen Äußerungen ja schon auf AU-Tiefe…

Mission impossible?

Konzeption E-HU 07

Konzeption E-HU: Meilensteine und Zeitplan

Wie auch immer, wäre in den paar noch zur Verfügung stehenden Monaten im eingespielten Ablauf von in den Sitzungen des AK Sanierung bzw. der AG Lösungssondierung zu entwickelnden Beschlussempfehlungen fürs Forum, dessen anschließender Beschlussfassung usw. ein „ortsnahes Einpassen“ von Realisierungsvarianten schwerlich leistbar. Um dieses enorme Pensum bis Ende September zur Entwicklung einer Zielvariante abzuarbeiten, müssten Mediator Kessen zufolge ganz andere Sitzungsformen gefunden werden, zumal zu allem Überfluss die heiße Phase der Zeitschiene: „Gemeinsame Arbeit im Forum an den technischen Lösungen − Überprüfen der Lösungen hinsichtlich der Anforderungen des Kriterienkatalogs“ just in die Sommerferien Juli/August fällt. − Soll denn aufs Innehalten 2010 nun eine Urlaubssperre 2011 folgen?

Ausstehende Untersuchungen

Und wenn Regionalleiter Hildebrandt als ganz hartes Kriterium die wasserwirtschaftlichen Belange betont, insofern bei Bestimmung des Zielquerschnitts des LWK und reduziertem SOLL von der bisherigen Uferlinie ja abgewichen werden könne, hat er nach SenGUV-Vertreter Rehfeld-Klein einen großen Raum eröffnet, insofern es zu den Auswirkungen einer solchen Querschnittsverengung auf den gesamten Wasserkörper noch gar keine Untersuchungen zu Gewässerökologie und Hydraulik gebe. Streckenweise könne sich eine Verengung in dieser Hinsicht durchaus vorteilhaft auswirken, insgesamt aber für die Wasserqualität und das Erreichen des guten ökologischen Potentials sehr von Nachteil sein. − Und wir fügen hinzu, dass die Anstrengungen von SenGUV und BWB, die Entlastungsereignisse aus der Mischwasserkanalisation durch Erhöhung ihrer Rückhaltekapazität nach Möglichkeit zunächst zu halbieren, konterkariert werden könnten, indem dann eben eine geringere Menge ungeklärter Mischwässer in einen kleineren Wasserkörper flösse, von der prognostizierten klimawandelbedingten Häufung von Starkregenereignissen ganz abgesehen. − Allerdings müssten im Zusammenhang mit der seinerzeit ja genehmigten HU95 von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (SenStadtUm) auch gewässerökologische Untersuchungen durchgeführt worden sein: hier will sich Matthias Rehfeld-Klein kundig machen…

Kontramediatives

Der enorme Zeitdruck, der nicht nur die AG LWK, sondern ersichtlich das ganze Forum stresst, aber beileibe nicht von jener verschuldet ist, deren Arbeit vielmehr nach Ansicht von Wassertaxi-Unternehmer Gerhard Heß durch die übergeordnete Verwaltungsebene relativiert wurde, indem nun ein Spagat zwischen internem Druck der WSV, auch infolge der BRH-Kritik, einerseits und einer Herabstufung des LWK im Wasserstraßennetz anderseits abverlangt werde −  dieser Stress kulminierte schließlich in den schon angedeuteten unschönen Szenen, die das Forum seit längerem nicht mehr erlebt hat. Irgendwann verließen gar Vertreter des Reederverbands und einer Großreederei grußlos den Saal, während Max Hiller vom Wassersportverband schon wieder das „endlose Gelaber im Forum“ für die Situation verantwortlich machte.

Besonders BürgervertreterInnen betonten indessen ihr Unbehagen bei der Vorstellung, dass WSA-Ingenieure Realisierungsvarianten erarbeiten und sie dann zur Abstimmung ins Forum tragen: Sie wollen das Forum schon am Erreichen des ersten Meilensteins vollumfänglich beteiligt sehen, und Mediator Kessen sekundierte, dass es nicht um große Abstimmungsprozesse gehe, sondern um das gemeinsame, vielstimmige Erarbeiten guter Lösungen, auf dass nicht bei Vorstellung der Varianten angesichts mangelnder Berücksichtigung wesentlicher Aspekte der Zeitplan zerbrösele. Tjark Hildebrandt wiederum argumentierte einerseits, dass es für ein solches gemeinsames Arbeiten die Personalkapazität fehle, und beharrte andererseits darauf, für die Zustimmung zu solcher Zusammenarbeit auch kein Mandat zu haben und sich erst rückversichern zu müssen, denn die WSV wolle fürderhin mit einer Stimme sprechen.

Rest der Tagesordnung  vor Ort

Für den Bericht des WSA zu den Bauvorbereitungen am Corneliusufer, neu entdeckten und gesicherten Uferschäden, den Untersuchungen entlang des Lohmühlenufers u.v.a., auf den sich die AG LWK intensiv vorbereitet hatte, war es nahe 23 Uhr zu spät geworden, weshalb für den meteorologischen Frühlingsanfang und offiziellen Beginn der Brut- und Vegetationsperiode, kurz: den 1. März ein Vor-Ort-Termin in der Mitte des Sanierungsabschnitts Corneliusstraße vereinbart wurde. − Auf die Präsentation verschiedener BWB-Vorhaben, insbesondere was die „Sanierung des Einzugsgebietes APW Kreuzberg Berlin II“ für den Baumbestand in der Lausitzer Straße bedeutet, kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt zurück.


* nach wie vor Sitz des sog. Nassen Bereichs im BMVBS

** übrigens auch den schon öfter gehörten Satz: „Die Standsicherheit der Gründung der alten Ufermauer ist rechnerisch nicht mehr nachzuweisen. Die Tatsache, daß bisher nur wenige Schäden eingetreten sind, beweist lediglich, daß offenbar eine − rechnerisch nicht erfaßbare − Standsicherheitsreserve vorhanden ist.“ − Wir können uns noch gut daran erinnern, wie uns dies 2008 als völlig neue Erkenntnis der BAW-Ingenieure präsentiert wurde. Dagegen hieß es schon damals, die BAW schlage „für die gefährdeten Uferabschnitte in ihrem Gutachten vor, durch Vorbau einer dichten Spundwand die vorhandene Gründungssicherung gegen Strömungsdruck infolge Schifffahrt zu sichern.“ − Noch einmal wird die grobe Fahrlässigkeit deutlich, mit der die damals Verantwortlichen trotz genehmigter E-HU, angeblich wegen wechselndem oder fehlendem Personal, andere Prioritäten setzten, sich auf den Oder-Spree-Kanal konzentrierten und den LWK weitere zwölf Jahre hindurch auf Verschleiß fuhren.

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