Modellprojekt Möckernkiez?

Baufeld auf Kosten des Gleisdreieck-Parks

Vorweg

Die Kritik von engagierten BürgerInnen sowie großen und kleinen Naturschutzverbänden am Gleisdreieck-Parkbau, der aus den 24 Mio. Euro Ausgleichsmitteln für die Eingriffe auf dem Potsdamer Platz finanziert wird, doch wie so oft in solchen Fällen erneut einen verheerenden Eingriff in die bis dahin schönste, artenreichste, weithin gerühmte Bahnbrache Berlins bedeutet hat und auf Kosten singulärer Stadtnatur ging, ist vielen bekannt.

Verstoß gegen DIN zu Baumschutz am Bau

Verstoß gegen DIN zum Baumschutz am Bau bei naturferner Weganlage

Baufeld Möckernkiez

Der ökologisch und naturschutzfachlich wertvolle Restbestand in der südöstlichen, von Möckern- und Yorckstraße begrenzten Ecke des Geländes, der in dem unseligen, 2005 zwischen Senat, Bezirk und VIVICO1 geschlossenen Städtebaulichen Rahmenvertrag als Baufeld (Mischgebiet) ausgewiesen wurde, schickt sich die Initiative Möckernkiez e.V. bzw. die gleichnamige Baugenossenschaft, die das Gelände für acht Mio. Euro von der VIVICO erworben hat, bereits im kommenden Herbst an, auch noch diese restliche kostbare ruderale Stadtnatur im Zentrum Berlins im Zuge der Baufeldfreiräumung zu vernichten.

Wie das vor sich geht, haben wir gewissermaßen en miniature auf dem Yorckdreieck gesehen; im vorliegenden Fall dürfte die Naturzerstörung noch erheblich gravierender ausfallen! Wieder werden bis zu 151 Bäume gefällt, vom reichhaltigen Unterwuchs zu schweigen, der laut Kartierung sogar Klapper- und Mönchsgrasmücke Heimstatt bietet und auf den Offenflächen selten gewordene Trockenrasenbiotope mit hochspezialisierter Flora und Fauna aufweist.

Die Kompensation, die dafür geleistet werden soll, stellt nach Umweltgutachten nur das absolute Minimum dar: 55 Bäume sollen gepflanzt werden (wobei die erhaltenen Bestandsbäume mitzählen), und was davon nicht im Planungsgebiet selbst möglich ist, soll gemäß Rahmenvertrag in Form einer Ersatzzahlung (und zwar in Höhe von 300.000 Euro) der weiteren „Aufwertung“ der Sammelausgleichsfläche ‚j‘ östlich der Flottwellstraße im Nordzipfel des Westparks dienen.

Auf jener früheren Logistikfläche gab es laut Gutachten und Vertragstext nur geringwertige einjährige Ruderalvegetation −, doch der ökologische Wert des vorgesehenen Einheitsrasens der „Schöneberger Weite“ bewegt sich nur geringfügig über dem von Kunstrasen.

Europaweites Modellprojekt

Modellprojekt Möckernkiez Plakat

Plakat (click the pic!)

Indessen firmiert das Bauprojekt Möckerkiez als europaweites Modellprojekt und ist u.a. Gegenstand des Forschungsvorhabens Solidarische Stadt | Genossenschaftliche Handlungsmöglichkeiten in Zeiten des Klimawandels. Das dreijährige Verbundprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird von der Technischen Universität Berlin, Zentrum Technik & Gesellschaft (ZTG) im Zeitraum Mitte 2010 bis Mitte 2013 durchgeführt. Hauptthese des Forschungsprojektes ist, dass Genossenschaften vielfältige Zukunftsoptionen für verstärkte Klimaschutzaktivitäten in Städten bieten. Darüber hinaus ist das Projekt Beispiel des ExWoSt Forschungsvorhabens „Immobilien- und wohnungswirtschaftliche Strategien und Potenziale zum Klimawandel“ (ImmoKlima) des Bundesbauministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR).

„Wir wurden ausgewählt, als ein besonders gutes Beispiel für städtischen Klimaschutz und eine integrierte Anpassung an den Klimawandel“, heißt es enthusiastisch auf der Website der Initiative. – In persönlichen Gesprächen tendieren verantwortliche GenossenschaftlerInnen inzwischen allerdings dazu, diesen Modellcharakter herunterzuspielen.

Bauprojekt Möckernkiez

Modellprojekt für soziale Stadt im Klimawandel?

Modellprojekte bedürfen modellhafter Bebauungspläne!

Bei Durchsicht des B-Plans VI-140e, seiner Begründung und seiner textlichen Festsetzungen kamen Mitglieder des BUND-Arbeitskreises Stadtnaturschutz, der AG Gleisdreieck und der BaL jedoch zu dem Schluss, dass die hochgespannten sozio-ökologischen Ziele und Absichtserklärungen der BaugenossInnen und ihrer Planer in Richtung klimagerechten und sozial integrativen Bauens doch noch sehr unzureichend rechtsverbindlich verankert sind, während andererseits der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gerade wegen des Modellcharakters dieses Vorhabens jene „besonderen städtebaulichen Gründe“ (§19 BauNVO) als gegeben ansieht, weshalb eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenanzahl (GRZ) von 0,4 im Wohngebiet und 0,6 im Gewerbegebiet bis zu fünfzig Prozent gestattet werden soll. Tatsächlich wird es auf der drei Hektar großen Fläche zu einem Versiegelungsgrad von 78 Prozent kommen [ursprünglich fasste man sogar neunzig Prozent ins Auge], auch weil es wegen der gewünschten kleinteiligen Bebauung, um Gebäuderiegel zu vermeiden, nunmehr asphaltierte Feuerwehrzufahrten zu den Einzelgebäuden vorgehalten werden müssen!

Baufeld

Baufeld Möckernkiez

Gespräch mit Bürgermeister Schulz

Da die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) am Bebauungsplanverfahren längst stattgefunden hat, die vorgezogene BürgerInnenbeteiligung gemäß § 2 BauGB dieser aber vorausgehen und gerade bei den Teilbebauungsplänen gewährleistet sein muss, nachdem sie bei der Rahmenplanung suboptimal verlief − Einwendungen sind seit über fünf Jahren noch immer ohne Antwort −, sollte der Gesprächstermin mit Dr. Schulz zunächst einmal dazu dienen, an die ausstehende Beteiligung der Öffentlichkeit zu erinnern bzw. sie schon mal eigeninitiativ anzustoßen.

Ein Modellprojekt bedarf auch eines modellhaften B-Plans. Angesichts des Grundsatzes Innen- vor Außenentwicklung muss ein solches Modellprojekt zudem auch ein Beispiel für eine Abwägung zwischen globalen Klimaschutzzielen und Erfordernissen lokaler Klimafolgenanpassung sein, also eine umwelt- und naturverträglich qualifizierte Innenentwicklung anstreben.

Bürgermeister Schulz dozierte, dass ein B-Plan prinzipiell aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht besteht. Die Kompensationsmaßnahmen seien im städtebaulichen Vertrag (SV) zwischen Bezirk und Baugenossenschaft2 hinreichend geregelt; lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit finde sich dieser Vertrag bloß als Summary in der Begründung zum B-Plan VI-140e [siehe Drucksache 2122, Vorl. zur Kenntnisnahme, S. 13f]. − Darüber hinausgehende ökologische Festsetzungen in Richtung ökologisch modellhaftem B-Plan aber würden mit Sicherheit an der Rechtsprüfung von SenStadt scheitern.

Substandard

Doch die Bestimmungen nach § 9 BauGB sehen längst solche Festsetzungen vor! Die bisherigen textlichen Festsetzungen von VI-140e sind schon im Vergleich zu anderen B-Plänen in dieser Rücksicht Substandard.

Franz Schulz erinnerte daran, dass der Städtebauliche Rahmenvertrag von 2005 für die Kompensation der Eingriffe auf den Baufeldern das Gebiet östlich der Flottwellstraße sowie die sogenannten Gleisinseln (Flächen i und j) als Ausgleichsflächen bestimmt habe3, weshalb etwa eine Kompensation der Eingriffe durch die Möckernkiez-Bebauung auf der Bautzener Brache im Nachbarbezirk nicht möglich sei.

Hierzu ist zunächst allgemein anzumerken, dass Ausgleichsflächen für Baufelder nicht auf Kosten von Stadtnatur ausgewiesen werden dürfen und im besonderen, dass schon der Sammelausgleich östlich der Flottwellstraße in der geschehenen Form naturschutzfachlich, wie gesagt, höchst problematisch beurteilt werden muss.

Birkenbestand auf Baufeld Möckernkiez

Fälliger Birkenbestand auf Baufeld Möckernkiez

Echten Ausgleich auf der Bautzener Brache schaffen!

Deshalb sollte − wohl wissend, dass der Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg längst das fragliche Gelände an einen privaten Investor verkauft hat  sich im Irrtum darüber befand, dass es sich tatsächlich um Außenbereich nach § 35 BauGB handelt, es also gar kein Baurecht gibt − ein Ausgleich auf der Bautzener Brache in Betracht gezogen werden, deren Bebauung nicht zuletzt die Ziele des Landschaftsprogramms im Hinblick auf Stadtklima/Frischluftschneise, Biotopverbindung und Artenschutz einmal mehr konterkarieren würde. [Korrektur: Natürlich hat nicht der Bezirk T-S, sondern die VIVICO die Bautzener Brache 2010 an einen Investor namens Schröder verkauft, nachdem der Bezirk die Entlassung der Fläche aus der Nutzung für Eisenbahnzwecke beantragt hatte, dann aber von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machte. − Wir bitten, den Lapsus zu entschuldigen und verweisen zur Frage Baurecht oder Grünfläche auf der Bautzener Brache auf  eine Stellungnahme des BUND Berlin vom November 2010.]

Offenlegung des städtebaulichen Vertrags

Zurück zum B-Plan VI-140e: Hier lautet die Kritik von BürgervertreterInnen und BUND, die enthaltene Summary des städtbaulichen Vertrags beinhalte deutlich zu wenige Festsetzungen

  • zu Grün (qualifizierte Pflanzliste, strukturreiche Heckenanpflanzung, durchgängige Dachbegrünung, Artenhilfsmaßnahmen);
  • zum Passivhausstandard [bzw. zum eigentlich innovativen, deswegen aber nicht kostenträchtigeren Plusenergie-Standard]: Installierung von PV-Modulen durchweg auf allen Dächern;
  • zur Regenwasserversickerung ausschließlich auf dem Gelände, damit bei Starkregenereignissen nicht wieder in den Landwehrkanal „entlastet“ wird
  • zu sozial integrativem Wohnungsbau, etwa als Verpflichtung, ein Drittel der Wohnungen nach Standards zu errichten, die einst für den sozialen Wohnungsbau galten

Ohnehin reicht eine bloße Summary zur Beurteilung gar nicht aus, kurz: für die überfällige frühzeitige öffentliche Beteiligung muss zunächst einmal dieser Vertrag öffentlich gemacht werden! (Selbst die gestressten Bezirksverordneten scheinen erst kurz vor BVV-Satzungsbeschluss Einblick zu erhalten.)

Überschreitung der vorgegebenen Grundflächenzahl (GRZ)

Hinsichtlich der fünfzigprozentigen GRZ-Überschreitungen konnten im Gespräch mit dem Bürgermeister Unklarheiten nicht ausgeräumt werden. In der Begründung zum B-Plan heißt es: „Aufgrund der gewünschten kleinteiligen Baustruktur und der Baukörperausweisung liegt die Tiefgarage nur teilweise unterhalb der überbaubaren Fläche. Unter Berücksichtigung dieser Flächen ist eine Überschreitung der GRZ gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,6 erforderlich. […] Die Festsetzung dient der Schaffung einer hohen Freiraumqualität. […] Die Neuversiegelung im Planungsgebiet im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet wird durch Baukörper, Erschließung und Tiefgarage insgesamt 1,2 ha betragen.“ [DS2122, VZK, S. 48 bzw. S. 29]

Wie aber wird der Grund für diese Überschreitung selbst gerechtfertigt, wenn

  • das Wohngebiet weitgehend als „autofreie“ Zone geplant ist
  • es im allgemeinen Wohngebiet einen „weitgehenden Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen“ gibt
  • das Gebiet über die öffentlichen Straßen Yorckstraße und Möckernkiez erschlossen ist?

Vertane Chancen

Somit bleibt zu fragen, worin überhaupt das Beispielhafte des Möckernkiez’ als Modellprojekt der Sozialen Stadt im Klimawandel besteht.

Für Bürgermeister Schulz ist die Modellhaftigkeit durch

  • den Passivhausstandard auf drei Hektar Wohnquartier
  • das sozial, demographisch und kulturell integrative sowie barrierefreie Wohnen und
  • die genossenschaftliche Struktur sowie die partizipativen Standards des Planungsprozesses gegeben, der sich trotz der Gemengelage sehr divergierender Interessen in einem Bebauungsplan verdichtet habe.

Diese Aufzählung muss einigermaßen enttäuschen und lässt befürchten, dass hier Chancen vertan werden! Der Aspekt der Klimafolgenanpassung, d.h. die Notwendigkeit, bei Anwendung des Grundsatzes „ Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ immer auch zu vermeiden, dass dadurch essentielle Funktionen wie die lokale Frisch- und Kaltluftzufuhr oder der Schutz der Artenvielfalt eingeschränkt und vernachlässigt werden, dass es also, wie schon oben angesprochen, einer entsprechend qualifizierten Innenentwicklung bedarf, bleibt gänzlich außen vor.

Modellprojekte bedürfen modellhafter Partizpation

Weit entfernt davon, dass die BürgerInnenbeteiligung im Sinne der Lokalen Agenda 21 als modellhaft gelten kann, hat sie noch nicht mal begonnen! Der partizipative Charakter des Planungsprozesses auf Seiten der InvestorInnen, den Franz Schulz hervorhebt, kann sie natürlich in keiner Weise ersetzen.

Fand BürgerInnenbeteiligung, wie erwähnt, schon beim Städtebaulichen Rahmenvertrag von 2005 denkbar unzureichend statt, sollte sie bei den Teilbebauungsplänen umso besser gewährleistet werden −, doch ob die Zeit angesichts der für kommenden Herbst avisierten Baufeldfreimachung dafür im Entferntesten ausreicht, ist überaus zweifelhaft, nicht nur weil ein Termin für ihren Beginn bis dato noch immer aussteht und im Stadtplanungsamt nichts in Erfahrung zu bringen ist. – Dabei hat die Friedrichshain-Kreuzberger BVV schon Mitte Februar d.J. den in Rede stehenden B-Plan zur Kenntnis genommen und damit den Weg für seine öffentliche Auslegung freigemacht.

Nach der einmonatigen Auslegung und der Abwägung der Einwendungen aber vergeht üblicherweise ein Jahr bis zum Aufstellungsbeschluss. Wie sich der Beginn der Baufeldfreimachung nach Ende dieser Vegetationsperiode damit vertragen soll, bleibt ein vollkommenes Rätsel!

Zwar sollte der BUND Berlin von der Initiative Möckernkiez mit der Umsetzung der ökologischen Konzeption betraut werden, es gab auch erste Kontaktaufnahmen, doch hat sich, obwohl die Zeit drängt, unseres Wissens nichts konkretisiert. Mit einem Mal aber bittet der Sprecher der AG II „Umwelt und Ökologie“ der Möckernkiez e. V. „kurzfristig“ zu Gesprächen, doch alle Kurzfristigkeit, noch dazu in Urlaubszeit und Sommerpause, wird hier nicht helfen. Auch wird eine BürgerInnenbeteiligung gewissermaßen im Schweinsgalopp dem Modellcharakter des Projekts nicht gerecht.

In diesem Zusammenhang sei abschließend noch an den wichtigen Umstand erinnert, dass auch ausweislich des B-Plans VI-140e nur der kleinere, durch den Zoll-Packhof entlang der Yorckstraße überbaute Teil des Baufelds Möckernkiez unter § 34 BauGB fällt, während der größere, ca. zwei Drittel umfassende, rückwärtig an den Park angrenzende bzw. auf der üppig bewachsenen Brachfläche liegende als Außenbereich nach § 35 beurteilt werden muss. − Abgesehen davon, dass Baurecht hier nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingeräumt werden kann, gibt es in jedem Fall eine Beteiligungsverpflichtung der anerkannten Naturschutzverbände.

Altbäume schützen!

Und dem geplanten Treppenaufgang nahe der Yorckbrücken hinauf zur sogenannten Yorckpromenade, deren zumindest von den BürgervertreterInnen nicht gewünschten Anlage bereits etliche unter Schutz stehende Bäume weichen mussten, soll jetzt noch für einen überflüssigen, auch in das denkmalgeschützte Brückenensemble eingreifende Aufgang der restliche alte Baumbestand geopfert werden [siehe Foto]. – Nicht zuletzt das darf einfach nicht sein!

[Update, 1.8.11: Der Zuschnitt des Möckernkiez-Grundstücks wurde inzwischen geändert, das Parallelogramm an der südwestlichen Ecke zugespitzt, wie der Vergleich des Übersichtsplans mit der Satellitenaufnahme auf diesem Plakat sehr schön zeigt. D.h. die Baumreihen an den Yorckbrücken gehören nicht mehr zum Baufeld sondern zum Park, und Grün Berlin und Atetlier Loild wollen sie dem dort geplanten Treppenaufgang opfern. − Update, 9.8.11: Siehe auch den auführlichen Beitrag auf dem Gleisdreieck-Blog.]

Für Treppenaufgang fällen?

Für Treppenaufgang fällen?


1 Seit 1.7. nennt sie sich übrigens CA IMMO, da sie zwischenzeitlich vom gleichnamigen europäischen Immobilieninvestor erworben wurde.
2 der sicherstellt, dass die Verpflichtungen der VIVICO gegenüber dem Land Berlin von der Genossenschaft übernommen werden
3 „… das verbleibende Kompensationsdefizit wird planextern auf der Sammelausgleichsfläche östlich der Flottwellstraße ausgeglichen. Der Umfang bemisst sich an einem 1:1 Verhältnis. Pro qm neuversiegelte Fläche im Baugebiet wird ein Quadratmeter auf dieser Fläche umgesetzt werden. Dem durch den Bebauungsplan IV-140e vorbereiteten Eingriff wird daher eine Fläche von 1,2 ha auf der Sammelausgleichsfläche zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag, so dass es keiner weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan bedarf. Für die Zuordnung wird im städtebaulichen Vertrag ein Geldbetrag von 300.000 € festgelegt, der der Refinanzierung der bevorrateten Maßnahme gilt. Die Höhe bemisst sich an den durchschnittlichen Herstellungskosten pro qm Parkfläche. Durch die planexterne Maßnahme wird der Eingriff vollständig ausgeglichen“ zitiert die Begründung zum B-Plan VI-140e auf S. 36 den Rahmenvertrag von 2005.

2 Kommentare

  1. 22. Juli, 2011 um 21:45

    […] des Gentrifizierten-Gleisdreieck-Parks am 3. September 2011 Wo auch das Baufeld Möckernkiez zu “bewundern” ist… Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. […]

  2. Yo-Kurt said,

    30. August, 2011 um 16:56

    Investorentraum für Lifestyle-Ökos und LOHAS.

    Wenn dann manche sogar meinen, demokratische Entscheidungen würden hier getroffen, dann heißt das nichts anderes, als dass die Reichen in dieser „Modellbauprojekt“ mehr mitzubestimmen haben als die weniger Wohlhabenden.


Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..