Ein Brief aus dem Verkehrsministerium

Antwort auf Anuschka Guttzeits Petition enthält einiges Brauchbare

„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung begrüßt − auch im vorliegenden Fall − grundsätzlich die Entwicklung gesamtstädtischer Konzepte“, heißt es in der Antwort des Ministerialdirektors im BMVBS, Dr. Runkel, zu Punkt 1) „integrierte Gesamtplanung der Sanierung“ von Anuschka Guttzeits Petition bzgl. eines vom Bund zu finanzierenden ökologischen Modellprojekts Landwehrkanal . − Und mit einiger Verwunderung bis freudiger Überraschung lesen wir weiter: „Eine abschließende Entscheidung des für die städtebauliche Planung zuständigen Landes steht zur Zeit noch aus.“

Umdenken im Senat?

Wir erinnern uns, dass, nachdem die Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer die Zuständigkeit für eine Gesamtplanung wahlweise beim Bund oder den fünf Anrainer-Bezirken verortet hatte, die Baustadträtin des in dieser Hinsicht allein willigen Bezirks F’hain-Xberg, Jutta Kalepky, via Presse schon Anfang Juni hatte streuen lassen, dass der Senat angesichts der mangelnden Bereitschaft der vier übrigen Anrainer-Bezirke die Basis für einen Masterplan nicht mehr gegeben sehe. − Schwer vorstellbar, dass diese Nachricht noch nicht bis ins Ministerium gedrungen und dort auch das unsägliche Zuständigkeitsgerangel verborgen geblieben ist. Das Schreiben Runkels datiert vom 23. Juni. Sollte also bei SenStadt − vielleicht angesichts neuer Fördermöglichkeiten und -instrumente − über eine Gesamtplanung noch einmal neu nach- oder gar umgedacht werden?

Masterplan bleibt auf der Agenda

Ein Textbaustein im BMVBS-Brief − „Für weitere Uferabschnitte ist die endgültige Sanierung im Pilotverfahren abgestimmt worden. Die Umsetzung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist für Herbst 2009 vorgesehen“ − wird zwar gleich zweimal eingesetzt und bezieht sich trotz des Plurals leider nur auf die 90 Meter Maybachufer, also den Riedel-Anleger Kottbusser Brücke, doch zur Forderung eines Radwanderweg heißt es: „Die Möglichkeiten, einen durchgehenden ‚Grünen Hauptweg‘ an Land zu realisieren, sollten Gegenstand des in Aussicht genommenen Masterplans sein.“

Fördertöpfe anzapfen!

Das aber ist exakt unsere Auffassung! WSD-Vertreter Hildebrandt hatte auf der 17. Forumssitzung am 6. Juli die Notwendigkeit eines Betriebswegs entlang des LWK, der dann möglicherweise, wie demnächst am Teltowkanal, zum Radwanderweg ausgebaut werden könnte, ausdrücklich verneint. Der Teltowkanal sei hier deswegen nicht vergleichbar, da er unter die Bundeswasserstraßenklasse IV (mit Güterverkehr) falle, was nun mal durchgehende Betriebswege vorschreibe. Am LWK (Klasse I) hingegen seien sie lediglich abschnittsweise nötig, da der überwiegende Teil der Bauwerkskontrollen und Unterhaltungsarbeiten vom Wasser aus durchführbar seien. Gleichwohl gebe es für die Anlage eines Radwanderwegs  im Haushalt des BMVBS andere Titel und Fördermöglichkeiten, die der Senat sich bloß anzuzapfen entschließen müsse.

Hier sollten die zuständigen SenatsmitarbeiterInnen also die Schwierigkeiten im Umgang mit den Bundesbehörden, auf die sie gegenüber entsprechenden BürgerInnen-Anfragen gerne verweisen, endlich beherzter, kreativer und beharrlicher angehen, denn wo ein Wille ist, ist auch ein Radwanderweg.

Somit enthält die auf den ersten Blick einigermaßen irritierende Antwort aus dem BMVBS zumindest einige Formulierungen, auf die wir uns künftig beziehen können, wenn wir im Fortgang des Verfahrens den Senat erneut zu Taten in Richtung einer Gesamtplanung der Sanierung des Landwehrkanals ermuntern wollen.