Wieder mal Brand auf der TAU

Schicksal des Wracks als Sinnbild blockierter Verwaltung

Freitagabend brannte es mal wieder auf dem seit elf Jahren im Urbanhafen verrottenden Schiffswrack namens TAU. Rauch stieg auf,  Polizisten sahen, Feuerwehrleute  löschten. Laut Springerpresse sollen Unbekannte zwei Holzbänke angezündet haben, weshalb nun wegen schwerer Brandstiftung ermittelt wird.

TAU nach Brand

TAU im Urbanhafen nach x-tem Brand

[Siehe auch das Update am Schluss!]

Endlosschleife

Immer wieder mal in den vergangenen knapp vier Jahren Mediation „Zukunft Landwehrkanal“ erkundigten sich neben anderen Beteiligten auch BaL– und AnwohnervertreterInnen nach dem Schicksal des Wracks des ehemaligen Theaterschiffs, das seit nunmehr elf Jahren im Urbanhafen liegt und dessen Beeinträchtigung für Kanal und Grünanlage für viele eindeutig den ästhetischen Wert als Land- bzw. Waterart und ökologischen Nutzen als Habitat für Muscheln und andere Wasserbewohner überwiegt −, obwohl längst nicht alle ZeitgenossInnen seiner Qualifizierung als „Schandfleck“ ohne weiteres zustimmen. Vor Jahren gab es durchaus auch Interessierte mit Visionen, wie der Kahn wieder zu bespielen sei, doch da waren das bezirkliche Ordnungsamt und AUN vor. Näheres hierüber findet sich in der Kreuzberger Chronik −, aber auch das liegt mittlerweile schon wieder paar Jahre zurück.

Die offizielle Sperrung mit Kette nebst Verbotsschild kümmert viele, Erwachsene wie Jungendliche, herzlich wenig: jede freie Fläche des fensterlosen Wracks zieren wuchernde Graffitis, tags dient es als Abenteuerspielplatz, nachts als Ort für Saufgelage und alle möglichen Notdürfte, doch leider kommen immer mal wieder ganz besonders Kreative auf die Idee, Feuer zu legen − kurz, es ist für Verwaltungslaien, also durchschnittliche BürgerInnen, nur schwer nachvollziehbar, dass es gerade dort, wo der Übergang von flacher Wiesenböschung zum Wasser kanalweit mit die geringste Barriere aufweist und entsprechend von Erholungsuchenden frequentiert wird, jahraus jahrein als potentielle Gefahrenquelle für Mensch und Gewässer vor sich hin rostet.

Der insolvente Besitzer kann ebenso wenig wie der Treuhänder für die Bergung herangezogen werden, mit seinen Aufbauten passt es ohnehin nicht unter allen Brücken durch, doch sowohl das WSA als auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärten sich all die Jahre wechselseitig für unzuständig: jenes, weil das Wrack die „Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs“ nicht beeinträchtige und deshalb amtsseitig auch kein Handlungsbedarf bestehe; dieses mit der Argumentation, da es sich ja längst um kein schwimmfähiges Wasserfahrzeug mehr handele und deshalb vielmehr um eine bauliche Anlage, hafte der Bund als Eigner der unmittelbaren Ufer. − Auch eine Anordnung des Senats, das Ärgernis zu entsorgen, verhallte ungehört.

In diesem Frühjahr aber versicherten die jeweiligen Amtsleiter Michael Scholz (siehe bspw. das Protokoll der 28. Mediationsforumssitzung, S. 8) und Bürgermeister Franz Schulz bei verschiedenen Gelegenheiten, dass eine Lösung der verwaltungsrechtlich vertrackten, von Gesetzeslücken verkomplizierten Situation dank ersprießlicher gemeinsamer Verhandlungen endlich auf gutem Weg sei und eine Entscheidung in Sicht. Spätestens im Mai werde sich etwas tun.

Doch es ist wieder Juli geworden und nur zur soundsovielten Brandschatzung gekommen. Ziemlich zweifelhaft, dass nun ausgerechnet diese katalysatorische Wirkung entfaltet. Das WSA hat momentan nämlich wahrlich andere Sorgen. − Davon später mehr.

[Update, 13.07.11: In einem Schreiben des Amtsleiters an ein BaL-Mitglied vom 7. Juli heißt es: „Durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Amt für Bauaufsicht) ist das WSA Berlin kürzlich mit einem Verwaltungsakt verpflichtet worden, das ehemalige Theaterschiff zu beseitigen. Allerdings setzt eine Beseitigung durch das WSA Berlin auch voraus, dass der Eigentümer hiermit einverstanden ist, d.h. dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch dafür Sorge tragen muss, dass das WSA in fremdes Eigentum − die TAU − eingreifen darf. Würde das WSA Berlin vorher, also ohne das Einverständnis des Eigentümers (welches durch einen Verwaltungsakt des Bezirksamtes erzwungen werden kann) mit der Beseitigung der TAU beginnen, besteht die Gefahr, dass sich die Mitarbeiter des WSA strafbar machen. Alle eigenen Versuche der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, vom Eigentümer der TAU das notwendige Einverständnis zu erlangen, die TAU beseitigen zu dürfen, sind leider erfolglos geblieben.“]

5 Kommentare

  1. xonra said,

    3. Juli, 2011 um 8:04

    Nachdem in der Nacht vom 3 auf den 4 July 2010 ein junger Mann an dem Schrottschiff schwer verletzt wurde, hätte das Wasser und Schifffahrtsamt schon handeln müssen. Die Verwaltung jedoch waltet nicht. Vielleicht sollte man deshalb eine Mediation anfangen.

    • AK said,

      4. Juli, 2011 um 12:32

      „Nachdem in der Nacht vom 3 auf den 4 July 2010 ein junger Mann an dem Schrottschiff schwer verletzt wurde“

      Wie das? Hat das Schiff zurückgeschlagen?

  2. niemand said,

    5. Juli, 2011 um 20:44

    wie, ein Amt hat Sorgen. Mensch, macht es doch nicht so spannend!

  3. xonra said,

    13. Juli, 2011 um 17:19

    Ach, dass „Eigentum“, bei Autos ohne Versicherungschutz und Kennzeichen geht das auch.

  4. Wurstmann said,

    9. März, 2012 um 19:19

    Ich habs gekauft, da mir versprochen wurde ein Wohnschiff daraus zu machen, nun darf ich das aber auch nicht mehr.


Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..