BUND-Veranstaltung zum Stadtgrün-Charta-Prozess (1)

Gute Instrumente gibt’s schon länger,
nur bei ihrer Anwendung hapert’s!

Vortragende

SenUVK-Vertreter*innen, Vortragende und Moderator Tilmann Heuser (li.)

Die Auftaktveranstaltung im World-Café-Format, doch einer nur nach Minuten zu zählenden gemeinsamen Plenardiskussion lag über ein Vierteljahr zurück; der sechswöchige Online-Dialog über das sog. Impulspapier hatte am 23. November geendet; Folgeveranstaltungen, die mehr Raum zur Diskussion bieten sollten, waren angekündigt, kurz: hohe Zeit, dass der BUND noch am letzten Januartag in seinem und auch im Namen der anderen Berliner Naturschutzverbände eine Diskussionsveranstaltung zum projektierten „Stadtvertrag“ für die Sicherung des Berliner Stadtgrüns anbot, denn erfahrungsgemäß kann die Bedeutung von Kontinuität fürs Gelingen solcher partizipativen Prozesse gar nicht überschätzt werden.

Tilmann Heuser, Geschäftsführer des Berliner Landesverbands des BUND, moderierte und erinnerte in seinen einleitenden Worten gleich daran, dass es sich beim Charta-Prozess um die Einlösung eines Auftrags der Koalitionsvereinbarung von 2016 handele, den die Naturschutzverbände dank ihrer Immer.Grün-Kampagne darin hatten unterbringen können −, was nun auch schon wieder eine Weile zurückliegt.

Publikum

Publikum in der Alten Zollgarage im Flughafengebäude Tempelhof

Doch das Berliner Stadtgrün rechtsverbindlich zu sichern, pressiert! Tagtäglich fällt ein Stück Stadtnatur auf Nimmerwiedersehen der Bauwut zum Opfer, die sich nur im seltenen Ausnahmefall in der Errichtung bezahlbaren Wohnraums austobt, was immerhin noch ein wenig trösten könnte, und die Qualität der seit Jahrzehnten im Argen liegenden Grünflächenpflege, die sich noch immer nicht verbessert hat, tut ein übriges.

In durchweg prägnanten Referaten trugen Vertreter*innen von BUND, NABU und der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) ihre Sicht der Lage und ihre Erwartungen an die Stadtgrün-Charta vor, während Stefan Tidow, Staatsekretär bei SenUVK und u.a. für Naturschutz zuständig, und die Gruppenleiterin im Referat für Freiraumplanung und Stadtgrün, Ursula Renker, eigentlich darlegen sollten, was die Senatsverwaltung inzwischen gemacht habe, wie sie mit den Ergebnissen der Auftaktveranstaltung und des Online-Dialogs verfahren sei und welche Maßnahmen aus ihrer Sicht getroffen werden müssten, um zu einem besseren Grün- und Freiflächenmanagement zu gelangen.

Last not least sollten die Anwesenden ihre Wünsche, Vorstellungen und Beiträge äußern, wie aus ihrer Sicht das Ziel einer Grün- und Freiflächensicherung [und -erweiterung!] in Zeiten von Bevölkerungswachstums und gegen die übermächtigen Wirtschaftsinteressen mit ihrem so unermüdlichen wie einseitigen Bauen³-Mantra, zu erreichen sei, dass Berlin grün bleibe.

Staatssekretär Tidow

Sts. Stefan Tidow

Staatssekretär Stefan Tidow

der die Versammelten als „Freunde und Freundinnen des Berliner Stadtgrüns“ begrüßte, das Bild des Naturliebhabers mit Wandern als Hobby evozierend, sieht den gesamtgesellschaftlichen Aushandlungsprozess einer Charta Stadtgrün noch immer „ganz am Anfang“ [wenn auch seit jener Auftaktveranstaltung schon wieder etliche Quadratmeter Stadtnatur geschleift und überbaut worden sind]. Berlin als grüne Metropole zu erhalten, sei eine der „politischsten Fragen“ angesichts des Zuzugs von jährlich 40k Menschen mit ihren Bedarfen an Wohnungen, Schulen, Arbeitsplätzen −, aber eben auch an Grüner Infrastruktur, was nur allzu oft vergessen werde. Fläche jedenfalls sei eine knappe, nicht vermehrbare Ressource.

Die Apodiktik dieser Aussage reizt zum Widerspruch: Selbstverständlich kann und muss Grau in Grün verwandelt werden! Natürlich müssen wir Grünfläche in den hoch verdichteten innerstädtischen Quartieren mehren, etwa indem wir in den Verhandlungen über die Metropolregion dafür sorgen, dass nicht alle attraktiven Wohnlagen zwanghaft innerhalb des S-Bahnrings gesucht werden. Und wir müssen der anachronistischen Absurdität Flächen fressenden motorisierten Individualverkehrs endlich Straßenraum und Parkplätze abtrotzen, müssen Industriebrachen entsiegeln und, ggf. dekontaminiert, der Natur zurückerstatten, doch Stefan Tidow erklärt die Mietpreisexplosion gemäß der reinen Lehre vom Markt mit zu knappem Angebot und versäumt es leider, die schon sehr oft beleuchtete Schlagseite dieses Diskurses, seine grandiose Eindimensionalität und Realitätsferne zu problematisieren.

Zudem bräuchten wir neue Wohnungen nicht nur für Zuzügler, sondern für alle, die in Berlin zur Miete wohnen −, was jedoch an aktuellen Statistiken schlicht vorbei geht, wonach die Bestandsbevölkerung durch Wegzüge per saldo nur wenig wächst, sondern vielmehr die mit weniger Kaufkraft Gesegneten von mehr oder minder maßlos steigenden Mieten aus ihren heimischen Kiezen vertrieben werden und sich ohne wirksame Bremse und Deckelung nach billigerem Wohnraum umsehen müssen, den sie freilich kaum mehr am Stadtrand finden.

Natürlich weiß auch der Staatssekretär, dass mit dem täglichen Verlust von Grün Lebensqualität verschwindet, nicht nur im Sinne mangelnder Erholungsmöglichkeiten, sondern v.a. wegen des Wegfalls ökologischer Dienstleistungen, zumal mit Blick auf die immer dringlichere Klimaanpassung. Stadtnatur, Stadtwildtiere und -pflanzen in ihrem unersetzlichen Eigenwert werden nur kurz mit dem Stichwort „Biodiversität“ gestreift, um sofort wieder auf ihre Ästhetik, ihren Nutzen ‚für uns‘ zurückzuschwenken.

Beim Konflikt Grün vs. Wohnraum ging es sodann um die zu hebenden Synergien, und auch das Unwort von der „Multicodierung“ durfte nicht fehlen. In der abstrakten Debatte würden diese Lösungsmöglichkeiten jedoch unter den Tisch fallen: wegen Geldmangel [?], dem Zuständigkeitswirrwarr in der Berliner Verwaltung, der Intransigenz der Investoren…

Bei der Flächenkonkurrenz hülfen alle Appelle: macht’s doch intelligenter, smarter etc. gar nichts, sondern vielmehr werde es insofern konkret, als dieser Baum da entweder stehen bleibt, und dann steht da nichts anderes, oder eben fällt. − Dabei gibt es Baumeister, die integrieren Bäume in Gebäude oder bauen um sie herum, integrieren Bestandsnatur schon in Achtung ihrer Lebendigkeit und ihrem Eigenrecht.

Doch sagte der Staatssekretär auch den entscheidenden Satz: Stadtentwicklung muss vom Grün her gedacht, Grünbelange müssen von vornherein einbezogen werden! Die dafür notwendige Gestaltungskraft jedoch könne nur aus der Gesamtgesellschaft kommen, weder allein von Senatens noch von den Umweltverbänden. Deswegen sei der Charta-Prozess eine parteiübergreifende, gesellschaftlich breit zu tragende und und zu teilende Vorstellung von Berlin als wachsender grüner Stadt!

Das Maßnahmenpaket sei, wenn wir richtig verstanden haben, mit dem Impulspapier bereits vorgelegt worden und müsse nun gemeinsam mit konkretisierten Maßnahmen untersetzt werden.

„Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln: Qualität auf Dauer stellen, Pflege stärken, Personal- und Finanzressourcen, Schutzgebiete schaffen, aber auch die Bürger*innen aktivieren“

läge nach langen Jahren des Sparens im argen, weswegen überhaupt der vorliegende Prozess nötig geworden sei.

Einspruch: Einerseits gab es ein jahrzehntelanges Planungs-, Umsetzungs- und Pflegedefizit, andererseits haben sich die Herausforderungen um ein Vielfaches erhöht, was angesichts des kompletten Scheiterns der bisherigen Programme und Strategien im Hinblick auf Artenrückgang oder Versiegelung naturschutzfachlich wertvoller Flächen ein solcher Prozess als Evaluierung und Qualifizierung wohl in jedem Fall nötig geworden wäre!

Der öffentliche Diskurs mit der Stadtgesellschaft ist lt. Stefan Tidow das zentrale Ziel. Allein er läuft doch nun schon eine Weile, wir sind mittendrin in der Debatte, zumal es bereits die vierte Veranstaltung sei, die, in ganz unterschiedlicher Zusammensetzung, zur Thematik stattfinde! So hatten wir eigentlich schon Zwischenergebnisse erwartet, damit sich die Beiträger*innen ernst genommen fühlen. Wünschenswert für die Transparenz des Diskurses wären zumindest Dokumentationen!

Dass wir einen stadtgesellschaftlichen Konsens brauchen, ist grundsätzlich zu problematisieren, insofern es Partikularinteressen und eine Fülle „falscher“, durch die „geheimen Verführer“ des Marketing geweckte Bedürfnisse gibt. Hier kann und darf es keinen Konsens, nicht mal Kompromisse geben!

Angesichts der konkurrierenden Bedarfe wird das mit dem Stadtvertrag angestrebte Sichern aller bestehenden Flächen Tidow zufolge nicht funktionieren bzw. sei es angesichts der politischen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse kaum durchsetzbar. Der Staatsekretär konnte und wollte nicht versprechen, dass am Ende des Prozesses die Sicherung aller schon im Landschaftsprogramm (LaPro) ausgewiesenen Grünräume steht. Der Flächennutzungsplan (FNP) bleibe das entscheidende, baurechtliche Instrument.

Aber das LaPro, das 2016 einstimmig beschlossen wurde, ist doch ebenfalls behördenverbindlich! Eben um es endlich umzusetzen, bedarf es den Stadtgrün-Vertrag und einer gesetzlichen Regelung, nicht bloß einer Selbstverpflichtung.

Wie schon in der Auftaktveranstaltung gab Stefan Tidow zu bedenken, dass auch diese nicht in Stein gemeißelt sei, und bemühte als Beispiel wieder das Volksgesetz zum Tempelhofer Feld, das trotz höchster Legitimation immer wieder zur Disposition gestellte werde. Deshalb sei die gesellschaftliche Verständigung und der politische Wille viel wichtiger. Ohne Konsens sei auch eine gesetzliche Regelung nicht tragfähig − ein etwas seltsames Gesetzesverständnis.

Und wären die Flächen ohne rechtliche Absicherung dann solche zweiter Klasse und zur Bebauung freigegeben? Die Charta müsse, behördenverbindlich wie das LaPro, die anderen Planwerke (StEP Klima, Strategien zur natürlichen Vielfalt und zur Stadtlandschaft etc.) in den Abwägungsprozessen stärken und mit einem Handlungsprogramm für ihre Umsetzung sorgen. Und der Sts. forderte grüne Standards, die ernst zu nehmen seien. Dass er bei der Frage des Grünausgleichs für die Innenstadtverdichtung ausgerechnet auf das Programm der 1000 grüne Dächer [Stichwort „Schwammstadt“; siehe auch hier] und Fassadenbegrünung zu sprechen kommt, lässt nichts Gutes ahnen.

Zum Fortgang merkte Staatsekretär Tidow an, dass es auf Basis der Auswertung der Online- und Stakeholder-Dialoge einen weiteren Entwurf geben soll, der dann, wieder online und in Symposien weiter diskutiert, präzisiert und ggf. überarbeitet am Jahresende in den Senat, den Rat der Bürgermeister und das AGH eingebracht werden soll, auf dass er im Januar 2020 vom Regierenden Bürgermeister paraphiert werde.

Referate aus Naturschutzperspektive

Die Berliner Naturschutzverbände hatten eine, unserer Meinung nach sehr gute gemeinsame Stellungnahme zum Impulspapier verfasst, doch erst am Vortag der Veranstaltung online gestellt und sie, ausgedruckt auf 5¼ Din-A4-Seiten, zu Beginn verteilt, was vielen eine hinreichende Kenntnisnahme leider nicht mehr möglich machte.

Da die mit viel Beifall bedachten drei Kurzvorträge nicht aufgezeichnet wurden und die Manuskripte zwar der Senatsverwaltung, aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wollen wir im Folgenden unsere Mitschriften detailliert veröffentlichen. − Den Anfang machte

Dr. Andreas Faensen-Thiebes, Vorstandsmitglied des BUND Berlin und Sprecher des AK Stadtnatur

Andreas Faensen-Thiebes

Dr. Andreas Faensen-Thiebes, BUND

Das Vorbild für die Immer.Grün-Initiative war der Dauerwaldvertrag zwischen dem preußischen Fiskus und der Kommune Berlin, der seinerzeit ebenfalls einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt hatte.

Gegenwärtig aber machen die Verbände lt. Faensen-Thiebes immer die gleiche Erfahrung: Wenn die Naturschutzverbände an einem Bauplanungsverfahren offiziell beteiligt werden, sind die grundlegenden Entscheidungen längst gefallen. Deshalb der Gedanke, von einer immer bloß reaktiven zu einer aktiven Rolle zu gelangen.

In der Flächenkulisse fehlen den Verbänden die Bahnflächen, Trassenränder, Gewässerufer und auch die Kleingewässer mit ihren Pufferzonen. Zwar verweist das Impulspapier in seiner Einleitung auf das Weißbuch Stadtgrün des Bundes, das genau diese wertvollen Flächen auflistet, doch im Impulspapier selbst sucht man sie vergeblich. V.a. die Bahnflächen aber gelten als potentielles Bauland, worüber die Kontroverse ausgetragen werden muss.

Bei der Art der Sicherung hat auch Faensen-Thiebes Schwierigkeiten mit einer bloßen Selbstverpflichtung der Verwaltung und erinnert an die Selbstverpflichtung der Immobilienwirtschaft in den 90ern, die eine gesetzlich Vorschrift, Warmwasser zu 60% über Solardächer zu erzeugen, ablehnte: „Dazu verpflichten wir uns selbst“, hieß es, doch bekanntlich ist leider nichts daraus geworden.
Aktuelles Beispiel für ein überarbeitetes Planwerk sei der Kleingartenentwicklungsplan: Wenn hier Vertreter*innen von Gewerbe oder auch Schulverwaltung Interesse an einem bestimmten Kleingartenstandort bekundeten, gilt das gewissermaßen als Vetorecht und wird gar nicht mehr diskutiert. Die einmal gesicherte Grünstruktur sollte ebensolches Gewicht haben und über ihre Teile nicht immer wieder neu diskutiert werden können. Auch Vorhaben der grauen Infrastruktur, Verkehr, Trink- und Abwasser, Medientrassen etc. schließen von vornherein andere Bauvorhaben aus, während Grünflächen und Freiräume immer Verhandlungsmasse bleiben, die in Abwägungsprozessen entweder verkleinert werden oder ganz wegfallen und die evt. vorhandenen Zauneidechsen, eine FFH-Zielart, werden ungeachtet dessen mit zweifelhaftem Erfolg umgesiedelt. Deshalb brauche es Fundamente, die dem Stadtgrün zu seinem Recht verhelfen!
Ebenso verhalte es sich bei der zu schaffenden Fahrradinfrastruktur, die, wichtig für die notwendige Verkehrswende, häufig durch Grünanlagen geführt würden mit vorprogrammierten Konflikten. Diese Infrastruktur dürfe nicht zu Lasten des Stadtgrüns, sondern müsse zu Lasten des motorisierten Verkehrs gehen!

Was die Frage der Verbindlichkeit angehe, müsse, damit nicht kleinräumig immer wieder Lücken in die Biotopverbünde entstehen, mit den verschiedenen Stakeholdern: Wohnungsbaugesellschaften, BIM, Bahn, BWB etc. Verträge geschlossen werden, dass diese Flächen als Teil der Grünen Infrastruktur nicht angetastet werden dürfen!

Obgleich der FNP von 1994 stammt, soll nach dem neuen StEPWohnen alles, was darin als Wohngebiet ausgewiesen worden sei, nun auch bebaut werden, doch inzwischen sei allerhand passiert: Ein StEP Klima wurde aufgestellt, FFH– und Vogelschutzgebiete ausgewiesen, Strategien zu Stadtlandschaft und Biodiversität entwickelt; das LaPro ist aktualisiert worden, doch nun soll der alte FNP alles überschreiben? [Hier sei außerdem daran erinnert, dass noch viel ältere Planwerke wie Bereichsentwicklungsplanungen bestimmte Nutzungsformen noch immer vorschreiben sollen!] Und übrigens soll nach dem FNP auch das Tempelhofer Feld noch bebaut werden.

Zur Qualität des Stadtgrüns, macht Faensen-Thiebes deutlich, dass es nicht um irgendwelches Grün gehe, sondern um solches, das für die Erhaltung der Artenvielfalt geeignet bleibt oder dazu entwickelt wird! − Endlich seien die längst ausgewiesenen Schutzgebiete auch rechtlich festzusetzen! [Den Vortrag im Wortlaut gibt’s inzwischen hier.]

Ulrike Kielhorn, stellvertretende Geschäftsführerin des NABU Berlin,

Ulrike Kielhorn

Ulrike Kielhorn, NABU Berlin

stellte beispielhaft einige relevante Flächen mit hoher Wertigkeit für Arten- und Biotopschutz vor. Dass auch Berlins zahlreiche Friedhofsflächen, Kleinode für den Artenschutz und die stille Erholung, nun von Bebauung freigehalten werden sollen, begrüßt der NABU als großen Erfolg, doch dass jetzt ihre „Qualifizierung“ folgen soll, sieht er sehr kritisch. Erfahrungsgemäß gehe damit ein Verlust bereits vorhandener Qualitäten einher, so dass es am besten sei, mit entsprechender Pflege den Status quo zu erhalten.

Brachflächen im Besitz von DB, BIM oder Wohnungsbaugesellschaften hätten sehr oft für die höchst bedrohte Insektenpopulation (Wildbienen etc.) herausragende Bedeutung. Verhandlungen und Untersuchungen seien nötig, auch tlw. schon erfolgt, z.B. was das Wasserwerk Friedrichshagen betrifft, wo ein Konsens zum Erhalt des gegenwärtigen Zustands erzielt werden konnte. Solche Flächen sollten in die Flächenkulisse der Charta aufgenommen und v.a. mit Pflegemitteln zum Offenhalten der Trockenrasen ausgestattet werden. Vieles ist im LaPro bereits dargestellt [Karte Biotop- und Artenschutz], nur leider ohne erforderliche Verbindlichkeit.

Ulrike Kielhorn ging auf zwei Typen von Grünflächen ein: 1) Schutzgebiete und 2) Biotop-Verbundflächen.

Zu 1) Viele potentielle Schutzgebiete verharrten seit Jahrzehnten im Wartestand, und erst der Druck der EU und die Drohung von Strafzahlungen führte dazu, das in zwei Jahren sechs FFH-Gebiete unter Schutz gestellt worden seien. Doch neun weitere Naturschutzgebiete (NSG), dreißig Landschaftsschutzgebiete (LSG) und vier Erweiterungen müssten dringend noch ausgewiesen werden.

Lt. Impulspapier soll die Sicherung bis 2030 erfolgen, was natürlich viel zu spät sei. Offenland-, Brachflächen und Feldfluren am Stadtrand sind potentielle Bauflächen und vor diesem Schicksal rechtsverbindlich zu bewahren!

Ein Beispiel ist der Biesenhorster Sand, entomologisch äußerst bedeutsam, den der NABU seit 2000 pflegt, zurzeit mit einem Beweidungsprojekt. Die Fläche zieht sich bis zum baumbestandenen Biesenhorster Busch und sollte als LSG ausgewiesen werden, denn er wird von der TVO-Planung bedroht. Der Biesenhorster Sand selber scheine aktuell verschont zu werden, doch dem Biesenhorster Busch drohe durch die erwähnte Planung ein Längsschnitt, wenn nicht schnell gehandelt werde.

Weitere Beispiele seien die Tegeler Stadtheide und der Flughafensee. Dieser wird als Vogelschutzgebiet vom NABU seit dreißig Jahren gepflegt. Wenn der Flughafenbetrieb erst eingestellt wird und die geplanten Bauvorhaben realisiert werden, werde auch die Forderung von Erholungsgebieten wachsen, weshalb hier ebenfalls rasches Handeln angesagt ist.

Die Moorlinse Buch hat es nicht ins LaPro geschafft und bedürfe angesichts der Population bedrohter Amphibienarten unbedingt eines Schutzstatus, auch wenn eine Bebauung zunächst ausgeschlossen worden sei. Hier schlägt Frau Kielhorn einen Ankauf durch das Land vor.

Zu 2) Die Grünverbindungen durch die Stadt brauchen dringend Sicherung, z.B. die entwidmeten Güterbahnhöfe, von denen einige bekanntlich bereits bebaut werden. Z.B. wird der Güterbahnhof Schöneweide ungeachtet des Vorkommens vieler Rote-Liste-Arten zu einem Gewerbegebiet entwickelt, sodass ca. 6000 Zauneidechsen eingefangen werden mussten, um von Spandau bis Pankow und Lichtenberg übers ganze Stadtgebiet verteilt zu werden. D.h. eines der stadtweit größten Vorkommen dieser FFH-Zielart wurde zerstört.

Als nächstes kämen die Güterbahnhöfe Köpenick und Pankow dran, die ebenfalls Zielarten des Biotopverbunds aufweisen, sodass die Naturschutzverbände ausreichend große Restflächen fordern. In Pankow soll es mitten in der Stadt nicht etwa um Wohnungsbau gehen, sondern Einkaufszentrum und Möbelhaus entstehen.

Die Gewässerufer seien sehr begehrtes Bauland. An der Einmündung der Erpe in die Spree wurde − Biber-Wanderwege hin oder her − bis an den Rand und tlw. noch über die Wasserfläche hinaus gebaut. All das war im LaPro ausgewiesen, doch das habe nichts verhindern können. Der Ausbau des Teufelsseekanals, eine Verbindung von der Havel zum Teufelsbruch, erhielt eine Marina für die Boote der Anwohner und obendrein jeweils noch Stichkanäle und Privatstege. Das aber habe rein gar nichts mit dem Bau mangelnder Wohnungen zu tun und zerstöre den im LaPro dargestellten Biotopverbund nachhaltig. Und Ulrike Kielhorn forderte eine klare Definition von Länge und Breite notwendiger Biotop-Verbundflächen, die dann nicht mehr in Frage zu stellen seien.

Manfred Schubert, Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN),

Manfred Schubert

Manfred Schubert (BLN)

bekräftigte die Qualität des LaPro und beklagte angesichts der 150 jährlich von den Naturschutzverbänden bearbeiteten B-Planverfahren ebenfalls seine mangelnde Verbindlichkeit, die am Ende des Abwägungsprozesses von den Naturschutzbelangen viel zu wenig übriglasse. Die Charta Stadtgrün müsse, wenn sie denn Sinn machen soll, diese Abwärtsspirale durchbrechen. Immer wieder hätten die Verbände angesichts der guten Planwerke zu Klima, Stadtlandschaft und Artenvielfalt die Notwendigkeit einer entsprechenden Überarbeitung des FNP angemahnt, doch stets blieben die Änderungen kleinräumig, der Blick aufs Ganze gehe verloren und wenn erst die Verfahren im Gang seien, hinkten die FNP-Änderungen immer hinterher. Aus dem Problem der „Drei-Hektar-Falle“ resultiere, dass kleinere bauliche Maßnahmen ungeachtet der übergreifenden Ausweisung als Grün dennoch durchgeführt werden können.
Hier bedarf es, Schubert zufolge, bspw. im Waldgesetz rechtlich verbindlicher Hinweise auf jeweils definierte Flächen der ‚Charta Stadtgrün‘, um Waldumwandlungen für Baumaßnahmen verhindern zu können. Eine Verzahnung der Planwerke mit der Charta sei unabdingbar, was man bei der jetzt anstehenden Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans beispielhaft praktizieren sollte.

Flächensicherung allein aber werde nicht genügen, wenn nicht das Abgeordnetenhaus dafür sorge, dass der Senat die personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der Charta Stadtgrün zur Verfügung stellt, schon um ein ausreichendes Gegengewicht gegenüber privatwirtschaftlichen Interessen aufzubauen.

Zur Fortsetzung (Stellungnahme der Senatsvertreter*innen/Plenardiskussion…

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

%d Bloggern gefällt das: