BaumschützerInnen-Info vom 02.05.08

Maximalforderungen der Reeder

Gegen diese Variante opponierte sogleich heftig und leidenschaftlich weniger der Denkmalschutz, wie man hätte erwarten können, sondern die Reeder-Fraktion, würde es doch in der Konsequenz eine, wenn auch nur geringfügige Reduzierung der Fahrrinnenbreite und damit die Aufrechterhaltung des Richtungsverkehrs für große Fahrgastschiffe bedeuten. Der Vorhalt, dass man sowohl eine leichte Verringerung des Kanalquerschnitts als auch die Beibehaltung des Einbahnstraßenverkehrs in einem früheren Stadium bereits konzediert habe, könne nur aus einem Wahrnehmungsproblem unsererseits resultieren: Beides sei immer nur temporär gemeint gewesen, so als sei es ein Entgegenkommen, Unvermeidliches zu akzeptieren, denn wie könnte in der jetzigen Situation, wo die Sanierung überhaupt noch nicht begonnen hat, Gegenverkehr erlaubt werden? Und wie sollte er während der Bauarbeiten möglich sein? Merkwürdigerweise votierte auch Max Hiller, Geschäftsführer des Wassersportverbands, im Interesse einer Wiederaufnahme des Zweirichtungsverkehrs gegen die Prüfung der Kleimeierschen Variante b, obwohl die Einbahnregelung ja schon derzeit bekanntlich nur für große, kommerziell betriebene Fahrzeuge gilt und nicht etwa für muskelkraftbetriebene.

Nachdem der Dissens nicht ausgeräumt werden konnte, sondern hitzige Debatten die Fronten nur verhärteten, beschloss das Forum, dass neben der Biewald- nur die Kleimeiersche Variante a auf ihre Machbarkeit, Zulässigkeit, Notwendigkeit, Dauer und Stadtbildverträglichkeit hin überprüft werde.

Hierdurch wird nichts präjudiziert, d. h. wenn die von der BI inzwischen gefundenen knapp zehn Planungsbüros, die ihre Ideen demnächst in einem vom BUND organisierten Workshop vorstellen sollen, weitere sinnvoll erscheinende Alternativen präsentieren können, werden diese in derselben Weise geprüft und haben die gleiche Chance einer Beauftragung.

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