BaumschützerInnen-Info vom 17.1.08

Experten fragen oder selber urteilen?

Schließlich wurde verabredet, dass sich die Vertreter von SenGUV wie BfG möglichst kurzfristig und noch vor der Mediationsforumssitzung am Montag, 21.1., um eine Expertenmeinung (wenigstens eine belastbare Zahl!) bemühen, damit bei der Beschlussfassung über die Art der Sofortmaßnahmen dieser Aspekt zureichend berücksichtigt werden könne. Ohne sachverständige Begründung jedoch verbiete die Haushaltsordnung dem WSA auch nur die Ausgabe eines einzigen Euro! Den Bundesrechnungshof habe man nicht etwa, wie manche vermuten könnten, wegen der 200.000 Euro schweren Brockelmannschen Betonklötzer am Hals, derer man sich jetzt so schnell wie möglich wieder entledigen wolle, sondern wegen der Kosten für dieses Mediationsverfahren, und in diesem Zusammenhang müsse man sogar die Aufwendungen für das Catering rechtfertigen! — Da staunt der Laie… [Wir möchten deshalb an dieser Stelle nicht versäumen, uns für die jedes Mal wirklich ausgezeichneten belegten Brötchen und die Getränke bei den SteuerzahlerInnen recht herzlich zu bedanken!]

Wenn man allerdings schon einen Experten wie beispielsweise Dr. Anlauf von der BfG bemüht, sollte nach einhelliger Auffassung die Gelegenheit genutzt werden, auch über andere Wassertiere im LWK unterrichtet zu werden, dazu über die biologischen Komponenten von Sanierungsvarianten und auch über die notwendige zeitliche Organisation und Abfolge von Teilsanierungen, damit nicht etwa ein kilometerlanges Stück Ufermauer auf einen Schlag eingerissen wird und damit als Lebensraum erst einmal total ausfällt.

Der Vorschlag, mit Hilfe eines Experten aus einem gewässerökologischen Institut Aufschluss über die ökologische Wertigkeit der elf bereits vorliegenden Varianten zu gewinnen, um danach eine Art Ranking aufzustellen, stieß auf wenig Gegenliebe: Keinesfalls sollten wir uns auf die Diskussion der uns ungeschickterweise zu Beginn aufgetischten Plass’schen Lösungsvorschläge einengen lassen. Und wozu auch immer neue Experten? Die Beteiligten sollten vielmehr ihre Kriterien entwickeln und darüber Klarheit gewinnen, was sie für Ansprüche an die Ufergestaltung stellen, und nach diesen Maßgaben wiederum sollten dann die technischen Lösungen konzipiert werden!

2 Kommentare

  1. ginsberg sagte,

    19. Januar, 2008 um 22:51

    Der Vorschlag verschiedene Bauvarianten grundsätzlich einem ökologischen „Ranking“ (einer nach objektiven Kriterien vorgenommenen Rangfolge der zu bevorzugenden Lösung) zu unterziehen ist grundsätzlich positiv, sollte dann aber auch noch mal unter Hinzuziehung entsprechender Wasserbauexperten ggfls auch aus anderen europäischen Ländern durch weitere Varianten ergänzt werden. Ein ähnliches Ranking könnte auch unter dem Aspekt Erholungsnutzung und weitere wirtschaftliche Entwicklung erfolgen. Anschließend wäre eine kanalseitig abschnittsweise Prüfung notwendig, um zusätzlich die je nach vorhandener Bausubstanz, Kanulufer-höhe etc. anzunehmenden Kosten für die jeweilige Variante abzuschätzen. Vorteilhafterweise macht es Sinn, jeweils Abschnitte zwischen zwei Brücken zu wählen, da Gestaltungsbrüche sonst vermutlich technische, denkmalschützerisch-ästhetischer und stadtplanerische Probleme aufwirft. Erst nach solchen differenzierten Analysen wäre eine differenzierte, angemessene und kostengünstige Entscheidung zur Sanierung möglich.

  2. BaL sagte,

    20. Januar, 2008 um 1:54

    Natürlich werden die technisch möglichen Sanierungsvarianten unter je verschiedenen Perspektiven, leitenden Interessen und Bedürfnissen einem Ranking unterworfen, also gewichtet werden, und die Frage wird sein, welche oder wessen Prioritäten schließlich schwerer wiegen und den Ausschlag geben —, doch soweit sind wir eben noch nicht.

    Bevor nun gleich wieder Experten einvernommen werden, um uns von anderen Experten bereits angerichtete Varianten schmackhaft zu machen, sollten unserer Meinung nach zunächst wir, die Verfahrensbeteiligten und Betroffenen, unsere jeweiligen Ansprüche an eine gelungene Ufergestaltung deutlich machen und die Essentials skizzieren, ohne deren Berücksichtigung wir eine Sanierung nicht akzeptieren können —, und erst in den folgenden Schritten sollte dann gefragt werden, ob und wie das technisch machbar ist, mit welchen anderen Interessen es voraussichtlich kollidiert, ob und wie diese Konflikte vermittelt werden können bzw. nach welchen Kriterien der Abwägungsprozess erfolgen muss, um zuletzt konkrete Konzeptionen zu beschließen.


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